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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.364 Schulungen (mit 9.155 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 01.04.2025
  • Nürnberg
  • 455,00 €
1 weiterer Termin

Mit der Einstellung von Auszubildenden sind für die Betriebe und Unternehmen auch Rechte und Pflichten verbunden sowie vielfältige rechtliche Aspekte der Berufsausbildung zu beachten.

Webinar

  • 02.04.2025
  • online
  • 725,90 €
4 weitere Termine

Anforderungen aus der BetrSichV und der MRL/der MVO

  • 14.03.2025- 15.03.2025
  • Augsburg
  • 630,00 €
8 weitere Termine

Die TeilnehmerInnen lernen die Ausbildung vorzubereiten. Es wird vermittelt, wie die Ausbildung am Arbeitsplatz zielorientiert gestaltet wird. Außerdem werden die Rechtsfragen rund um die Berufsausbildung geklärt.

  • 14.04.2025- 16.04.2025
  • Heilbronn
  • 425,00 €


Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die Aufgabenstellung der Personalverwaltung, Einstellung neuer Mitarbeiter, Arbeitspapiere, Tarifverträge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Arbeitnehmerschutzgesetze bis hin zum Zeugnis und bereitet auf die Ausbildungsabschlussprüfung vor.

  • 24.02.2025- 21.03.2025
  • Hamburg
  • 1.190,40 €
3 weitere Termine

Lohn- und Gehaltsabrechnung Grundlagen (1 Woche)
• Einkommensteuergesetz
• Steuertarif, Steuerklassen, Steuertabellen
• Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
• Freigrenzen und Freibeträge
• Steuerpflichtige und steuerfreie Einkünfte
• Laufende und sonstige Bezüge
• Vermögensbildungsgesetz
• Pauschalierung der Lohnsteuer
• Sozialversicherungspflicht
• Sozialversicherungsbeiträge, Berufsgenos-senschaft
• Beitragsbemessung u. -bemessungsgrenzen
• Berechnung der SV-Beiträge
• Einmalzahlungen und regelmäßige Zahlungen
• Kalendergerechte Abrechnung
• Meldepflichten Sozialversicherung –DEÜV
• Lohnfortzahlung
• Aufbewahrungsfristen
• Einrichtung von Lohn- und Gehaltskonten

Lohn- und Gehaltsabrechnung Aufbau (1 Woche)
• Besondere Besteuerungsmerkmale
• Besondere Besteuerungsverfahren
• Besondere Verbeitragungsverfahren
• Besondere Sozialversicherungen
• Besondere Beschäftigtengruppen
• Teillohnzahlungszeiträume
• Monats- und Jahresabschlussarbeiten

Arbeitsrecht (1 Woche)
• gesetzliche Normen des Arbeitsrechts
• Formen des Arbeitsvertrags
• Rechte und Pflichten aus dem AV
• Zustandekommen und Beendigung des AV
• Arbeitsschutzgesetze, KSchG
• Ausbildungsvertrag
• Sozialversicherungsformen
• Berufsunfallversicherung

Lexware pro lohn + gehalt (1 Woche)
• Anlage von Stammdaten
• Lohn- und Gehaltsabrechnung
• Monats- und Jahresabschluss
• Gesetzlicher Datenschutz

  • 25.04.2025
  • Köln
  • 850,85 €



Die Brandschutzordnung ist eine auf das Objekt zugeschnittene Zusammenfassung aller Regelungen zur Brandverhütung und für das Verhalten im Ernstfall. Brandschutzordnungen werden unter anderem von der Gesetzgebung gefordert (z. B. Sonderbauverordnung NRW – Versammlungsstätten) und in vielen Fällen auch von den Versicherern. Grundsätzlich ist eine Brandschutzordnung für jedes Unternehmen und jede Einrichtung sinnvoll und empfehlenswert, um den Brandschutz optimal zu organisieren.
Nach der DIN 14096 müssen Brandschutzordnungen stets auf aktuellem Stand gehalten und mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person überprüft werden. Zudem enthält die DIN (Ausgabe 05/2014) eine Reihe geänderter Anforderungen für die Teile A, B und C, sodass Aktualisierungen notwendig sind, um die eigene Brandschutzordnung DIN-gerecht zu halten.
Dieser Lehrgang vermittelt das notwendige Hintergrundwissen und die praktischen Fähigkeiten um Brandschutzordnungen normgerecht zu erstellen, zu optimieren sowie regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhalten die Teilnehmenden ein VdS-Lehrgangszertifikat sowie einen Fachkundenachweis gemäß DIN 14096:2014-05.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 6,8 Zeitstunden.

