Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
- Wo kann ein Betriebsrat gebildet werden? (Betriebsbegriff)
- Arbeitnehmer und leitende Angestellte - Die Amtszeit des Betriebsrats
- Betriebsratswahlen
- Geschäftsführung des Betriebsrats - Die Kosten des Betriebsrats
- Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
- Schulungen von Betriebsratsmitgliedern
- Rechtsanwaltskosten
- Sachverständigenkosten - Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle
- Soziale Angelegenheiten
Mitbestimmung bei
- der Verteilung der Arbeitszeit / Überstunden / Kurzarbeit
- der Lohngestaltung / leistungsbezogenen Vergütung
- technischen Einrichtungen - Personelle Angelegenheiten
- Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen u. ä. - Wirtschaftliche Angelegenheiten
- Der Wirtschaftsausschuss und sein Informationsanspruch
- Mitbestimmung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten
(Interessenausgleich, Sozialplan)
- Tendenzbetrieb
Dauer/zeitlicher Ablauf:
1. Tag: 10 Uhr bis 18 Uhr, 2. Tag 9 Uhr bis 17 Uhr (Nettostunden: 13 h)
Ziele/Bildungsabschluss:
Das Ziel liegt in der praxistauglichen Vermittlung von arbeitsrechtlichem Know-how. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, die betrieblichen Fragestellungen eigenständig zu lösen, oder bei hochkomplexen Sachverhalten zumindest eine richtige Einordnung der Thematik vornehmen zu können.
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
keine
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Trainer-Input, Praxisbeispiele, Fallerarbeitung, Diskussion.
Zielgruppe:
Geschäftsführer, Personalleiter, Vorstände, HR-Manager, Führungskräfte mit Personalverantwortung, Personalsachbearbeiter, Personalreferenten