Webinar - Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH
Seit Beginn des Jahres 2020 sind aktive Praxisanleitungen durch das neue Pflegeberufegesetz dazu verpflichtet, eine entsprechende Weiterbildung zur Praxisanleitung vorzuweisen, die jährlichen Fortbildungen zu besuchen und sich bei der VdPB zu registrieren.
Termin | Ort | Preis* |
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13.01.2025- 25.09.2025 | Rosenheim | 2.520,00 € |
28.04.2025- 30.01.2026 | Forchheim | 2.520,00 € |
20.10.2025- 17.04.2026 | online | 2.520,00 € |
Weiterbildung zum*zur Praxisanleiter*in gemäß den gesetzlichen Änderungen ab dem 1.1.2020 (§ 4 Abs. 3 PflAPrV)
Ein wichtiger nächster Schritt zur neuen Ausbildung: Seit Beginn des Jahres 2020 sind aktive Praxisanleitungen durch das neue Pflegeberufegesetz dazu verpflichtet, eine entsprechende Weiterbildung zur Praxisanleitung vorzuweisen, die jährlichen Fortbildungen zu besuchen und sich bei der VdPB zu registrieren (https://vdpb-praxisanleitung.de/). Damit hat die praktische Ausbildung in den Praxisstellen im Sinne der Ausbildungsqualität und der Ausbildungszufriedenheit der Schüler*innen einen hohen Stellenwert. Sie sind als Praxisanleiter*in in hohem Maße für den erfolgreichen Verlauf der praktischen Ausbildung mitverantwortlich. Sie sorgen für die Sicherung der qualifizierten und praktischen Anleitung und die Vernetzung zwischen Berufsfachschule und Ausbildungsstätten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind neben dem pflegefachlichen Know-how auch Kompetenzen in den Bereichen Pädagogik, Didaktik, Anleitung und Hinführung zu den beruflichen Aufgaben notwendig.
Hinweise zur Weiterbildung Praxisanleitung
Informationsmaterial und Beratung
Inhalte
sind u.a.
Anrechenbare Qualifikationen
Die Fachweiterbildung vermittelt Ihnen aktuelles, berufspädagogisch-pflegerisches Wissen. Sie werden befähigt, das erworbene Wissen situationsgerecht in der Anleitungspraxis anzuwenden und den Anleitungsprozess entsprechend zu gestalten.
An der Weiterbildung kann teilnehmen, wer über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium im Bereich Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie ein Jahr Berufserfahrung bis zum Beginn der Weiterbildung verfügt. Bei fehlender Berufserfahrung kann die Sonderzulassung beantragt werden.
Praxisübungen, Einzelarbeit, Gruppenübungen, Theorie