Seminare
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Rechtsanwalt Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Rechtsanwalt Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 438 Schulungen (mit 834 Terminen) zum Thema Rechtsanwalt mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

Blended Learning

  • Termin auf Anfrage
  • Birkenfeld
  • 2.899,99 €


Die Mediation stellt den Weg zu einer konstruktiven Lösung in konfliktbehafteten Situationen dar, bei der beide Streitparteien als Gewinner hervorgehen. Mediation meint ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, das durch einen neutralen, nicht entscheidungsbefugten Dritten angeleitet wird. Grundsätzlich sind das Wissen und die Fertigkeiten aus der Mediation in allen Lebensbereichen, insbesondere auch in den konventionellen Streitverfahren anwendbar.

Präsenzort: Koblenz - Rheinland-Pfalz

  • 21.11.2024
  • Essen
  • 476,00 €


Das neue Gesetz und die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sowie weitere umfassende Änderungen im Bereich Arbeitsmigration sind inzwischen in Kraft getreten. Durch die neuen Vorschriften wurde das Arbeitsmigrationsrecht modernisiert und breiter aufgestellt. Die Einwanderung zum Zweck der Beschäftigung fußt jetzt auf drei Säulen: Die Vorschriften der Fachkräftesäule richten sich an ausländische Fachkräfte mit deutschen oder in Deutschland anerkannten Berufsabschlüssen. In diesem Bereich wurde u. a. die neue EU Hochqualifiziertenrichtlinie (Blue Card-Richtlinie) in das AufenthG umgesetzt. Die Vorschriften der Erfahrungssäule richten sich vorwiegend an Drittstaatsangehörige mit einem in ihrem Herkunftsland staatlich anerkannten mindestens zweijährigen Berufsabschluss und vorhandener Berufserfahrung. Die Normen der Potenzialsäule bieten über die neue Chancenkarte Drittstaatsangehörigen, die noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland haben, neue Möglichkeiten. Das Potenzial zur Arbeitsaufnahme wird anhand eines neuartigen Punktesystems ermittelt. Das Seminar soll einen praxisnahmen Überblick über sämtliche Neuerungen im Bereich der Arbeitsmigration geben und über die bisherigen praktischen Erfahrungen mit den neuen Normen berichten.

Webinar

  • 26.09.2024
  • online
  • 1.059,10 €
1 weiterer Termin

Aktuell 2024: Mit Umsetzung des PUEG und des NachwG in der bAV

Die betriebliche Altersversorgung bietet auch aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht Vorteile für Arbeitgeber und Arbeit­nehmer. Der Gesetzgeber hat mit PUEG und Nachweisgesetz neue Aufgaben für die Personalabteilungen geschaffen und hat mit den Grundsicherungs- und Grundrentenmodifikationen Änderungen im Zahlstellenmeldeverfahren vorgenommen. Mit diesem Seminar werden wir Ihnen intensiv und praxisorientiert wichtige Hinweise für die Umsetzung im ­Unternehmen geben. Zahlreiche Praxisfälle und Musterverfahren werden Sie bei der Arbeit in Personalabteilung und Entgeltab­rechnung unterstützen.

Aktuelle Themen im Sommer 2024:

  • technische Umsetzung des PUEG ab 1.7.2025
  • vorauss. Referentenentwurf zum BRSG II

