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Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de
Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.
Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes
Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:- Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
- Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
- Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.480 Schulungen (mit 7.701 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
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Webinar
Verhaltensorientierter Arbeitsschutz – Behavior Based Safety (BBS) für Führungskräfte
- 18.10.2024
- online
- 327,25 €
Bei der Unfallanalyse ergibt sich oft eine lange Vorgeschickt der beteiligten Personen. Die Führungskräfte beklagen, dass sich viele Mitarbeitende trotz regelmäßiger Unterweisungen und wiederholter Ansprache regelwidrig verhalten und somit ein riskantes Arbeitsverhalten eingehen. Es hat sich im Laufe der Zeit gezeigt, dass Schuldzuweisungen und Disziplinierung nicht zum gewünschten Ergebnis führen. Menschliches Verhalten wird entscheidend durch klare Konsequenzen beeinflusst. Hier setzt das Konzept des Behavior Based Safety (BBS) an und versucht durch sicherheitsförderliche Umgebungsbedingungen die Folgen von riskanten und sicherem Arbeitsverhalten in den Fokus zu nehmen und entsprechend zu gestalten.
Im Rahmen des Seminars erfahren die Führungskräfte, welche Instrumente der verhaltensorientierten Arbeitssicherheit oder Behavior Based Saftey (BBS) es gibt und wie diese zum einen bei passendem Einsatz Arbeitsunfälle reduzieren und vermeiden und zum anderen das Bewusstsein für Arbeitssicherheit fördern können. Die Teilnehmenden lernen, wie sie die Mitarbeitenden aktiv durch BBS dazu anregen und mit einbeziehen können, um ein sicheres Arbeitsverhalten zu entwickeln und damit einen entscheidenden Beitrag zur Arbeitssicherheit beizutragen.
Durch die gemeinsame Entwicklung einer Anerkennungskultur und gegenseitigen Wertschätzung im Arbeitsschutz, können Unfälle hinterfragt und damit nach Ursachen und Lösungen geschaut werden.
Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!
Lehrgangszeiten
Der Schulungstag beginnt ca. gegen 09:00 Uhr und endet ca. gegen 13:00 Uhr.
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- 04.09.2024
- Bremen
- 678,30 €
![TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG](/anbieterlogos/TUEV-NORD-Akademie_113024.png)
SCC-Schulung für operative tätige Mitarbeiter ohne Berufsausbildung inkl. SGU Prüfung gem. Dok.018
- Termin auf Anfrage
- 521,22 €
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Update für SiGe-Koordinatoren (SiGeKo)
- Termin auf Anfrage
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- 493,85 €
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Webinar
Verhaltensorientierter Arbeitsschutz – Behavior Based Safety (BBS)
- 17.10.2024
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- 464,10 €
Der Großteil der Arbeitsunfälle geschieht nicht wegen technischer Ursachen oder fehlenden Kenntnissen, sondern lassen sich auf unsicheres Verhalten der Mitarbeitenden zurückführen. Das falsche Handeln führt bei der Identifizierung der Ursachen oft zu einer langen Vorgeschichte der beteiligten Personen.
Im Rahmen des Seminars werden Instrumente der verhaltensorientierten Arbeitssicherheit oder Behavior Based Saftey (BBS) vorgestellt und wie diese zum einen bei passendem Einsatz Arbeitsunfälle reduzieren und vermeiden und zum anderen das Bewusstsein für Arbeitssicherheit fördern können. Die Teilnehmenden erfahren, was Ursache und Wirkungsweisen sind, wie sie zukünftig entsprechend auf falsches und richtiges Verhalten der Mitarbeitenden reagieren, Arbeitsverfahren beobachten und Ziele zur Veränderung des Verhaltens setzen können.
Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!
Lehrgangszeiten
Der Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr und endet ca. gegen 17:00 Uhr.
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Webinar
Gefährdungsabhängige elektrische Maschinensteuerungen
- 08.11.2024
- online
- 529,55 €
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Fortbildung für Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 4 (gemäß Anl. 5, Asbest-Sachkunde)
- 09.09.2024
- Blankenfelde-Mahlow
- 547,40 €
![IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH](/anbieterlogos/_404814.jpg)
Gefährdungsbeurteilung Brandschutz
- 25.09.2024
- Eschborn
- 827,05 €
1-Tag Fachseminar
Brandrisiken einschätzen – Maßnahmen ableiten – Gefährdungen vermeiden
Gefährdungsbeurteilung Brandschutz
Der Gesetzgeber (§ 5 ArbSchG) fordert von jedem Arbeitgeber, unabhängig von der Beschäftigtenzahl, die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. In diesem Kontext stellt die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz (GefB BS) ein wesentliches Instrument in Unternehmen dar, um Gefährdungen präventiv zu erfassen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Für die Erstellung einer GefB BS wird eine besondere Fachkunde gefordert.
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Web Based Training
SCC Schulung für operative tätige Mitarbeiter mit Berufsausbildung inkl. SGU Prüfung gem. Dok.018
- Beginn jederzeit möglich
- online
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