Seminar - Umweltinstitut Offenbach GmbH - Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Termin | Ort | Preis* |
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12.12.2024 | Offenbach am Main | 445,00 € |
Gemäß § 48 der Strahlenschutzverordnung ist die Fachkunde des Strahlenschutz-beauftragten in einer staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahme vor Ablauf der 5-Jahres-Frist zu aktualisieren.
Der vorliegende Lehrgang dient zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 StrlSchV und ist gemäß § 51 StrlSchV durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz staatlich anerkannt.
Die Anerkennung gilt für die Aktualisierung der Fachkunde von Personen:
Inhalte
Forschung und Technik
Medizin
ACHTUNG! Die Fachkunde nach Röntgenverordnung (RÖV) kann durch diesen Kurs nicht aktualisiert werden!
Aktualisierung/Aufrechterhaltung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Zielgruppe 1: Forschung und Technik
Fachkundegruppen S1.1, S1.2 und S1.3; S2.1, S2.2 und S2.3; S3.1 und S3.2; S4.1, S4.2, S4.3, S5; S6.1, S6.2
Zielgruppe 2: Medizin
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß der Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin' (nach der Mittagspause in parallelem Unterricht)
ACHTUNG!Die Fachkunde nach Röntgenverordnung (RÖV) kann durch diesen Kurs nicht aktualisiert werden!