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Teilschutz durch Designs

Webinar - DeutscheAnwaltAkademie GmbH

Der Schutz von Designs definiert sich häufig über Zeichnungen. Grundsätzlich ist es dem/der Beklagten dabei nicht erlaubt, Merkmale hinzuzufügen (eine Marke etwa oder eine Farbe), um eine Rechtsverletzung auszuschließen. Was ist aber, wenn das Design nur einen Teil des Erzeugnisses zeigt? Was ist, wenn etwa Ferrari die Abbildung eines Rennwagens offenbart, der/die Beklagte aber nur die Fronthaube nachahmt? Das Seminar wird diese und andere Fragen rund um den „Teilschutz im Designrecht“ behandeln und praxisrelevante Antworten geben.
Termin Ort Preis*
02.12.2024 online 191,59 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
Design und Erzeugnis Abstrahierende Wiedergabe und Schutzbereich Einheitlichkeit des Designs Wie ist rechtsgültiger Teilschutz möglich? Teilschutz in der Rechtdurchsetzung Teilschutz und Formenschatz Teilschutz und nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Material:
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an im Designrecht tätige Patent- und Rechtsanwälte/-innen, an Unternehmensjuristen/-innen sowie an Mitarbeitende von Design-, Marken-, Patent- und Rechtsabteilungen sowie Designer/-innen, die für die Anmeldung und Durchsetzung von Designs zuständig sind.
Seminarkennung:
61566-24
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