  • 05.05.2025- 09.05.2025
  • Wernigerode
  • 2.021,81 €


  • Workshop 1: Nacht- und Schichtarbeit und Überstunden gesundheitsgerecht gestalten
  • Workshop 2: Neues zum BEM und zur krankheitsbedingten Kündigung
  • Workshop 3: Mitbestimmung und Handlungsmöglichkeiten bei der betrieblichen Suchtprävention
  • Workshop 4: Change Management: Gesunder Umgang mit Veränderungen
  • Workshop 5: Gesundheitsförderliche Kommunikation
  • Workshop 6: Die Mitbestimmungsrechte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
  • Workshop 7: Betriebsrat, Personalrat und SBV im Arbeitsschutzausschuss (ASA)
  • Workshop 8: Burn-Out-Prävention im Betrieb

  • 07.05.2025- 08.05.2025
  • Köln
  • 1.541,05 €


Nach der Arbeitsstättenverordnung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeitenden regelmäßig im richtigen Verhalten in einem Brand- und/oder Katastrophenfall zu unterweisen. Da sich in Evakuierungsübungen immer wieder zeigt, dass die Evakuierung aufgrund falschen Verhaltens von Mitarbeitenden kaum durchführbar ist, sollte jedes Unternehmen eine ausreichende Anzahl geschulter Evakuierungshelfer etablieren. Dieser Lehrgang rüstet die Teilnehmenden für die praxisnahe Ausbildung von Evakuierungshelfern im Betrieb.
Der Lehrgang behandelt die Organisation, die Haftungsfrage sowie die Weisungsbefugnis vor, während und nach einer Evakuierung. Anhand von Rollenspielen und Videosequenzen werden die Teilnehmenden auf das Leiten und Führen von Personen bei Räumungen und Evakuierungen vorbereitet. Des Weiteren vermittelt der Lehrgang die Methodik der wirkungsvollen Unterweisung und Gesprächsführung. Der Einsatz von Kommunikations- und Präsentationsmitteln für die Ansprache von Mitarbeitenden ist ein wichtiger Erfolgsfaktor, um sie besser zu motivieren und zu unterweisen und um Übungen optimal vorzubereiten und durchzuführen.
18,3 Unterrichtseinheiten bzw. 13,7 Zeitstunden gemäß IDD

Webinar

  • 08.05.2025
  • online
  • 380,80 €


Arbeitszeitrechtliches Wissen gehört zum Handwerkszeug jedes Personaleinsatzplaners, Arbeitszeitmanagers bzw. Dienstplanverantwortlichen. Dieses Grundlagen-Webinar richtet sich insbesondere an Verantwortliche, die neu mit der Arbeitszeitgestaltung zu tun haben. Sie erhalten einen Überblick über die für den Arbeitszeitalltag wesentlichen "Leitplanken" des Arbeitszeitrechts - vom Arbeitszeitschutzrecht über das Individualarbeitsrecht bis zum Mitbestimmungsrecht.

  • 12.05.2025- 16.05.2025
  • Köln
  • 2.778,65 €


Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens ist ein schadenfreier und reibungsloser Ablauf des Betriebes. Eine wichtige Bedingung dafür ist der vorbeugende Brandschutz und damit selbstverständlich auch die Arbeit von Brandschutzbeauftragten. Um die Gefahren und Brandrisiken jederzeit identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen zu können, müssen sie sich kontinuierlich weiterbilden.
Dieser praxisnahe Lehrgang, der die Vorteile von E-Learning und Präsenzveranstaltung (Blended Learning) miteinander verbindet, versetzt Brandschutzbeauftragte und andere Verantwortliche in die Lage, ein Brandschutzmanagementsystem in ihrem Produktions- oder Dienstleistungsunternehmen aufzubauen bzw. zu verbessern.
Die Teilnehmenden erlernen in einem Web Based Training vorab Grundlagen des Brandschutzmanagements. Mittels ausgewählter Brandschutzthemen wird im Präsenzlehrgang gezeigt, wie Brandschutzbeauftragte den betrieblichen Brandschutz bestmöglich managen – das heißt planen, organisieren und betreiben. Fallbeispiele und praxisnahe Übungen aus den Unternehmen der Teilnehmenden vertiefen und ergänzen die wesentlichen Aspekte für eine ganzheitliche Betrachtung der Brandsicherheit. Die Übungen und Fallbeispiele beziehen sich im Wesentlichen auf die Entwicklung von Prozessen im Brandschutz sowie die Definition von Zielen, Kennzahlen und deren Messbarkeit.
Außerdem wird demonstriert, wie sich Organisation, Prozesse und Entscheidungen im betrieblichen Brandschutz in bestehende Managementsysteme integrieren und damit effektiver und kostengünstiger gestalten lassen. Auf diese Weise können „Brandschutzmanager und -managerinnen als Bindeglied zwischen der Brandschutzarbeit vor Ort und der Unternehmensleitung agieren.
85 Unterrichtseinheiten bzw. 63,8 Zeitstunden gemäß IDD
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