Zielgruppe: Betreiber, Veranstalter, Agenturen, Dienstleister und Freiberufler
Personen die als Veranstaltungsleiter in Versammlungsstätten eingesetzt werden und Pflichten des Betreibers/Veranstalters oder de Betreibergesellschaft übernehmen (MVStättVO § 38)
Personen mit aufsichtführenden Aufgaben in Veranstaltungen
Verantwortliche für Veranst.-Technik MVStättVO § 40 (5), Leitung Aufsicht DGUV-V17