Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
Gesetzliche Grundlagen
- EU-VO 305/2011
- Bauordnungsrecht der Länder (Auszüge)
- ArbStättV, ASR A1.7
Begriffe, bauaufsichtliche Zulassung (alt) und Anwendung von Brandschutztüren
- Türartensysteme
- Glas und andere Sichtfenster in Brand- / Rauchschutztüren und Brandschutztoren
- Baustoffe der Brand- / Rauchschutztüren
Zulassungsbescheid, Einbauvorschriften und Prüfzeichen
- DIN EN 16034 (Auszüge)
- Verfahren CE-Kennzeichnung / Klassifizierung nach EN 13501-2
- Hinweise zum Einbau von Brandschutztüren nach Herstellerangaben
Pflichten des Betreibers nach GEFMA 190 im FM
- Festlegung des Prüfpersonals
- Festlegung der Prüffristen (nach § 3 ArbStättV / § 3 BetrSichV)
Instandhaltung von Brandschutztüren
Austausch und Entsorgung von alten Türen und Toren
Wiederkehrende Prüfung
- Planung, Vorbereitung, Durchführung und erforderliche Dokumentation
Zusammenfassung und Abschlussdiskussion
Abschlussprüfung
Hinweis:
Dieses Seminar bieten wir auch in Kombination mit der Themenstellung Feststellanlagen mit der Seminar-Nr. 06-28 an. Dauer: 2 Tage
Dauer/zeitlicher Ablauf:
1,0 Tag
Ziele/Bildungsabschluss:
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die zur Prüfung befähigte Person (Sachkundiger) so ausgewählt und qualifiziert ist, dass die übertragenen Prüfaufgaben nach dem Stand der Technik (TRBS, ASR), den DGUV-Prüfgrundsätzen, ggf. in der erforderlichen Reihenfolge der Prüfschritte und mit dem entsprechenden Prüfumfang zuverlässig und sorgfältig durch ihn durchgeführt werden können. In unserem eintägigen Seminar erwerben Sie die erforderliche Sachkunde zur Prüfung von Brand- / und Rauchschutztüren.
Material:
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Zielgruppe:
Haustechnisches Fachpersonal aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen mit geeigneter technischer Berufsausbildung oder vergleichbaren Qualifikationsnachweisen, Führungspersonal Haustechnik, Instandhaltungsleiter
Seminarkennung:
244528