Seminar - Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH
Zur Vernetzung und Optimierung der Leistungen werden neben den Pflegefachkräften hauswirtschaftliche Fachkräfte benötigt, die die hauswirtschaftliche Versorgung, Maßnahmen der sozialen Betreuung und grundpflegerische Maßnahmen übernehmen, Lebensprozesse steuern, den Alltag gestalten und hilfebedürftige Personen mit Einschränkungen der Alltagskompetenz beraten können.
Termin | Ort | Preis* |
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14.10.2024- 12.12.2025 | München | 5.900,00 € |
Berufsbegleitende Weiterbildung mit anerkanntem Abschluss für Quereinsteiger*innen mit Familien-, Hauswirtschafts- oder Pflegeerfahrung und Betreuungskräfte
Im Fokus der Weiterbildung steht die Aktivierung und Einbindung der Bewohner*innen in die alltäglichen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Engpassfaktor für Einrichtungen ist leider oftmals qualifiziertes Fachpersonal. Als Heimleitung ermöglichen Sie es langjährigen Mitarbeiter*innen ohne Abschluss, mit dieser Qualifizierung die Pflegefachkräfte wirksam zu entlasten. Fachhauswirtschafter*innen sorgen dabei nicht nur für die qualitativ hochwertige und umfassende Versorgung, Betreuung und Grundpflege Ihrer Bewohner*innen, sondern binden diese auch kreativ in den Alltag mit ein. Der ganzheitliche Blick auf die Personen ist dabei besonders wichtig.
Hinweise zur Weiterbildung Fachhauswirtschafter*in
Informationsmaterial und Beratung
Inhalte
Die Gestaltung des Unterrichts erfolgt handlungsorientiert. Wichtigstes Prinzip ist die enge Zusammenarbeit zwischen Fachhauswirtschafter*innen, Pflegekräften und anderen Berufsgruppen.
Fachpraktische Unterweisung
Die theoretische Wissensvermittlung wird durch eine fachpraktische Unterweisung in realer betrieblicher Situation ergänzt.
Prüfung
Die Qualifizierung schließt mit der staatlichen Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte*r Fachhauswirtschafter*in“ vor der regional zuständigen Prüfungsstelle ab. Sie umfasst eine schriftliche Leistungsfeststellung, eine Situationsaufgabe und ein Fachgespräch. Die Prüfungen finden immer im ersten Quartal statt.
Zulassungskriterien zur Prüfung nach § 2 Abs. 1 Nr.2 FachHwirtPrV
Wir beraten Sie gerne.