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Arbeitsschutzgesetz zur Unfallverhütung: Seminarmarkt.de
 © Andreas

Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit und Gesundheit: seminarmarkt.de

Das Arbeitsschutzgesetz soll sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen während der beruflichen Tätigkeit vermeiden. Der Leitbegriff ist dabei Prävention: Demnach soll ein Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Gefahren gar nicht erst entstehen können. Seminare zu Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetz helfen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen.

Nutzen und Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch diverse Maßnahmen zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Dies gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit dienen. Ebenso sollen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewendet und ergonomische Arbeitsplätze gestaltet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gelten allgemeine Grundsätze, die im Arbeitsschutzgesetz verankert sind. Zudem sollen die erforderlichen Schritte durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelt werden. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber definiert.

Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes

Zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zählen:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Gewährleistung des sofortigen Verlassens der Gefahrenstelle
  • Nur die Beschäftigten, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben, dürfen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen Zugang erhalten.
  • Durch passende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten stattfinden kann.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge tragen. Das gilt nicht nur für die eigene Unversehrtheit, sondern auch für die Kollegen, die von den eigenen Tätigkeiten betroffen sind. Die gegebenenfalls notwendige Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen die Pflicht, den zum eigenen Schutz festgesetzten Maßnahmen des Arbeitgebers nachzukommen.

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz zählt die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Ändern sich die Gegebenheiten, müssen diese angepasst werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, die der Arbeitgeber vorsieht, sollen die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten anstreben. Der Arbeitsschutz sollte auch bei der Weiterbildung im Bereich Risikomanagement Beachtung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um ein ausreichendes Bewusstsein für vorhandene Gefahren zu schaffen und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungsfaktoren. Eine Gefährdung kann auch durch eine unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter auftreten.

Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch zwei Instanzen überwacht. Zum einen wirken hier die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder mit. Zusätzlich können auch die Bundesbehörden zuständig sein. Darüber hinaus tragen auch die Unfallversicherungsträger und Unfallkassen einen Teil zur Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes bei. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen. Vorsätzlich Handelnde können auch mit einer Freiheitsstrafe belangt werden.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.474 Schulungen (mit 7.665 Terminen) zum Thema Arbeitsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 24.03.2025- 25.03.2025
  • Halle (Saale)
  • 975,80 €
6 weitere Termine

Vorbereitung auf die SGU-Prüfung gemäß Dokument 017 des SCC-Regelwerkes

  • 03.09.2024- 04.09.2024
  • Magdeburg
  • 999,60 €
2 weitere Termine

Vorbereitung auf die SGU-Prüfung gemäß Dokument 017 des SCC-Regelwerkes

E-Learning

  • 25.11.2024
  • online
  • 340,00 €
2 weitere Termine

Nach § 5 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist es die Pflicht des Arbeitgebers, die Arbeitsbedingungen zu bewerten und die damit verbundenen Gefahren für die Beschäftigten zu ermitteln. Dies umfasst nicht nur physische, sondern auch psychische Belastungen.

In diesem Seminar lernen Sie verschiedene Arten psychischer Belastungen zu erkennen und zu bewerten. Wir bieten Ihnen nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch praktische Methoden, um diese Belastungen in Ihrem Arbeitsumfeld zu identifizieren und zu bewerten.

Sie werden befähigt, die gewonnenen Erkenntnisse unmittelbar in die Praxis umzusetzen. Wir legen besonderen Wert darauf, dass Sie nicht nur die theoretischen Grundlagen verstehen, sondern auch die praktischen Fähigkeiten erwerben, um eine effektive Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu erstellen.
Das Seminar endet mit der Betrachtung der Förderung eines gesunden Arbeitsumfelds, um langfristig ein unterstützendes Arbeitsumfeld zu schaffen.

  • 13.01.2025- 17.01.2025
  • Ostfildern
  • 2.120,00 €


Mit diesem Zertifikatslehrgang werden Nicht-Elektrofachkräfte "befähigt", selbstständig wiederkehrende und festgelegte Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen durchzuführen. Unter festgelegte Tätigkeiten fallen zum Beispiel Inbetriebnahme, Instandhaltung und Wartungsarbeiten an elektrotechnischen Anlagen.

