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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.604 Schulungen (mit 10.368 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

Webinar

  • 30.06.2025
  • online
  • 1.094,80 €
1 weiterer Termin

Die Zeitarbeit im Unternehmen und damit der flexible Personaleinsatz durch externe Mitarbeiter:innen muss rechtssicher geregelt sein. Immer wieder wirft die Berechnung der gesetzlichen Höchstdauer der Arbeitnehmerüberlassung und der Zeitgrenze bis zum Equal Pay Fragen und Probleme auf. Die Abgrenzung und Unterscheidung von Werk- und Arbeitsverträgen bleibt auch nach der letzten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes fehlerträchtig, und zwar mit weitreichenden Konsequenzen für die Beteiligten. Die Kenntnis der (Neu-)Regelungen und deren professionelle Umsetzung sind deshalb unabdingbar.

  • 03.11.2025
  • Paderborn
  • 374,85 €
2 weitere Termine

Die jährliche Unterweisung von Schaltberechtigten ist gemäß DGUV Vorschrift 1 Unternehmerpflicht und muss von der vorgesetzten Elektrofachkraft überwacht werden. Da bei Spannungen über 1 KV besondere Gefahren auftreten, muss hier zusätzlich unterwiesen werden. In dieser Jahreunterweisung Schaltberechtigung lernen Sie die Inhalte der aktuellen Arbeitsschutzvorschriften im Bereich der Schaltberechtigung kennen. Hier können Sie auch Fragen aus Ihrer beruflichen Praxis stellen.

  • 07.07.2025
  • Dortmund
  • 702,10 €
3 weitere Termine

Wissensupdate im Bereich VDI 6022

Webinar

  • 12.05.2025- 21.05.2025
  • online
  • 1.332,80 €
2 weitere Termine

Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben und Abfalltransportunternehmen bzw. Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle, die nicht gemäß EfbV zertifiziert sind, müssen entsprechend der Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie der Anzeige- und Erlaubnisverordnung die notwendige Zuverlässigkeit und Fachkunde für ihren Tätigkeitsbereich besitzen. Dazu ist u.a. die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Grundlehrgang mit vorgeschriebenen Lehrinhalten erforderlich. 
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Fachkundenachweis für den "Betriebsbeauftragter für Abfall" (siehe "Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall nach § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV sowie im Sinne der §§ 59 und 60 KrWG") zu erhalten.

Webinar

  • 03.07.2025
  • online
  • 702,10 €
1 weiterer Termin

Wer mit Berufsausbildung beschäftigt ist – sei es als Ausbildender, als Ausbildungsleiter, Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragter – ist einer Vielzahl rechtlicher Bestimmungen ausgesetzt. Schon bei einer kleinen Unachtsamkeit kann in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ein hoher Schaden entstehen. Vom Auswahlverfahren bis zur rechtlich einwandfreien Beendigung des Ausbildungsverhältnisses müssen Sie Chancen und Risiken kennen und nutzen können.

Daher gilt es:

  • genau zu wissen, was Sie tun sollten und was gesetzlich erlaubt ist
  • Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu Ihrem Vorteil zu nutzen
  • und sich effektiv vor arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zu schützen.

In diesem Online-Seminar werden Probleme und Konflikte bei der Führung von Auszubildenden erläutert und praxisbezogenen Lösungen zugeführt. Dabei werden die Grundlagen des Ausbildungsrechts anhand kurzer Fälle erläutert. Die Teilnehmer gewinnen an arbeitsrechtlicher Sicherheit und Kompetenz. Das Online-Seminar setzt sich zum Ziel, ein Leitfaden für die rechtliche Bewertung einzelner Maßnahmen zu sein, um so für beide Seiten – Ausbildenden und Auszubildenden – eine produktive Zusammenarbeit zu fördern. Die Teilnehmer erhalten ausführliche Materialien mit Beispiel-Fällen, Musterformulierungen und aktueller Rechtsprechung.

E-Learning

  • 24.06.2025
  • online
  • 487,90 €
1 weiterer Termin

Fachkräfte und sonstige qualifizierte Personen in Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle müssen nach TRGS 520 Nr. 5.4 regelmäßig, mindestens einmal jährlich, an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Somit wird sicher gestellt, dass durch aktuelle Kenntnisse des Fachpersonals über gesetzliche Bestimmungen und Gefahrenpotentiale Umweltgefahren rechtzeitig erkannt und gesundheits- oder umweltschädigende Unfälle vermieden werden.

  • 09.07.2025- 10.07.2025
  • Dortmund
  • 1.130,50 €
1 weiterer Termin

Managementsysteme erfordern die regelmäßige Durchführung
von internen Audits. Damit wird überprüft, ob die gesetzlichen
Forderungen und die Vorgaben aus den entsprechenden
Normen erfüllt werden. Dadurch wird ein kontinuierlicher
Verbesserungsprozess angestoßen.
Im Rahmen des Lehrgangs werden die Forderungen der Norm
DIN EN ISO 19011 vorgestellt und es wird besprochen, wie
diese in der Praxis umgesetzt werden können. Ebenso wird die
effektive Vorbereitung von internen Audits thematisiert. Es
werden Kommunikationstechniken und das Rüstzeug für
erfolgreiche Auditgespräche vermittelt.

  • 13.05.2025- 14.05.2025
  • Köln
  • 1.059,10 €
6 weitere Termine

Kühlschmierstoffe bestehen aus Flüssigkeiten, die durch eine Vielzahl von Additiven angereichert werden. Diese Flüssigkeitsmischungen können durch Hautkontakt oder durch Einatmen gesundheitliche Schäden hervorrufen. Daher sind beim Umgang mit KSS Schutzmaßnahmen zu treffen. Sie erfüllen die jährliche Unterweisungspflicht gemäß § 12 (1) des Arbeitsschutzgesetzes und § 4 (1) der DGUV Vorschrift 1

Webinar

  • 21.05.2025- 23.05.2025
  • online
  • 642,60 €
2 weitere Termine

Seminar für Personen mit aufsichtführenden Aufgaben in einer Veranstaltung.



  • 19.01.2026- 19.03.2028
  • Duisburg
  • 6.210,00 €


Lehrgang zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung (inkl. Ausbildereignungsprüfung)Das Tätigkeitsfeld des Industriemeisters beschränkt sich schon lange nicht mehr auf die klassischen Bereiche Ausbildung, Fertigung und Instandhaltung. In zunehmendem Maße gewinnen planende, steuernde und überwachende Aufgaben an Priorität. So sind heute bereits ein Viertel aller Industriemeister mit fertigungsfernen Arbeiten betraut und wirken z.B. in der Arbeitssicherheit, im Umweltschutz oder im technischen Kundendienst mit.

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