Webinar - TÜV Rheinland Akademie GmbH
Die verantwortliche Stelle ist in der Pflicht, eine Übersicht der Verarbeitungen personenbezogener Daten anzufertigen (Art. 30 EU-DSGVO). Darüber hinaus muss bei Verarbeitungen mit hohem Risiko für die Rechte der Betroffenen eine Prüfung, die Datenschutz-Folgenabschätzung (Artikel 35 EU-DSGVO) durchgeführt werden.
Termin | Ort | Preis* |
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08.05.2025 | online | 880,60 € |
23.06.2025 | online | 880,60 € |
09.09.2025 | online | 880,60 € |
15.10.2025 | Köln | 880,60 € |
07.11.2025 | online | 880,60 € |
Alle für die Erstellung und Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten sowie für die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen zuständigen Personen, z. B. interne und externe Datenschutzbeauftragte, Datenschutzassistenten, Datenschutzmanager, Datenschutzauditoren, Managementbeauftragte, IT-Verantwortliche usw.