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Betriebsrat-Seminare für Kompetenzen in Arbeitsschutz, Mediation und Betriebsrecht

Die betriebliche Mitbestimmung hat in Deutschland lange Tradition. Der Betriebsrat (BR) vertritt die Belange der Mitarbeiter im Unternehmen, gestaltet die Arbeitsbedingungen mit und bemüht sich um Streitschlichtung. Diese Arbeit findet freilich nicht im rechtsfreien Raum statt. Vielmehr sind die Rechte und Aufgaben von Betriebsräten in ein dichtes, sich permanent veränderndes Geflecht aus rechtlichen Regularien eingebettet. Um ihre Pflichten sachgemäß wahrnehmen zu können, besteht ein Anspruch zur Schulung des Betriebsrats. Die Zuständigkeiten erstrecken sich von Kernaufgaben wie der Sicherstellung der Einhaltung von tariflichen Einigungen und Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen über den arbeitsrechtlichen Datenschutz bis hin zu Mediation und Konfliktmanagement. So vielfältig wie das Aufgabengebiet gestaltet sich auch das Angebot an Betriebsrat-Seminaren. Ob als Schulung des Betriebsrats allgemein konzipiert oder als Weiterbildung des Betriebsrats für anlassbezogenen Bedarf, Seminare für Betriebsräte vermitteln unerlässliche Kompetenzen für die BR-Arbeit.

Was versteht man unter Seminaren für Betriebsräte?

Gemäß Betriebsverfassungsgesetz sind für den Betriebsrat Fortbildungen verpflichtend. Der Inhalt und der Umfang dieser Schulungen bestimmen sich teils über die konkreten Verhältnisse im Unternehmen, teils basieren sie auf den allgemeinen Anforderungen, die an eine effiziente Betriebsratsarbeit gestellt werden. Als Interessenvertretung der Arbeiter und Angestellten eines Unternehmens kontrolliert der Betriebsrat grundsätzlich die Umsetzung von Betriebsvereinbarungen und die Einhaltung arbeits- und gesundheitsrechtlicher Standards. Die erforderlichen Kenntnisse umfassen zusätzlich die Grundlagen und Anwendungen des deutschen Betriebsverfassungsrechts. Dazu gehören auch interne Regelungen wie etwa die Vorschriften zur ordentlichen Einberufung einer Betriebsversammlung oder die Abläufe der Betriebsratswahl. All diese Kenntnisse können je nach Schwerpunktsetzung Gegenstand von Betriebsrat-Seminaren sein. Eine angemessene Schulung des Betriebsrats ist in ihrem Wert nicht zu unterschätzen: Unbedarftheit in der Kontrolle der innerbetrieblichen Vereinbarungen schwächt die Position der Arbeitnehmer im Betrieb; eine Unkenntnis der einschlägigen Vorschriften des Arbeitsrechts kann im schlimmsten Fall sogar juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Themen umfasst eine Schulung zum Betriebsrat?

Aufgrund des breiten Anforderungsprofils lassen sich Seminare für Betriebsräte thematisch schwer eingrenzen. Drei große Bereiche lassen sich aber unterscheiden:

  • allgemeine Betriebsrat-Seminare vermitteln Angestellten, die in das Gremium gewählt wurden, in regelmäßigen Abständen die grundlegenden Kenntnisse, die für eine effektive und rechtskonforme Ausübung ihrer Tätigkeit notwendig sind;
  • spezielle Schulungen des Betriebsrats bereiten diesen auf konkrete Herausforderungen betrieblicher Entwicklungen vor, wie etwa die veränderten datenschutzrechtlichen Vorschriften durch die DSGVO;
  • möglich ist auch eine Weiterbildung des Betriebsrats in Bezug auf fachliche oder persönliche Kompetenzen; zu den ersteren zählen Zusatzkenntnisse in Personalwesen oder EDV, zu letzteren etwa Rhetorikschulungen zur Verbesserung des eigenen Auftritts.

Zu den spezialisierten Schulungen für Betriebsräte gehören auch Veranstaltungen, die eigens auf traditionell unterrepräsentierte Personengruppen zugeschnitten sind. Ein Beispiel wären hier Betriebsrat-Seminare gezielt für weibliche Mitglieder, die die effektive Thematisierung sensibler Themen wie etwa sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vermitteln.

Für wen empfiehlt es sich, ein Betriebsrat-Seminar zu besuchen?

