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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.480 Schulungen (mit 7.706 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 11.09.2024- 12.09.2024
  • Bad Zwischenahn
  • 868,70 €
7 weitere Termine

nach DGUV Grundsatz 309-003

Webinar

  • 02.12.2024
  • online
  • 620,00 €
1 weiterer Termin

Der Unternehmer und seine Fachvorgesetzten sind rechtlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr über die Gefahren und Maßnahmen zur Abwendung der Gefahren zu unterweisen – DGUV V1 § 4 und ArbSchG § 12. Die Vermeidung elektrischer Unfälle durch Körperdurchströmung oder Lichtbogeneinwirkung auf den menschlichen Körper ist oberstes Gebot bei Arbeiten an elektrischen Anlagen.

Um die Sicherheit des in elektrischen Anlagen arbeitenden Personals zu erhöhen, wurden in den letzten Jahren eine Reihe verschiedener VDE-Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften überarbeitet, ergänzt oder erweitert und im europäischen Rahmen harmonisiert. So z.B. die VDE-Bestimmung 0100 für Niederspannungsanlagen, die VDE 0105 Teil 100 für den Betrieb von elektrischen Anlagen, die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 oder die VDE-Bestimmungen für Schutz- und Hilfsmittel zum Arbeiten an elektrischen Anlagen. 

Fortschritt und Erfahrungen, aber auch veränderte Baubestimmungen haben die Beschaffenheit, die Handhabung und die Behandlung solcher Schutzmittel und Schutzgeräte verändert.

Sie werden sensibilisiert die elektrotechnischen Gefahren zu erkennen. Sie lernen die neusten Bestimmungen kennen und wie sie praxisnah durchgeführt werden. Sie verstehen die richtige Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung. Sie beachten verstärkt die Schutzmaßnahmen und Schutzgeräte.

Dieses Seminar erfüllt die Forderung des § 12 des Arbeitsschutzgesetzes sowie des § 4 der ...

  • 19.09.2024- 20.09.2024
  • Bandelin
  • 618,80 €
1 weiterer Termin

gem. MVAS 99 / RSA 21

  • 09.09.2024- 11.09.2024
  • Bandelin
  • 1.796,90 €
6 weitere Termine

Vorsprung durch Qualifizierung

  • 09.09.2024
  • Mittenwalde
  • 547,40 €
1 weiterer Termin

Sachkundelehrgang (Container-Schulung) – Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern entsprechend § 14 BetrSichV sowie gemäß DGUV 214-016/ DGUV 214-017
Containerdienste und andere Unternehmen, die Container verwenden bzw. einsetzen sind verpflichtet, ihre Absetz- und Abrollcontainer regelmäßig, mindestens einmal jährlich, zu prüfen. Diese Prüfung kann durch einen Mitarbeiter des Unternehmens durchgeführt werden, wenn er die entsprechende Sachkunde auf der Grundlage geltender Gesetzmäßigkeiten und Normen nachweisen kann und zur befähigten Person für die Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern bestellt wird. Diese Schulung vermittelt das notwendige theoretische und praktische Wissen, um die Prüfung der Container und Mulden rechtskonform durchführen zu können.

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 1.005,55 €


02-116 - Integrierte Managementsysteme - Grundlagen ISO 9001:2015 / ISO 14001:2015 / ISO 45001:2018 / ISO 50001:2018

  • 04.11.2024- 06.11.2024
  • Köln
  • 1.820,70 €


Arbeitsschutz (GefStoffV) / Brandschutz / Transport*
Gefährliche Stoffe können ernsthafte Schädigungen beim Menschen, in der Umwelt sowie an Anlagen und Gebäuden verursachen. Aus diesem Grund wurde die Eigenverantwortung der Arbeitgeber in der novellierten Gefahrstoffverordnung am 26.10.2010, zuletzt geändert durch Artikel 148 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S 626), deutlich verschärft.
So sind Arbeitgeber verpflichtet, in ihrem Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die mit der Arbeit verbundenen Gefahren zu erfassen und zu bewerten. Diese Aufgaben können nur fachkundige Personen, d. h. Gefahrstoffbeauftragte, übernehmen.
Gefahrstoffbeauftragte beraten die Geschäftsleitung und alle im Umgang mit Gefahrstoffen verantwortlichen Personen zu Fragen der Auswahl und des Umgangs mit Gefahrstoffen, auch bei der Zusammenarbeit mit Fremdfirmen.
In unserem dreitägigen Lehrgang werden den beauftragten Personen die Fachkunde vermittelt um die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und notwendige Maßnahmen festzulegen. Die Teilnehmenden lernen Struktur und Inhalt der Gefahrstoffverordnung kennen und erhalten praktische Hilfen für die Umsetzung der Verordnung in ihrem Betrieb.
25,3 Unterrichtseinheiten bzw. 19 Zeitstunden gemäß IDD
* Beinhaltet nicht das Aufgabengebiet von Gefahrgutbeauftragten nach § 3 Abs. 1 Nr. 14 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBefG) i. V. m. der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

  • 05.12.2024
  • Bonn
  • 464,10 €


Seit dem 01.02.2021 ist die neue Norm DIN EN 50678 (VDE 0701): 2021-02 in Kraft getreten.

Gegenüber der bislang gültigen DIN VDE 0701-0702 ergeben sich teilweise erhebliche Änderungen im Anwendungsbereich und in den Anforderungen, die nun zu beachten sind. So wurde die bisherige Norm nun in 2 getrennte Normen aufgeteilt, die Prüfung nach Reparatur und für Wiederholungsprüfungen, die Berechnungsgrundlagen für Leitungen über 1,5mm² wurde geändert, es gibt Veränderungen bei den Messverfahren und bei der Verwendung von Messgeräten. Dieses Seminar möchte über die Änderungen informieren, die Vor- und Nachteile für die Prüfung aufzeigen und den Teilnehmern so einen sicheren Einstieg in das neue und einheitliche Verfahren der neuen Norm ermöglichen.

Neukundenrabatt von 10% für die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der Schulungstag beginnt um ca. 8:30 Uhr und endet gegen 16:30 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz bewertet.

  • 29.07.2024- 31.07.2024
  • Hamburg
  • 1.796,90 €
6 weitere Termine

Vorsprung durch Qualifizierung

  • 25.07.2024- 26.07.2024
  • Hamburg
  • 642,60 €
4 weitere Termine

Vorsprung durch Qualifizierung
1 ... 49 50 51 ... 148

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