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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

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Arbeitgeber sind verantwortlich, Ihre Mitarbeitenden vor UV-Strahlung und Hitze zu schützen, um Belastung und Krankheiten vorzubeugen. Die klaren Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes, der DGUV Vorschrift 1 und weiteren spezifischen Richtlinien wie der ArbMedVV und der AMR 13.3 zeigen die Verpflichtung auf.

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Technische Regeln für Arbeitsstätten, Betriebssicherheit und für Gefahrstoffe

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Gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 ist eine regelmäßige Weiterbildung für Sicherheitsbeauftragte erforderlich, um ihre Aufgaben im Betrieb weiterhin langfristig wahrnehmen zu können. Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte konkretisiert in Kapitel 2 die Frist für die Teilnahme an einem Fortbildungsseminar, mit spätestens 3 - 5 Jahre, nach der Ausbildung.

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Behavior Based Safety (BBS) bzw. verhaltensorientierte Arbeitssicherheit hat den Zweck Menschen dabei zu helfen, sichere Arbeitsgewohnheiten zu entwickeln. Es handelt sich dabei um eine Ergänzung zum traditionellen Ansatz des Arbeitsschutzes und setzt nicht an den Verhältnissen, sondern am Verhalten an.
Im Gegensatz zu traditionellen Arbeitsschutzmaßnahmen, die in erster Linie auf technische und organisatorische Gegebenheiten abzielen (Verhältnisse), legt BBS den Schwerpunkt auf das Verhalten der Beschäftigten. Durch gezielte Beobachtung, Rückmeldungen und positive Verstärkung soll das sicherheitsbewusste Handeln gefördert und somit das Unfallrisiko langfristig gesenkt werden.

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54-02 FT25 - 25. Fachtagung Elektrotechnik

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„Arbeitsschutz? Darum kümmern sich doch die Sicherheitsfachkräfte (SiFas).“ Das stimmt nur bedingt, denn verantwortlich ist, mit oder ohne SiFa, immer der Geschäftsführer. Auch eine Sicherheitsfachkraft kann nur bei der Umsetzung der Vorgaben aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützen, enthebt Geschäftsführer und Führungskräfte aber nicht der gesetzlichen Verantwortung.




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05-635 - Grundlagen für Gastankanlagenbetreiber Besondere Gefährdungen durch Autogas, Erdgas und Wasserstoff vermeiden

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Verantwortlichkeit, Pflichtenübertragung, Aufsicht und Haftung

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Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 4 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.

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Servicetechniker im Rahmen § 26 StrlSchG (ehemals § 6 RöV)

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