Arbeiter und Angestellte können in Unternehmen ab einer Größe von fünf Mitarbeitern einen Betriebsrat zur Wahrnehmung ihrer Interessen gründen. Betriebsrat-Fortbildungen ermöglichen dessen Mitgliedern nicht nur die Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitnehmervertretung des Unternehmens. Sie vermitteln ihnen auch das Wissen um die zentralen Dimensionen der betrieblichen Mitbestimmung: Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Datenschutz und Personalwesen, Gleichstellung und Schwerbehindertenrecht sind nur einige Aspekte, die hierzu gehören. Nicht die unwichtigste Leistung von Seminaren für Betriebsräte besteht daher in der Vermittlung von Kompetenzen, die den Betriebsratsmitgliedern ein Miteinander im Gegeneinander erlauben: die robuste Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen in Auseinandersetzung mit der Unternehmensführung bei gleichzeitig konstruktiver und produktiver Verhandlungsführung.

Personalverantwortliche und Führungskräfte profitieren von Kenntnissen im Betriebsverfassungsrecht ebenfalls: Sie erlernen den sicheren Umgang mit den einschlägigen juristischen Vorgaben im Umgang mit dem Betriebsrat. So können sie die Anliegen der Unternehmensführung gegenüber den Arbeitnehmervertretern verständlich und kompetent kommunizieren.

Welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus Betriebsrat-Seminaren?

Die Schulung des Betriebsrats ist teils gesetzlich vorgegeben, teils dient sie dem Erwerb konkret geforderten Fachwissens. Dabei kann es sich um tarifrechtliche Kenntnisse ebenso handeln wie um Kompetenzen in Datenschutz, Personalrecht oder Arbeitsschutz. Die einschlägigen Weiterbildungen erlauben es den Betriebsratsmitgliedern, sich im Netz der arbeitsrechtlichen Vorgaben sicher zu bewegen. Betriebsrat-Seminare sind aber mehr als nur Seminare für Betriebsräte: Auch Führungskräfte profitieren von den erlernten Kompetenzen. Umfassende Kenntnisse über arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Allgemeinen erleichtern die Kommunikation zwischen den Parteien. Für konkrete Diskussionspunkte, etwa über tarif- oder datenschutzrechtliche Bestimmungen, gilt dasselbe. Das Fachwissen, das Mitarbeiter und Führungskräfte in Betriebsrat-Seminaren erwerben, steckt mithin den Rahmen für einen zivilisierten und produktiven Umgang miteinander ab. Auf diese Weise profitiert das Unternehmen im Ganzen von den einschlägigen Schulungen.

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  • 19.03.2025- 20.03.2025
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Die neue Arbeitswelt ist geprägt durch Agilität, Selbstorganisation, örtliche und zeitliche Flexibilisierungswünsche der Mitarbeiter:innen und damit die Herausforderung der „Hybriden Führung“. Hierbei zu berücksichtigen ist die Mitbestimmung des Betriebsrats und der Datenschutz. Doch wie bringt man die neue Arbeitswelt mit dem klassischen Arbeitsrecht in Einklang? Wir beleuchten dieses Spannungsfeld anhand eines Überblicks über den aktuellen juristischen Meinungsstand, Best-Practice-Erfahrungen und Case Studies. Dabei stehen rechtssichere Lösungen im Vordergrund.

  • 20.03.2025
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Auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung stellt das Seminar ausgewählte Themen im Betriebsverfassungsrecht dar. Schwerpunkte sind dabei die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten gemäß § 87 Abs. 1 BetrVG und bei personellen Einzelmaßnahmen gemäß § 99 BetrVG. Dazu, aber auch bezogen auf weitere Kernbereiche des Betriebsverfassungsgesetzes, wird zu aktueller Rechtsprechung vorgetragen und es werden taktische Hinweise in besonderen Problemlagen gegeben. Die Inhalte werden im Gespräch mit den Teilnehmenden auf Basis aktueller Entscheidungen und mit Fallbeispielen aus der beruflichen Praxis gemeinsam erarbeitet.

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Eine Tarifverhandlung unterscheidet sich essenziell von anderen Verhandlungen: Die Öffentlichkeit „verhandelt mit“: Die Verhandlungspartner:innen bestehen aus unterschiedlichen Interessensgruppen und das Ergebnis ist von existenzieller Bedeutung für die Beteiligten. Verhandlungsfehler bringen gravierende Auswirkungen mit sich, die verbundenen Emotionen sind nicht zu unterschätzen. Stärken Sie in diesem Intensivtraining Ihre Verhandlungskompetenz und reflektieren Sie sich. Sie erhalten eine systematische Einführung in diese Spezialmaterie: Unsere Expert:innen vermitteln Ihnen sowohl fachliche und methodische Grundlagen als auch ganzheitliche, in der Praxis erprobte Lösungen.

