Seminare
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Veranstaltungsleitung - Zertifizierte unterwiesene Person (ZUP)

Webinar - A.V.B.-Akademie

Seminar für Mitarbeiter und Vertreter des Betreibers, die in Versammlungsstätten und bei Veranstaltungen als Veranstaltungsleitung eingesetzt werden.
Termin Ort Preis*
16.12.2024- 17.12.2024 online 642,60 €
07.01.2025- 08.01.2025 online 642,60 €
28.04.2025- 29.04.2025 online 642,60 €
01.09.2025- 02.09.2025 online 642,60 €

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*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Mit der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den Unfallverhütungsvorschriften werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten und an die Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten hat höchste Priorität. 

Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:

-      Rechtsgrundlagen der Veranstaltungssicherheit
(Arbeitsschutzgesetz, Haftung und Schadenersatz, Verkehrssicherungspflichten)

-      Wichtige Betriebsvorschriften aus Muster-Versammlungsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V1)

-      Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen, Delegation von Betreiberpflichten

-      Schlüsselqualifikationen der Veranstaltungsleitung

-      Aufgaben der Veranstaltungsleitung

-      Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik

-      Ordnungsdienst und Sanitätsdienst

-      Diskussion von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer

Dauer/zeitlicher Ablauf:
Kompaktseminar, ca. 16 Unterrichtsstunden an zwei Unterrichtstagen
Ziele/Bildungsabschluss:

Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, bei Veranstaltungen ihren Pflichten als Betreiber, Veranstalter bzw. beauftragte Veranstaltungsleitung nachzukommen.

Es erfolgt eine Lernerfolgskontrolle. Jeder Teilnehmer erhält ein schuleigenes Zertifikat.

Zielgruppe:
  • Betreiber, Veranstalter, Agenturen und Dienstleister
  • Personen die als Veranstaltungsleiter in Versammlungsstätten eingesetzt werden und Pflichtendes Betreibers / Veranstalters oder der Betreibergesellschaft übernehme


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