Seminare
Seminare
Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.478 Schulungen (mit 7.667 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 12.11.2024- 15.11.2024
  • Dortmund
  • 2.046,80 €


Behördlich anerkannter Grundlehrgang zum Erwerb der Fachkunde im Sinne § 59 und § 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeauftrV).

Betriebsbeauftragte beraten die Betreibenden und üben eine Kontrollfunktion aus. Sie erstatten dem Unternehmer einen jährlichen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen. Dieser Lehrgang vermittelt die Fachkenntnisse gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz § 59 und § 60 an die Mitarbeitenden von Abfallerzeugern und Abfallentsorgern, die als Betriebsbeauftragte für Abfall bestellt werden sollen. Es werden auch die Anforderungen nach § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) berücksichtigt.

Zur Erfüllung dieses komplexen Aufgabenbereichs wird die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang seitens der Behörden gefordert.

Sie haben zudem die Möglichkeit, im Rahmen des Kombinierten Grundlehrgangs zum Mehrfachbeauftragten Ihre Weiterbildung zu absolvieren. Sprechen Sie uns gerne an.

Neukundenrabatt von 10% auf die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt um ca. 8:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet gegen 17:00 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit drei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.

Webinar

  • 06.09.2024
  • online
  • 702,10 €
4 weitere Termine

Richtlinien zur Produktsicherheit

Webinar

  • 12.12.2024
  • online
  • 446,25 €


Seit der verstärkten Einführung von Homeoffice zur Eindämmung der Corona Pandemie hat die rechtliche und organisatorische Diskussion zum Thema Homeoffice deutlich zugenommen. Aber auch die sich ändernden Wünsche der Beschäftigten nach flexibleren Formen der Arbeitszeitgestaltung erhöhen den Druck auf Arbeitgeber, den Wünschen nach Homeoffice nachzugeben. Der Gesetzgeber hat sich mit unterschiedlichen Definitionen und Gesetzesentwürfen in dessen Gestaltung eingeschaltet und plant ein spezielles Gesetz zu verabschieden, dass die näheren Bedingungen und Voraussetzungen zur Einführung von Homeoffice regeln soll.

Webinar

  • 11.09.2024
  • online
  • 678,30 €
2 weitere Termine

Handlungs- und Gestaltungsgrundsätze nach DIN ISO 10075

  • 09.09.2024
  • Hannover
  • 654,50 €
4 weitere Termine

UVV-Prüfung Wechselbrücken gemäß DIN EN 283 und DIN EN 284

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 529,55 €


63-127 - Hygiene-Gefährdungsbeurteilung an Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern nach 42. BImSchV und VDE 2047 Blatt 2 Webinar

Webinar

  • 16.10.2024
  • online
  • 606,90 €
1 weiterer Termin

Mit der Teilnahme an diesem Lehrgang kommen Sie Ihrer Unterweisungspflicht gemäß ArbSchG, BetrSichV und DGUV Vorschrift 1 nach!

Als elektrotechnischer Laie gemäß DGUV V3 befindet man sich schnell in der Situation, auch kleinere elektrotechnische Aufgaben auszuführen, ohne sich über die Gefahren bewusst zu sein und die rechtlichen Konsequenzen zu kennen. Mit diesem Lehrgang erwerben die Teilnehmenden die Qualifikation „Elektrotechnisch unterwiesene Person“. Im Seminar wird auf die Änderungen in den DIN-Normen bzw. im gesetzlichen Regelwerk eingegangen.
Auf Grund der geänderten Anforderungen an die Prüfungen werden entsprechend geeignete Messgeräte vorgestellt bzw. es wird vermittelt, welche Änderungen bei den bereits vorhandenen Messgeräten vorgenommen werden sollen. Die Teilnehmenden der Veranstaltung werden an die Elektrotechnik, elektrische Anlagenteile und Geräte herangeführt. Nach dem Lehrgang sind die Teilnehmenden in der Lage, Gefährdungen zu erkennen und Schutzmaßnahmen zur Unfallvermeidung zu ergreifen. Unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft sind kleinere elektrotechnische Arbeiten legal ausführbar.

Neukundenrabatt von 10% für die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der Schulungstag beginnt um ca. 8:30 Uhr und endet gegen 16:30 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit einem Punkt im Bereich Arbeitsschutz bewertet.

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 1.005,55 €


63-103 - Betrieblicher Gefahrstoffbeauftragter (TÜV) Webinar über Aufgaben, Pflichten und Verantwortung

Webinar

  • 20.01.2025- 21.01.2025
  • online
  • 1.080,00 €
1 weiterer Termin

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften (Elektrogeselle, -meister, -techniker, -ingenieur) errichtet, geändert und Instand gehalten werden. So bestimmt es die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" in § 3 (1). Daneben erlaubt diese Vorschrift auch Tätigkeiten an elektrischen Anlagen durch "Elektrotechnisch unterwiesene Personen" oder durch "Elektrofachkräfte mit begrenztem Aufgabengebiet".

