Web Based Training - Fortbildungskampagne öffentliches Recht
Termin | Ort | Preis* |
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18.03.2025 | online | 474,81 € |
In welchen Fällen dürfen Auftragsänderungen in den bestehenden Vertrag zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und Auftragnehmer aufgenommen werden? Und wann ist die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens notwendig?
Zur Beantwortung dieser Kernfragen ist die Regelung des § 132 GWB ausschlaggebend. In der praktischen Anwendung gilt es jedoch, zahlreiche Fallstricke zu beachten, da die Regelung des § 132 GWB in Bezug auf ihre seine Struktur und Anwendung relativ schwierig ist. Die Referentin dieses Intensiv-Praxisseminars stellt nicht nur die Anwendungsbereiche, Änderungsmöglichkeiten (mit und ohne neuem Vergabeverfahren), Abgrenzungsfälle sowie Rechtsfolgen (Unwirksamkeit und Kündigung des Vertrags) und Abgrenzungsfälle zu ähnlichen Regelungen dar. Sondern sie führt auch systematisch durch praxisrelevante Lösungsansätze und diskutiert konkrete Praxissituationen.
Die hohe praktische Relevanz des Seminarthemas ergibt sich aus den regelmäßig auftretenden Änderungsbegehren und tatsächlichen Vertragsänderungen, die durch vielfältige Umstände entstehen können und die öffentliche Auftraggeber oftmals vor die Frage stellen, wie ein möglichst zeiteffizienter, kostengünstiger und insbesondere rechtssicherer Umgang mit diesen Änderungen aussehen kann.
Im Oberschwellenbereich gilt die Regelung des § 132 für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, während im Unterschwellenbereich infolge der Verweisung in § 47 UVgO lediglich Liefer- und Dienstleistungen betroffen sind. Die Seminarinhalte beziehen sich auf alle Arten von Ausschreibungen in den genannten Bereichen.
Während und nach dem Seminar wird es ausreichend Raum für Fragen und Diskussionen geben.
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Inhaltsübersicht:
• Grundsätze und Anwendungsbereich des § 132 GWB; de-minimis-Regelung nach § 132 Abs. 3 GWB• Vertragsänderungen ohne neues Vergabeverfahren (§ 132 Abs. 2 GWB)
• Vertragsänderungen, die ein neues Vergabeverfahren erfordern (§ 132 Abs. 1 GWB)
• Rechtsfolgen; § 132 GWB im Kontext mit anderen Regelungen
• Verhältnis von § 132 GWB zu anderen Regelungen mit ähnlichen Tatbestandsvoraussetzungen; Abgrenzung
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Ihre Referentin:
Dr. Irene Lausen
Ministerialrätin, Referatsleiterin Vergabewesen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)