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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.479 Schulungen (mit 7.700 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

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06-05 - Evakuierung von Gebäuden Grundlagen, Planung und praktische Durchführung

  • 16.09.2024
  • Hattingen
  • 493,85 €
5 weitere Termine

03-177 - Zur Prüfung befähigte Person von Steigleitern, Steigeisen und Steigeisengängen Anforderungen nach BetrSichV, ASR A 1.8 Verkehrswege und DGUV Information 208-032

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Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001

Webinar

  • 24.07.2024- 25.07.2024
  • online
  • 641,41 €
6 weitere Termine

In dieser 2-tägigen Ausbildung werden die angehenden Sicherheitsbeauftragten auf ihren neuen Aufgaben- und Verantwortungsbereich umfassend vorbereitet.



Gemäß § 22 des Sozialgesetzbuches VII sind Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten dazu verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Sicherheitsbeauftragte können auch in kleinen Betrieben durch Umsetzung ihres Fachwissens die Häufigkeit von Arbeitsunfällen reduzieren. Sie unterstützen die Unternehmensführung bei den Maßnahmen zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen.
Im Rahmen dieses Seminars werden die angehenden Sicherheitsbeauftragten auf ihre neuen Aufgaben umfassend vorbereitet und lernen, wie sie motivierend auf die Mitarbeitenden einwirken können. Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Fachkraft für Arbeitssicherheit, können sie allerdings nicht ersetzen.

Der Lehrgang ist branchenübergreifend. Die individuellen Schwerpunkte werden im Hinblick auf die Branchen der Teilnehmenden abgestimmt.

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 17:00 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz bewertet.

  • 20.11.2024- 22.11.2024
  • Stuttgart
  • 1.184,05 €
7 weitere Termine

05-511 - Beauftragte Person für den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen Beaufsichtigung, Wartung und Instandhaltung

  • 15.10.2024- 17.10.2024
  • Damlos
  • 1.545,81 €
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Welche Aufgaben hat der Arbeitsschutzausschuss, wie kann er definierte Ziele erreichen und wie gestaltet er die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen im Betrieb? Diese und alle weiteren Fragen beantworten wir in unserem Seminar. Sie lernen wichtige rechtliche Grundlagen kennen und erhalten umfassende Hilfestellung für die aktive Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Ihrem Betrieb.

  • 23.07.2024
  • Hannover
  • 702,10 €
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Vermittlung der sicherheitstechnischen Anforderungen

  • 01.08.2024
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Jahresunterweisung gemäß Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1

  • 11.11.2024- 13.11.2024
  • Offenbach am Main
  • 1.490,00 €


Dreitägiger Zertifikatslehrgang zum Erwerb der Koordinatorenkenntnisse nach den Ausbildungsanforderungen der RAB 30, Anlage C

Webinar

  • 21.10.2024- 22.10.2024
  • online
  • 1.170,00 €
3 weitere Termine

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften (Energieelektroniker, Elektromeister, -techniker, -ingenieur) errichtet, geändert und Instand gehalten werden. So bestimmt es die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" in §3 (1). Daneben erlaubt diese Vorschrift auch Tätigkeiten an elektrischen Anlagen durch "Elektrotechnisch unterwiesene Personen" oder durch "Elektrofachkräfte für ein begrenztes Aufgabengebiet" (befähigte Personen).

Die Teilnahme am Seminar "Die elektrotechnisch unterwiesene Person" ist die Voraussetzung für dieses Seminar.

So ausgebildete Personen dürfen Eingriffe in elektrischen Anlagen vornehmen, zum Beispiel An- und Abklemmen von Motoren, Schützen, Schaltern, Stell- oder Regelgliedern, Fehlersuche in Steuerstromkreisen, Wartungsdienste und vieles mehr. Die erlaubten Tätigkeiten an elektrischen Anlagen müssen in den Bestellungsurkunden in den Firmen schriftlich festgelegt werden.

Dieses Seminar dient dem Fachkundenachweis. Die praktische Einweisung und schriftliche Bestellung zur Elektrofachkraft für ein begrenztes Aufgabengebiet muss durch einen Fachvorgesetzten (Elektromeister oder Elektroingenieur) des jeweiligen Betriebes vorgenommen werden. Die Teilnehmer erhalten dazu Durchführungshinweise.

Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfac...

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