Elektrotechnisch unterwiesene Personen sind Nichtelektriker, die mit einer theoretischen und praktischen Unterweisung Kenntnisse erhalten, um begrenzte Eingriffe an elektrischen Anlagen vornehmen zu dürfen. 

Wie zum Beispiel: 
– Reinigen elektrischer Anlagen beziehungsweise elektrischer Betriebsstätten und abgeschlossener elektrischer Betriebsstätten 
– Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile 
– Feststellen der Spannungsfreiheit 
– Betätigen von Stellgliedern, die für die Sicherheit oder Funktion einer elektrischen Anlage oder eines elektrischen Betriebsmittels erforderlich sind, insbesondere auch dann, wenn diese Stellvorgänge "gelegentliches Handhaben" sind, also in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile (vgl. Durchführungsanweisungen zu § 4 Abs. 6 und § 6 Abs. 4 DGUV V3) durchgeführt werden müssen 
– Prüfen ortsveränderlicher, elektrischer Betriebsmittel mit geeignetem Prüfgerät unter Leit...

Webinar

  • 17.09.2024
  • online
  • 712,81 €
1 weiterer Termin

1-Tag Online-Schulung

Wer gesund zur Arbeit kommt, soll auch gesund wieder nach Hause gehen!

Arbeits- und Gesundheitsschutz

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ – so eindeutig formuliert es das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Trotzdem ereignen sich im langjährigen Durchschnitt über 100 meldepflichtige Arbeitsunfälle pro Stunde. Jedes Jahr sterben fast 500 Kolleginnen und Kollegen bei ihrer Arbeit. Und dies, obwohl der Arbeitgeber durch das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ist, „die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die (…) Gesundheit möglichst vermieden (…) wird.“ Die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten muss oberstes Ziel sein! Und hier kann der Betriebsrat wichtige Weichen stellen. Denn der Gesetzgeber hat dem Betriebsrat in vielen Fällen ein eindeutiges Mitbestimmungsrecht im Hinblick auf das äußerst wichtige Thema „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ eingeräumt.

Auf den Punkt gebracht:
In diesem neu konzipierten Online-Seminar erhalten Sie kompakt zusammengefasst das notwendige Rüstzeug, um sich als Betriebsrätin oder Betriebsrat für die Gesundheit und das Leben Ihrer Kolleginnen und Kollegen einsetzen zu können. Anhand von Beispielen aus der Praxis erfahren Sie das Wesentliche über Ihre Rechte und Pflichten und lernen Ihre Handlungsmöglichkeiten kennen.

1 ... 54 55 56 ... 148

Auf der Suche nach Online-Seminaren?

Bei Seminarmarkt.de erkennen Sie auf den ersten Blick die Online-Kurse der Seminaranbieter. So können Sie sich in Zeiten der Digitalisierung und Krisen schnell und kostengünstig vom Home-Office oder vom Arbeitsplatz aus weiterbilden.



Experten finden

Auf der Suche nach individueller Weiterbildung? Nicht das passende Arbeitsschutz Seminar gefunden?

Sie haben einen individuellen Weiterbildungsbedarf in Ihrem Unternehmen oder suchen einen Trainer / Coach zur Festanstellung? Sie wünschen sich eine maßgeschneiderte Weiterbildung oder ein Arbeitsschutz Inhouse-Seminar? Dann starten Sie doch einen kostenfreien Suchauftrag unter Seminarmarkt.de/Gesuche.

Seminarwissen

Seminarwissen aus der Infothek

Auf dem Weiterbildungsmarkt gibt es eine Vielzahl an Seminaren, Trainings und Workshops. Welches passt zu mir? Welcher Abschluss lohnt sich für meine Karriere? In unserer Infothek gehen wir auf die unterschiedlichsten Themen aus der Welt der Seminare, Weiterbildungen und Kurse ein.


Nach unten
Nach oben
Wir setzen Analyse-Cookies ein, um Ihre Zufriedenheit bei der Nutzung unserer Webseite zu verbessern. Diese Cookies werden nicht automatisiert gesetzt. Wenn Sie mit dem Einsatz dieser Cookies einverstanden sind, klicken Sie bitte auf Akzeptieren. Weitere Informationen finden Sie hier.
Akzeptieren Nicht akzeptieren









Um Spam abzuwehren, geben Sie bitte die Buchstaben auf dem Bild in das Textfeld ein:

captcha



Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Kontaktfunktion beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Unsere ausführlichen Datenschutzinformationen finden Sie hier. Bei der Kontakt-Funktion erhobene Daten werden nur an den jeweiligen Anbieter weitergeleitet und sind nötig, damit der Anbieter auf Ihr Anliegen reagieren kann.







Um Spam abzuwehren, geben Sie bitte die Buchstaben auf dem Bild in das Textfeld ein:

captcha