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  • 20.03.2025- 21.03.2025
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Nachhaltiges Lieferkettenmanagement umsetzenUnternehmen sind heute im Bereich des Lieferkettenmanagements mit neuen Herausforderungen und einer anspruchsvollen Gesetzeslage konfrontiert. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz, LkSG) gilt seit 2024 für Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Darüber hinaus sind auch kleine und mittlere Unternehmen indirekt vom Gesetz betroffen, wenn sie LkSG-pflichtige Großunternehmen beliefern. Ende Mai 2024 stimmte die EU der „EU-Lieferkettenrichtlinie“ zu (auch: Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD oder CS3D). Sie muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die C...

  • 21.03.2025
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Trinken, Dampfen, Gamen – das Suchtrisiko von Millionen Beschäftigten hat gravierende Folgen für Betroffene und Arbeitgeber. Wie der Gesundheitsreport 2019 der DAK bereits zeigte, ist der Krankenstand bei den betroffenen Erwerbstätigen doppelt so hoch. Ferner sind sie häufig unkonzentrierter im Job oder kommen zu spät zur Arbeit. Das Seminar gibt einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, die im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Drogen sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmersicht zu beachten sind.

  • 25.03.2025- 28.03.2025
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Ein 4-tägiges bAV-Grundlagenseminar mit Praxis-Workshop für einen schnellen und systematischen Einstieg in die betriebliche Altersversorgung.

  • 17.02.2025- 18.02.2025
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BEM ist immer individuell. So muss jedes Unternehmen seinen eigenen Prozess schaffen und manchmal kann jeder einzelne Fall eine Herausforderung darstellen. In diesem intensiven Praxisworkshop vertiefen Sie Ihre Gesprächskompetenzen, z.B. im Hinblick auf den Umgang mit psychischen Krankheitsbildern. Im Rahmen kollegialer Beratung werden außerdem Ihre konkreten Praxisfälle aufgegriffen und mit professionaler Unterstützung Lösungsvorschläge erarbeitet.

Wichtiger Hinweis:
Das Aufbautraining Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein vertiefendes Seminar und im Idealfall als Aufbau, im Anschluss an das Seminar Handlungsempfehlungen für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), zu besuchen.
Rechtliches Grundlagenwissen und Rechtsprechung  - z.B. Arbeitsrechtliche  Aspekte wie Krankheitsbedingte Kündigung und BEM -  zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement ist kein Teil dieses Aufbautrainings und wird vorausgesetzt.

Webinar

  • 31.03.2025
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Nichts revolutioniert die Arbeitswelt aktuell so sehr und so schnell wie der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI). Viele Unternehmen haben KI bereits integriert und nutzen sie in verschiedensten Bereichen. Doch während Trends und Technologien sich gegenseitig geradezu überholen, stehen die rechtlichen Rahmenbedingungen oft hintenan. Umso wichtiger ist es, gerade hierbei auf aktuellem Stand zu bleiben um souverän agieren zu können.
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Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) bildet den gesetzlichen Rahmen für den Urlaubsanspruch und regelt den Mindesturlaub. In vielen Unternehmen regeln Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder einzelne Arbeitsverträge einen Zusatzurlaub. Als Arbeitgeber:in oder Personaler:in müssen Sie mit der aktuellen Rechtsprechung im Urlaubsrecht vertraut sein, um Ihre Mitarbeiter:innen und Ihr Unternehmen rechtlich zu schützen.Unser Seminar vermittelt Ihnen, wie Sie den Urlaubsanspruch Ihrer Mitarbeiter:innen rechtssicher festsetzen. Sie erwerben auf Grundlage des EuGH und BAG alle nötigen Kenntnisse im Urlaubsrecht. Welche Spannunge...

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  • 31.03.2025- 24.04.2025
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Laufende rechtliche Neuerungen, der Fachkräftemangel und steigende Anforderungen des Personals stellen Unternehmen – und besonders ihre Personalabteilungen – vor große Herausforderungen.

Die Zertifikats-Weiterbildung „Geprüfte/r Personalreferent/in“ vermittelt den Teilnehmenden die nötigen Fertigkeiten, um in diesem dynamischen Umfeld erfolgreich zu bestehen. Sie erwerben tiefgreifende Kenntnisse in Arbeitsrecht, Personalgewinnung und -entwicklung sowie zum Personalcontrolling.
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