Webinar

  • 08.10.2024
  • online
  • 166,60 €


Wie führe ich einen Finanzgerichtsprozess mit Blick auf die Nichtzulassungsbeschwerde richtig? Fehler, die in der ersten und einzigen Tatsacheninstanz beim Finanzgericht gemacht werden, können nur dann in einem zweiten Verfahrensgang vielleicht repariert werden, wenn es zu einer Aufhebung des Urteils kommt. Deswegen ist die Prozessführung und die Rechtsvertretung vor dem Finanzgericht mit Blick auf die Nichtzulassungsbeschwerde wesentlich. Prozessvertreter/-innen, die hier nicht wissen, wie die wichtigsten Rügen für die Nichtzulassungsbeschwerde aufrechterhalten bleiben, haben später in der Nichtzulassungsbeschwerde keine Chance mehr und es wird nicht zu einer Aufhebung des Urteils kommen. Der Referent erklärt, worauf man achten muss, um eventuelle Rügerechte mit in der Nichtzulassungsbeschwerde aufrecht zu erhalten? Diejenigen, die also auf die Aufrechterhaltung der Rügerechte im Prozess nicht achten, haben dann keine Chance, eine Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich zu begründen, da ggf. bei einem stillschweigenden Verzicht auf die Rügen diese nicht mehr wirksam geltend gemacht werden können. Geklärt wird daher auch die Frage, wodurch man stillschweigend auf (Beweis-)Anträge und Rügerechte verzichten kann.

  • 19.09.2024- 20.09.2024
  • Köln
  • 1.428,00 €
4 weitere Termine


Im Teil 1 befassen Sie sich mit der Umsetzung aller Anforderungen, die für alle Institute gelten.

 

Anforderungen für alle Institute

  • Gestaltung angemessener Vergütungssysteme
  • Strategieausrichtung der Vergütungssysteme und -parameter
  • Anforderungen an Abfindungen und Halteprämien
  • Bildung und Bemessung des Bonuspools
  • Ermittlung der Risikoträger (seit 2021)
  • Interne Kommunikation, Hinwirkungspflicht und Dokumentation
  • Angemessenheitsprüfung und Offenlegungsbericht

 

In Teil 2 werden die zusätzlichen Anforderungen besprochen, die für bedeutende Institute und seit 2021 größtenteils auch für weitere besonders regulierte Institute relevant sind.


Zusätzliche Anforderungen für besonders regulierte Institute

  • Ermittlung der Risikoträger und Gruppen-Risikoträger
  • Zielvereinbarungen und variable Vergütung bei Risikoträgern
  • Zurückbehaltung variabler Vergütung und Nachhaltigkeitsprüfung
  • Vorgaben für Vergütungsinstrumente und Clawback
  • Vergütungskontrollausschuss und zusätzliche Offenlegungspflichten
  • Erfahrungen aus der EZB-Prüfung zur Umsetzung der IVV (BayernLB)


Da Teil 1 und Teil 2 zeitlich auseinanderliegen und man diese Zeiträume auf seminarmarkt.de nicht angeben kann, finden Sie alle Termine für Teil 2 hier:

 

- 21./22. März 2024, 09.00 - ca. 15.00, Webinar
- 17./18. Juni 2024, 09.00 - ca. 15.00, Webinar
- 09./10. Okt. 2024, 09.00 - ca. 15.00, Webinar
- 28./29. Nov. 2024, 09.00 - ca. 15.00, Webinar

 

Teil 1 und Teil 2 sind einzeln buchbar und frei kombinierbar. Das Seminar wird stets an Neuerungen angepasst.

Webinar

  • 04.09.2024
  • online
  • 333,20 €


Nicht erst seit dem Urteil des BGH vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17 zur Verwertung von DashCam-Aufnahmen – stellt sich auch im Verkehrsrecht die Frage, ob eigentlich illegal beschaffte Beweismittel gleichwohl als Beweismittel herangezogen werden können. Die moderne Technik durch Smartphones macht es möglich, Gespräche heimlich aufzunehmen oder Fotos und Filmaufnahmen unbemerkt zu tätigen. Daneben engagieren Versicherer bei „verdächtigen“ Personenschäden Privatdetektive/-innen mit der Überwachung von Geschädigten oder erlangen Gesundheitsdaten „auf dem kurzen Dienstweg“. Sind auf diese Weise gewonnene Erkenntnisse verwertbar oder aber eine „Frucht des verbotenen Baums“. Daneben finden auch im  verkehrsstraf-  und bußgeldrechtlichen Bereich grenzwertig beschaffte Beweismittel Eingang in die Akten. Hier gilt es, auf das Verwertungsverbot des § 136a StPO hinzuweisen. Das Seminar soll die Teilnehmenden sensibilisieren, dass nicht jedes Beweismittel verwertet werden darf, andererseits aufzeigen, wo eine Beweisnot vor allem zivilrechtlich dazu führen kann, dass ein nicht legal beschafftes Beweismittel dennoch zur prozessuale Verwertung gelangen kann.

