Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
Aktuelle Entwicklungen in der anlagenbezogenen Luftreinhaltung
Die Inhalte der TA Luft 2021
Vorsorgeanforderungen in der TA Luft 2021 (Emissionsgrenzwerte)
Anforderungen der TA Luft 2021 bei Genehmigungsverfahren
Aufnahme der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL)
Sonderfallprüfungen nach Nr. 4.8
Abgrenzung von empfindlichen Ökosystemen und FFH-Gebieten
Ziele/Bildungsabschluss:
Durch die Teilnahme am Seminar, bzw. Webinar TA Luft - Anforderungen für Luftschadstoffe und Gerüche im Betrieb und im Genehmigungsverfahren , bekommen Sie Einblicke in die wesentlichen Änderungen und Herausforderungen der Technischen Anleitung (TA) Luft.
Bei der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift, die das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) präzisiert und konkretisiert. Rund 50.000 genehmigungsbedürftige Anlagen fallen unter die TA Luft 2021 und müssen bestimmte Emissionsanforderungen erfüllen. Die TA Luft 2021 legt neue und oft geringere Grenzwerte für Emissionen aus BImSchG-Anlagen fest und nimmt außerdem neue Anlagenarten auf. Beispielsweise sind Biogasanlagen, Holzpellets- und Schredderanlagen neu in der TA Luft 2021 verankert. Neu aufgenommen wurden auch Ermittlungspflichten und Bewertungsmaßstäbe für Geruchsimmissionen, die bisher nur über Runderlasse von Bundesländern (Geruchsimmissions-Richtlinie) in das Immissionsschutzrecht eingeführt waren
Neben den wesentlichen Anforderungen an Emissionen werden Sie auch mit den Anforderungen im Genehmigungsverfahren für genehmigungsbedürftige Anlagen vertraut gemacht. Darüber hinaus stellen wir in diesem TA Luft 2021 Seminar den Prozess der ständigen Fortschreibung von Grenzwerten auf der Ebene der Verordnungen zur Durchführung des BImSchG (insbesondere 13., 17. und 44. BImSchV) dar.
Dieses Seminar dient allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern als Anerkennungsfortbildung für Immissionsschutzbeauftragte. Diese müssen alle zwei Jahre eine mindestens eintägige Fortbildung nachweisen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Keine Voraussetzungen nötig
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Präsenzseminar
Zielgruppe:
Betreiber von BlmSchG-Anlagen z. B. Müllverbrennungsanlagen, Kraftwerke, Lebensmittelindustrie, (Kfz)-Lackieranlagen, Stahlherstellung u. v. m.
Immissionsschutzbeauftragte die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen, Ingenieurinnen und Ingenieure aus Beratungs- und Planungsbüros, Mitarbeitende von Messinstituten, Behördenvertreter/-innen
Seminarkennung:
EX/A52/40251801/01122025-1