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Umgang mit aufsichtsbehördlichen (Arbeitszeit-)Prüfungen

Webinar - Arbeitszeitberatung Herrmann Kutscher Leydecker Woodruff

Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) wird gemäß § 17 ArbZG von den nach Landesrecht zuständigen Aufsichtsbehörden überwacht. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber die Aufsichtsbehörden mit weitreichenden Rechten ausgestattet, die man "für den Fall der Fälle" kennen sollte. Darüber hinaus sollte mit der Aufsichtsbehörde konstruktiv zusammengearbeitet werden, um die bemängelten Verstöße gegen die Bestimmungen des ArbZG zukünftig abzustellen - aber natürlich auch, um drohende Bußgelder (und damit auch finanzielle Konsequenzen) oder gar Geld- und Freiheitsstrafen zu vermeiden.

Im Webinar erfahren Sie, welche Rechte die Aufsichtsbehörde hat und welche Bußgelder und ggf. Strafen drohen. Vor allem aber erhalten Sie Tipps, wie Sie mit den Ergebnissen einer aufsichtsbehördlichen Arbeitszeit-Prüfung am besten umgehen sollten. Unser Gastreferent Oliver Füllgraf, Personalleiter des Städtischen Klinikums Braunschweig, berichtet Ihnen von den Erfahrungen mit einem aufsichtsbehördlichen Verfahren.

Kombinationsmöglichkeit - siehe Programm

Termin Ort Preis*
18.12.2024 online 380,80 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
10:00–10:05 Begrüßung, Test der Technik und Kommunika-
tions-“Spielregeln“, Überblick über das Webinar
10:05–10:30 Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen
§ 17 ArbZG – Rechte der Aufsichtsbehörde
§ 22 ArbZG – Bußgeldvorschriften in Verbindung mit
dem LASI-Bußgeldkatalog – und § 23 ArbZG – Strafvor-
schriften
§ 14 ArbZG: Wann ist eine Abweichung kein Gesetzes-
verstoß?
Jan Kutscher
10:30–11:15 Die Aufsichtsbehörde – angemeldet oder
unangemeldet – im Haus
Die häufigsten Prüfungstatbestände der Aufsichtsbehörden
Wie angemeldete Besuche der Aufsichtsbehörde vorbereitet
werden sollten
Wie man am besten vorgeht, wenn die Aufsichtsbehörde
unangemeldet kommt
Jan Kutscher
11:15–11:45 Umgang mit möglichen Auflagen der Auf-
sichtsbehörde – kurzfristige Schadensbegrenzung
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Ar-
beitsschutzgesetz
Vollständigkeit vorzulegender Unterlagen
Dokumentation weiterer Schritte für die Aufsichtsbehörde
11:45-12:15 Erhebung von Gesetzesverstößen und Festlegung
von Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes –
langfristige Verbesserung
Aufbau eines Monitorings zur Auswertung von Abweichungen und
Gesetzesverstößen
Technische Lösungen und personaleinsatzorganisatorische Maßnah-
men – z.B. Überwachungssysteme, Pausenspringersysteme u.a.
Arbeitszeitorganisatorische Maßnahmen – z.B. Weiterentwicklung
von Dienststrukturen und Dienstfolgen u.a.
Ausschöpfung von Öffnungsklauseln in Arbeitszeitgesetz/Tarifver-
trag/AVR – Abschluss von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
Schulung von Führungskräften und Dienstplanern in Arbeitszeit-
recht und Dienstplanung
Jan Kutscher
12:15–12:20 Pause
12:20-13:00 Praxisreferat: Erfahrungen des Städtischen Klini-
kums Braunschweig in einem aufsichtsbehördlichen Verfahren
zur Arbeitszeitgestaltung
Umfängliche, berufsgruppenbezogene Auswertung der arbeitszeit-
schutzrechtlichen Situation
Festlegung von Maßnahmen zur Herstellung der Rechtskonformität
Stolpersteine auf dem Weg zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes
und was noch zu tun bleibt
Dauer/zeitlicher Ablauf:
18.12.2024 | 10:00 - 13:00 Uhr
Zielgruppe:
Geschäftsführer; Syndikusanwälte; Personalleiter; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams
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