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Betriebsrat-Seminare für Kompetenzen in Arbeitsschutz, Mediation und Betriebsrecht

Die betriebliche Mitbestimmung hat in Deutschland lange Tradition. Der Betriebsrat (BR) vertritt die Belange der Mitarbeiter im Unternehmen, gestaltet die Arbeitsbedingungen mit und bemüht sich um Streitschlichtung. Diese Arbeit findet freilich nicht im rechtsfreien Raum statt. Vielmehr sind die Rechte und Aufgaben von Betriebsräten in ein dichtes, sich permanent veränderndes Geflecht aus rechtlichen Regularien eingebettet. Um ihre Pflichten sachgemäß wahrnehmen zu können, besteht ein Anspruch zur Schulung des Betriebsrats. Die Zuständigkeiten erstrecken sich von Kernaufgaben wie der Sicherstellung der Einhaltung von tariflichen Einigungen und Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen über den arbeitsrechtlichen Datenschutz bis hin zu Mediation und Konfliktmanagement. So vielfältig wie das Aufgabengebiet gestaltet sich auch das Angebot an Betriebsrat-Seminaren. Ob als Schulung des Betriebsrats allgemein konzipiert oder als Weiterbildung des Betriebsrats für anlassbezogenen Bedarf, Seminare für Betriebsräte vermitteln unerlässliche Kompetenzen für die BR-Arbeit.

Was versteht man unter Seminaren für Betriebsräte?

Gemäß Betriebsverfassungsgesetz sind für den Betriebsrat Fortbildungen verpflichtend. Der Inhalt und der Umfang dieser Schulungen bestimmen sich teils über die konkreten Verhältnisse im Unternehmen, teils basieren sie auf den allgemeinen Anforderungen, die an eine effiziente Betriebsratsarbeit gestellt werden. Als Interessenvertretung der Arbeiter und Angestellten eines Unternehmens kontrolliert der Betriebsrat grundsätzlich die Umsetzung von Betriebsvereinbarungen und die Einhaltung arbeits- und gesundheitsrechtlicher Standards. Die erforderlichen Kenntnisse umfassen zusätzlich die Grundlagen und Anwendungen des deutschen Betriebsverfassungsrechts. Dazu gehören auch interne Regelungen wie etwa die Vorschriften zur ordentlichen Einberufung einer Betriebsversammlung oder die Abläufe der Betriebsratswahl. All diese Kenntnisse können je nach Schwerpunktsetzung Gegenstand von Betriebsrat-Seminaren sein. Eine angemessene Schulung des Betriebsrats ist in ihrem Wert nicht zu unterschätzen: Unbedarftheit in der Kontrolle der innerbetrieblichen Vereinbarungen schwächt die Position der Arbeitnehmer im Betrieb; eine Unkenntnis der einschlägigen Vorschriften des Arbeitsrechts kann im schlimmsten Fall sogar juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Themen umfasst eine Schulung zum Betriebsrat?

Aufgrund des breiten Anforderungsprofils lassen sich Seminare für Betriebsräte thematisch schwer eingrenzen. Drei große Bereiche lassen sich aber unterscheiden:

  • allgemeine Betriebsrat-Seminare vermitteln Angestellten, die in das Gremium gewählt wurden, in regelmäßigen Abständen die grundlegenden Kenntnisse, die für eine effektive und rechtskonforme Ausübung ihrer Tätigkeit notwendig sind;
  • spezielle Schulungen des Betriebsrats bereiten diesen auf konkrete Herausforderungen betrieblicher Entwicklungen vor, wie etwa die veränderten datenschutzrechtlichen Vorschriften durch die DSGVO;
  • möglich ist auch eine Weiterbildung des Betriebsrats in Bezug auf fachliche oder persönliche Kompetenzen; zu den ersteren zählen Zusatzkenntnisse in Personalwesen oder EDV, zu letzteren etwa Rhetorikschulungen zur Verbesserung des eigenen Auftritts.

