Sicherheit und Gesundheitsschutz im Büro und Verwaltungsbereich Unterweisung
Seminar - KIT - Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt (FTU)
Sowohl nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes als auch nach § 4 der DGUV Vorschrift 1 haben Arbeitgeber oder Vorgesetzte, denen Arbeitgeberpflichten übertragen wurden, die Pflicht, Beschäftigte ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Sie muss erforderlichenfalls wiederholt, mindestens jedoch einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden.
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