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Praxisfragen zum Bürgergeld

Webinar - DeutscheAnwaltAkademie GmbH

Mit dem neuen Bürgergeld, das seit dem 01.01.2023 gilt, wurde eine der größten Reformen des SGB II durchgeführt. Dabei geht es vor allem um die Einführung großzügigerer Regelungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen und eine Neuausrichtung der Eingliederungsinstrumente. Die Reform wird inzwischen kritisch gesehen und ist teilweise schon verändert worden, teilweise sind Änderungen geplant. In dieser Veranstaltung werden die wichtigsten Gesetzesänderungen seit dem 01.01.2023 vorgestellt und kritisch bewertet.
Termin Ort Preis*
10.04.2025 online 345,10 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
Allgemeines: Einführung einer „Karenzzeit“ und die (geplante) Einschränkung der Regelungen über die „Karenzzeit“ Anspruch dem Grunde nach: Änderung der Einkommensanrechnung (einmalige und laufende Einnahmen, nicht anrechnungsfähige Einnahmen, Freibeträge), Änderung der Vermögensanrechnung (höhere Freibeträge, geänderter Katalog der nicht zu berücksichtigenden Vermögensgegenstände, Einführung der „Karenzzeit“), Änderung der Ausschlussregelungen (Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs, Erreichbarkeitsverordnung) Änderungen bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Änderung der Leistungen für Unterkunft und Heizung, Einführung einer „Karenzzeit“) Änderungen bei den Eingliederungsleistungen: Änderung der Leistungsgrundsätze, Einführung eines Kooperationsplans, Einführung des § 16k SGB II (ganzheitliche Betreuung) Änderung bei den Pflichten: Änderung des § 12a SGB II, Änderung der §§ 31 ff. SGB II (Bürgergeldgesetz, Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024) Änderung des Verfahrensrechts: Bagatellgrenze bei Aufhebung und Rückforderung, Erweiterung der Erlassvorschriften für junge Erwachsene
Dauer/zeitlicher Ablauf:
09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Material:
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Zielgruppe:
Dieses Seminar ist geeignet für alle, die sich mit Fragen des SGB II beschäftigen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Sozialrecht.
Seminarkennung:
62002-25
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