Webinar

  • 10.10.2024
  • online
  • 333,20 €


Inzwischen ist es „amtlich“: Auch wer zu Steuerfragen nicht berät, macht sich nach dem Urteil des BGH vom 09.01.2020 schadenersatzpflichtig, wenn er/sie auf typische steuerliche Risiken nicht hinweist, die bei sachgerechter Bearbeitung des Mandats erkennbar waren. Das Seminar zeigt diese typischen Steuerrisiken in erbrechtlichen Beratungssituationen auf, in denen zumindest an eine(n) steuerlichen Berater/-in verwiesen werden muss. Aber auch für die Mandanten/-innen lohnt ein Blick über den zivilrechtlichen Tellerrand, da sich vor und nach dem Erbfall Erbschaftsteuerbelastungen durch kluge Gesaltungen reduzieren oder vermeiden lassen. Das Seminar vermittelt anhand aktueller BFH-Rechtsprechung, aber praxisnah, die Steuerrisiken in alltäglichen Beratungssituationen (z. B. vorweggenommene Erbfolge, Berliner Testament, Pflichtteilsstreit, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft) und wie sie vor und nach dem Erbfall vermieden werden können.

Webinar

  • 19.09.2024
  • online
  • 474,81 €


Bleiben Sie auf dem neusten Stand der ESG-Vorschriften für die Immobilienwirtschaft: Von „Heizungsgesetz“, neuer EU-Gebäuderichtlinie, Energieeffizienzgesetz & Co.

Nachdem die EU-Kommission mit der Taxonomie vorgeprescht war, haben die Gesetzgeber in Bund, Ländern und der EU etliche weitere rechtliche Anforderungen an die Immobilienwirtschaft verabschiedet:

Verschärfung des Gebäudeenergiegesetzes 2024 (u.a. durch das „Heizungsgesetz“)
Ab 2025 Pflicht zu Ladepunkten für E-Mobilität auch für bestimmte Bestandsgebäude
neue EU-Gebäuderichtlinie („EPBD“) – u.a. Einführung einer anlasslosen Sanierungspflicht für Bestandsimmobilien
neue/strengere Klimaschutzgesetze der Bundesländer – immer häufiger Photovoltaik-Pflicht
Energieeffizienzgesetz – neue rechtliche Vorgaben u.a. für Rechenzentren
Unser Dozent erläutert, was hier alles auf die Immobilienwirtschaft zukommt, und zeigt die wichtigsten To Dos für die Marktteilnehmer.

Für Fachanwältinnen und Fachanwälte im Rahmen der der Weiterbildungspflicht anrechenbar nach §15 Fachanwaltsordnung.

  • 26.08.2024- 30.08.2024
  • Köln
  • 1.892,10 €
1 weiterer Termin

Aufbauwissen für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter

Webinar

  • 12.11.2024
  • online
  • 333,20 €


Die zum 1. April 2024 in Kraft getretenen neuen Regelungen des Cannabis-Gesetzes strahlen auch auf die Regelungen im SGB V zur Verordnung von medizinischem Cannabis im Rahmen des Leistungsanspruchs nach dem SGB V aus. Zudem dürfte sich die Rechtsprechung der Sozialgerichte auf Basis der neuen gesetzlichen Regelungen, nach denen Cannabis nicht mehr dem BtmG unterfällt, ändern müssen. Die neuen Regelungen des CanG und des darin eingebundenen MedCanG haben außerdem auch Auswirkungen auf die strafrechtliche Bewertung von Patienten/-innen, die Cannabis als Medizin benötigen, es aber nicht zu Lasten der Krankenkassen verschrieben bekommen, und es deswegen selbst anbauen. Sie unterfallen jetzt nicht mehr den strengen und teilweise wenig flexiblen Regelungen des BtmG, sondern den spezielleren strafrechtlichen Vorschriften des CanG.
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