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Online: Grundlehrgang Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte nach § 7 der 5. BImSchV

Seminar - kenic GmbH

Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach § 7 der 5. BImSchV
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Die §§ 53 und 58a des BImSchG regeln, dass Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen einen oder mehrere Beauftragte zu bestellen haben.
In dem behördlich anerkannten Fachkundelehrgang erwerben Sie die fachlichen Qualifikationen, welche Sie für die Bestellung zum Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragten benötigen.
Termin Ort Preis*
07.07.2025- 11.07.2025 Berlin 1.874,25 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Themenschwerpunkte

  • Vorschriften des Umweltrechts
  • Anlagen- und Verfahrenstechnik
  • Überwachung und Begrenzung von Emissionen und Immissionen
  • Lärm und Erschütterungen
  • Umwelterhebliche Eigenschaften von Erzeugnissen
  • Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
  • Energieeinsparung
  • Vermeidung sowie ordnungsgemäße und schadstofflose Verwertung von Reststoffen
  • Verhinderung von Störfällen
  • Sicherheitsberichte
  • Beurteilung sicherheitstechnischer Unterlagen
  • Beurteilung von Immissionen bei Störungen
  • Workshops

Weiterführende Informationen:
https://www.kenic.de/seminare/immissionsschutz/erlangung-der-fachkunde-fuer-immsissionsschutz-und-stoerfallbeauftragte-nac

Dauer/zeitlicher Ablauf:
5 Tage
Ziele/Bildungsabschluss:
Durch die Teilnahme an unserem behördlich anerkannten Grundlehrgang erhalten Sie die Fachkunde, welche Sie für Ihre Tätigkeit als Immissionsschutz- und/ oder Störfallbeauftragter benötigen.
Lehrgangsverlauf/Methoden:

Die Durchführung des Lehrgangs erfolgt in Präsenz.

Ausführliche Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung sowie Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke sind in der Gebühr bereits enthalten.

Zielgruppe:
  • - Personen, die zum Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragten gemäß § 53 und § 58a BImSchG bestellt werden sollen
  • - Anlagenbetreiber, Betriebsleiter, Geschäftsführer
  • - Umweltgutachter, Umweltberater
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