Zunehmend müssen Nicht-Elektrofachkräfte solche Arbeiten durchführen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde in der Durchführungsanweisung der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) die Ausbildung "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" definiert.

Auch die Handwerksordnung greift dieses Thema auf. Dort ist in § 5 zu lesen: "Wer ein Handwerk nach § 1 Abs. 1 betreibt, kann hierbei auch Arbeiten in anderen Handwerken nach § 1 Abs. 1 ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen".

Sie lernen den sicheren Umgang mit elektrischen Spannungen, Strömen und Anlagen, die für Laien lebensgefährlich sind. Deshalb ist eine Vermittlung der grundlegenden theoretischen Zusammenhänge (Strom, Spannung, Widerstand und Leistung) genauso wichtig, wie die Sensibilisierung für die Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms auf Lebewesen und Anlagen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die rechtlichen Grundlagen für das Arbeiten an elektrischen Anlagen und die Aufgaben und Pflichten der EFKffT...

  • 25.03.2025- 26.03.2025
  • Ostfildern
  • 1.200,00 €
1 weiterer Termin

Die alleinige Verantwortung für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel obliegt nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), zahlreichen Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten elektrotechnischen Regeln dem Unternehmer (Arbeitgeber, Betreiber). Im Zuge einer sogenannten Deregulierung wurden bisherige Aufgaben der Überwachungsorganisationen auf die Unternehmen selbst übertragen, – mit einschneidenden Wirkungen und Folgen.

Durch diese Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen haben sich auch Haftungsrisiken für Unternehmen und verantwortliche Personen verschärft. Die Verantwortlichen sind hiernach verpflichtet, die Sicherheit für den Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Eigenverantwortung zu organisieren und umzusetzen.

Der Unternehmer (Betreiber, Arbeitgeber und andere gleichlautende Begriffe) hat immer die oberste Betreiberverantwortung für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gegenüber Beschäftigten, Dritten, Behörden und der Umwelt.

Die Veranstaltung zeigt detailliert auf, worauf die Verantwortlichen zu achten haben und wie weitreichend die gesetzlichen Vorschriften in die Elektro-Sicherheitsorganisation und die Arbeitsprozesse des Unternehmens eingreifen.

Bewertung und Gestaltung von Arbeitsmitteln sowie deren Gefährdungsbeurteilung in technischer, organisatorischer und personeller Hinsicht nehmen hierbei einen besonderen Stellenwert ...

  • 02.12.2024- 03.12.2024
  • Berlin
  • 1.713,60 €
1 weiterer Termin

In diesem Seminar steht das Bewusstsein über die Bedeutung der Beschaffung für eine nachhaltige Unternehmensführung im Mittelpunkt. Wir geben Ihnen einen Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen, Nachhaltigkeitsstandards, Lieferantenbewertungsmöglichkeiten und den Supplier Code of Conduct. Erfahren Sie, wie Sie potenzielle Zielkonflikte zwischen nachhaltiger und kostengünstigster Beschaffung erkennen und lösen können. Zudem zeigen wir Ihnen, wie Sie Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette schaffen können.

  • 13.11.2024- 15.11.2024
  • Ostfildern
  • 1.630,00 €
1 weiterer Termin

Mittelspannungsnetze werden in der Regel aus dem Hochspannungsnetz gespeist und nach DIN IEC 38 mit Spannungen zwischen 1 bis 36 kV betrieben. Diese elektrischen Anlagen stellen große Anforderungen an den Leistungsbedarf, die Versorgungszuverlässigkeit, die Verfügbarkeit, die optimale Gestaltung und die Bemessung von Infrastruktur- und Industrienetzen. In Verbindung mit dem Anschluss von dezentralen Erzeugungsanlagen (EZA) auf Basis erneuerbarer Energiequellen haben Mittelspannungsnetze eine große Bedeutung für die Energiewende in Deutschland und den Klimaschutz weltweit. Mit den in der Anwendungsregel TAR Mittelspannung VDE-AR-N 4110 formulierten Anforderungen an Planung in Verbindung mit den Nachweisverfahren, Errichtung, Betrieb und Änderung von am Mittelspannungsnetz angeschlossenen EZA wird sichergestellt, dass trotz der Vielzahl der zu integrierenden Anlagen die Stabilität des öffentlichen Netzes gewahrt bleibt.

