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Störfallbeauftragter

Seminar - Umweltinstitut Offenbach GmbH - Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Viertägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des § 7, Nr. 2 der 5. BImSchV, auf der Grundlage des § 58a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Termin Ort Preis*
11.11.2024- 14.11.2024 Offenbach am Main 1.290,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Nach der5. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), „Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte“ haben Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen (§ 58a BImSchG) einen oder mehrere Störfallbeauftragte zu bestellen. Auch bei nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen kann die Bestellung eines Störfallbeauftragten im Einzelfall behördlich angeordnet werden (§ 58a Abs. 2 BImSchG).

Ziel ist es, die Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen zu beherrschen und bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs mögliche Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft zu vermeiden.

Je Betriebsbereich müssen die gefährlichen Stoffe ermittelt werden, die zu irgendeinem Zeitpunkt im bestimmungsgemäßen Betrieb vorhanden sind oder entstehen können. Werden dabei die Mengenschwellen der Spalte 5 (Anh. 1, 12. BImSchV) erreicht oder überschritten, sind die erweiterten Pflichten der §§ 9 bis 12 zu beachten und somit mindestens ein Störfallbeauftragter der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Schon mit der Umsetzung der europäischen 'Seveso-II-Richtlinie', die am 2. Mai 2000 in Form einer novellierten Störfall-Verordnung (12. BImSchV) in Kraft getreten ist und der “Seveso-II-Änderungsrichtlinie” wurde in der Vergangenheit die Vorsorge vor Störfällen in der Industrie und die Begrenzung von Störfallauswirkungen weiter verbessert.

Die „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates“ ist seit Anfang Januar 2017 veröffentlicht und in Kraft. Die neue Verordnung aktualisiert die Regelungen zur Einstufung gefährlicher Stoffe, die Information der Öffentlichkeit und die behördliche Überwachung von Störfallbetrieben.

Von den Änderungen betroffen ist vor allem die Störfall-Verordnung (12. BImSchV – Bundes-Immissionsschutzverordnung). Die Anpassungen betreffen in geringem Umfang auch die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

Dauer/zeitlicher Ablauf:
4
Zielgruppe:
  • Ingenieure, insbesondere auf dem Gebiet der Umwelttechnik, Anlagenplanung und der Produktion
  • Naturwissenschaftler, insbesondere auf dem Gebiet der Umwelttechnik, Anlagenplanung und Produktion
Seminarkennung:
72
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