Sie haben mit leicht verderblichen Lebensmitteln wie beispielsweise Wurst, Fleisch, Fisch oder Speiseeis zu tun? Dann benötigen Sie laut Lebensmittelhygieneverordnung einen zertifizierten Nachweis über Kenntnisse zur Lebensmittelhygiene. Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) schreibt hierzu in §4 verpflichtende Schulungen für alle betroffenen Mitarbeiter vor.
Unsere Dozenten, selbst Lebensmittelkontrolleure, vermitteln Ihnen nicht nur Wissen zu den Themen mikrobiologischer Verderb, Rückverfolgbarkeit und Eigenkontrollen, sondern begleiten Sie auch im Praxisteil. Damit sind Sie bei einer Kontrolle bestens vorbereitet und verfügen über das notwendige Zertifikat.
Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels
Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels
Lebensmittelrecht
Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit Havarieplan, Krisenmanagement
Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels
Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels
Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
Reinigung und Desinfektion
Durch zwei Lebensmittelkontrolleure wird Ihnen der Lehrinhalt in begrenzter Teilnehmerzahl praxisnah und anwendbar vermittelt.
ESF-Fachkursförderung: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG
Zielgruppe:
Personen, auch Inhaber und Mitarbeiter, die ohne abgeschlossene Ausbildung im Lebensmittelhandwerk oder vergleichbarem Abschluss, mit Lebensmitteln umgehen wie Imbiss- und Gaststättenbetreiber, Küchenhilfen, Hilfskräfte in Metzgereien, Bäckereien und Konditoreien, Mitarbeiter/innen an Bedientheken, Bedienstete in Eisdielen, Direktvermarkter von Wurst-und Backwaren und und....
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