Das Seminar vermittelt die wichtigsten technischen Kenntnisse über die Planung und Projektierung von Mittelspannungsanlagen. Die Schnittpunkte zwischen 110/20/0,4 kV-Netzen werden ausführlich besprochen und die einzelnen Themen mit praktischen Beispielen vertieft. Aktuelle Gesetze und Normen wie DIN VDE 0101, 0105, 0102 werden diskutiert und es wird auf Neuigkeiten eingegangen. Ausgehend vom Rechtsrahmen für den Anschluss von EZA im Mittelspannungsnetz werden grundlegende Kenntnisse zu den technischen Anforderungen an die Anlagenplanung einer EZA, zu...

  • 05.12.2024- 06.12.2024
  • Freising
  • 1.184,05 €
2 weitere Termine

2-Tage Intensiv-Seminar

Auf einen Blick: Qualifizierung zur befähigten Person für sichere Instandhaltungsmaßnahmen mit Befähigungsnachweis

Befähigte Person für Instandhaltungsmaßnahmen nach § 10 BetrSichV

Angesichts der hohen Unfallzahlen in der Instandhaltung und den zahlreichen neuen Rechtsänderungen, die diesen Bereich betreffen, ist es wichtiger denn je, über fundiertes Fachwissen zu verfügen.

In unserem Seminar erhalten Sie die Befähigung, Ihre Instandhaltungsarbeiten sicher und weitgehend gefahrlos durchzuführen, um damit einen möglichst störungsfreien betrieblichen Produktionsprozess zu gewährleisten.

Sie bekommen alle relevanten Informationen kompakt und präzise zur Gewährleistung eines rechtssicheren Instandhaltungsprozesses und damit zur Sicherstellung eines möglichst störungsfreien Produktionsprozesses. Rechtliche Vorgaben, Fallstricke, Gefahrenschwerpunkte und praxisorientierte Lösungsansätze werden aufgezeigt. Informationen über relevante Neuerungen und Trends sowie der Erfahrungsaustausch mit unserem Experten über aktuelle betriebliche Problemstellungen runden die Schulung ab!

  • 25.11.2024- 29.11.2024
  • Ostfildern
  • 2.250,00 €
1 weiterer Termin

Mit diesem Zertifikatslehrgang werden Nicht-Elektrofachkräfte "befähigt", selbstständig wiederkehrende und festgelegte Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen durchzuführen. Unter festgelegte Tätigkeiten fallen zum Beispiel Inbetriebnahme, Instandhaltung und Wartungsarbeiten an elektrotechnischen Anlagen.

Zunehmend müssen Nicht-Elektrofachkräfte solche Arbeiten durchführen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde in der Durchführungsanweisung der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) die Ausbildung "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" definiert.

Auch die Handwerksordnung greift dieses Thema auf. Dort ist in § 5 zu lesen: "Wer ein Handwerk nach § 1 Abs. 1 betreibt, kann hierbei auch Arbeiten in anderen Handwerken nach § 1 Abs. 1 ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen".

Sie lernen den sicheren Umgang mit elektrischen Spannungen, Strömen und Anlagen, die für Laien lebensgefährlich sind. Deshalb ist eine Vermittlung der grundlegenden theoretischen Zusammenhänge (Strom, Spannung, Widerstand und Leistung) genauso wichtig, wie die Sensibilisierung für die Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms auf Lebewesen und Anlagen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die rechtlichen Grundlagen für das Arbeiten an elektrischen Anlagen und die Aufgaben und Pflichten der EFKffT...

  • 10.10.2024
  • Neuss
  • 708,05 €
1 weiterer Termin

1-Tag Intensiv-Seminar oder Webinar mit 4 Modulen

Diese Jahresunterweisung vermittelt Ihnen das für die Elektrofachkraft notwendige Expertenwissen, systematisch aufgefrischt und um aktuelle Themen aus der Elektrosicherheit ergänzt.

Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte (EFK) zum Erhalt der Fachkunde

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