Seminar - Verlag Dashöfer GmbH
E-Rechnungen werden zur Pflicht in Deutschland!
Die obligatorische E-Rechnung (E-Invoicing) ist durch das Wachstumschancengesetz für inländische B2B-Umsätze eingeführt worden. Dabei ist zu beachten, dass die Rechnung als Datensatz (xml) und nicht als pdf (wie häufig vermeintlich angenommen) übermittelt werden muss.
Grundsätzlich gibt es ab dem 01.01.2025 die Verpflichtung eine E-Rechnung zu versenden und auf der anderen Seite diese auch anzunehmen. Es sind jedoch Übergangsregelungen und Befreiungsvorschriften zu beachten. So sollen z.B. Fahrausweise, Kleinbetragsrechnungen und Umsätze nach § 4 Nr. 8-29 UStG auch wie bisher in Rechnung gestellt werden können. Für die Praxis bedeutet die Umstellung auf die E-Rechnung Anpassungen der bisherigen Prozesse.
Mit der sog. „VAT in the Digital Age (ViDA)“ soll ein transaktionsbezogenes Meldesystem für EU-Umsätze eingeführt werden, mit dem auch E-Rechnungspflicht europaweit kommt.
Hierfür soll ein Meldesystem eingeführt werden. Danach sollen Steuerpflichtige den Steuerbehörden auf elektronischem Weg bestimmte Rechnungsdaten (sog. Meldedaten) zu ihren im Inland steuerbaren Umsätzen übermitteln.
Als Beispiel dient Italien, dort wurde mit dem 01.01.2019 ein solches Austauschverfahren (sog. V-Modell) von Rechnungen verpflichtend eingeführt. Frankreich plant für dieses Jahr ebenso die Einführung eines Austauschverfahrens, jedoch als sog. Y-Modell.
Nunmehr gewinnt die elektronische Rechnung und damit der vollautomatisierte Rechnungsablauf an Bedeutung. Die Betriebsprüfung wird erheblich beschleunigt und vertieft.
Wer als Unternehmen das E-Invoicing heute schon nutzt, profitiert von vielen Vorteilen. Es sind jedoch wichtige steuerliche Anforderungen zu beachten und der zeitliche Aufwand für die Umsetzung ist nicht zu unterschätzen! Öffentliche Auftraggeber haben schon auf elektronische Rechnungen (XRechnung) umgestellt, privatwirtschaftlich wird häufig schon das ZUGFeRD-Format verwendet.
In diesem Online-Seminar erhalten Sie Antworten auf die in der Praxis am häufigsten gestellten Fragen:
Termin | Ort | Preis* |
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04.03.2025 | Hannover | 749,70 € |
05.03.2025 | Berlin | 749,70 € |
06.03.2025 | Leipzig | 749,70 € |
25.03.2025 | Hamburg | 749,70 € |
27.03.2025 | Düsseldorf | 749,70 € |
07.04.2025 | Frankfurt am Main | 749,70 € |
08.04.2025 | Stuttgart | 749,70 € |
05.05.2025 | München | 749,70 € |
09.07.2025 | Köln | 749,70 € |