Webinar - Verlag Dashöfer Akademie
Im Zuge der Corona-Krise hat der Gesetzgeber das Homeoffice-Gesetz beschlossen. Obwohl die in § 2h AVRAG geregelten Bestimmungen bereit angepasst wurden, beschränken sich die gesetzlichen Vorgaben auf Wohnungen der Mitarbeitenden. Diese Einschränkung geht an der Praxis vieler Beschäftigter vorbei, die remote arbeiten, aber nicht notwendigerweise in den eigenen vier Wänden. Eine Gesetzesnovelle soll nun auch das Arbeiten bei Angehörigen, in Bibliotheken oder im Kaffeehaus erfassen. Besonders wichtig: Die Gesetzesänderung soll den Unfallschutz erweitern, damit Arbeitnehmer:innen auch versichert sind, wenn sie außerhalb ihres Wohnsitzes arbeiten. Den erweiterten Unfallschutz ermöglichen Anpassungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), wonach sich Arbeitsunfälle auch auf Tätigkeiten bei Telearbeit erstrecken. Die gesetzlichen Änderungen sollen voraussichtlich mit 1. Jänner 2025 in Kraft treten. Sitzt der Mitarbeiter im Ausland, müssen weitere Regeln erfüllt werden. Neue Herausforderungen sind zu meistern – Datenschutz und Arbeitsschutz sowie lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen müssen beachtet werden.Fragen wie:
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Termin | Ort | Preis* |
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