Zu den spezialisierten Schulungen für Betriebsräte gehören auch Veranstaltungen, die eigens auf traditionell unterrepräsentierte Personengruppen zugeschnitten sind. Ein Beispiel wären hier Betriebsrat-Seminare gezielt für weibliche Mitglieder, die die effektive Thematisierung sensibler Themen wie etwa sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vermitteln.

Für wen empfiehlt es sich, ein Betriebsrat-Seminar zu besuchen?

Arbeiter und Angestellte können in Unternehmen ab einer Größe von fünf Mitarbeitern einen Betriebsrat zur Wahrnehmung ihrer Interessen gründen. Betriebsrat-Fortbildungen ermöglichen dessen Mitgliedern nicht nur die Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitnehmervertretung des Unternehmens. Sie vermitteln ihnen auch das Wissen um die zentralen Dimensionen der betrieblichen Mitbestimmung: Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Datenschutz und Personalwesen, Gleichstellung und Schwerbehindertenrecht sind nur einige Aspekte, die hierzu gehören. Nicht die unwichtigste Leistung von Seminaren für Betriebsräte besteht daher in der Vermittlung von Kompetenzen, die den Betriebsratsmitgliedern ein Miteinander im Gegeneinander erlauben: die robuste Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen in Auseinandersetzung mit der Unternehmensführung bei gleichzeitig konstruktiver und produktiver Verhandlungsführung.

Personalverantwortliche und Führungskräfte profitieren von Kenntnissen im Betriebsverfassungsrecht ebenfalls: Sie erlernen den sicheren Umgang mit den einschlägigen juristischen Vorgaben im Umgang mit dem Betriebsrat. So können sie die Anliegen der Unternehmensführung gegenüber den Arbeitnehmervertretern verständlich und kompetent kommunizieren.

Welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus Betriebsrat-Seminaren?

Die Schulung des Betriebsrats ist teils gesetzlich vorgegeben, teils dient sie dem Erwerb konkret geforderten Fachwissens. Dabei kann es sich um tarifrechtliche Kenntnisse ebenso handeln wie um Kompetenzen in Datenschutz, Personalrecht oder Arbeitsschutz. Die einschlägigen Weiterbildungen erlauben es den Betriebsratsmitgliedern, sich im Netz der arbeitsrechtlichen Vorgaben sicher zu bewegen. Betriebsrat-Seminare sind aber mehr als nur Seminare für Betriebsräte: Auch Führungskräfte profitieren von den erlernten Kompetenzen. Umfassende Kenntnisse über arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Allgemeinen erleichtern die Kommunikation zwischen den Parteien. Für konkrete Diskussionspunkte, etwa über tarif- oder datenschutzrechtliche Bestimmungen, gilt dasselbe. Das Fachwissen, das Mitarbeiter und Führungskräfte in Betriebsrat-Seminaren erwerben, steckt mithin den Rahmen für einen zivilisierten und produktiven Umgang miteinander ab. Auf diese Weise profitiert das Unternehmen im Ganzen von den einschlägigen Schulungen.

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  • 20.03.2025- 21.03.2025
  • online
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Im Januar 2023 ist die EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) in Kraft getreten. Zum Juli 2024 erfolgte die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht. Die CSRD löst die bisher geltende EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) ab und bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen mit sich.Die CSRD zielt darauf ab, die Rechenschaftspflicht von Unternehmen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte zu erhöhen und führt verbindliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU-Ebene ein.Die Anforderungen der CSRD gelten für schrittweise mehr Unternehmen: Ab 2024 s...

  • 18.02.2025
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Rechtsirrtümer kosten Geld! Es gilt, arbeitsrechtliche Fehleinschätzungen zu vermeiden, Sicherheit und Kompetenz zu gewinnen. Kennen Sie alle rechtlichen Vorschriften und wissen Sie immer, was gesetzlich erlaubt ist? Prüfen Sie Ihr arbeitsrechtliches Wissen, Ihre bisherigen Kenntnisse und Annahmen. In diesem Seminar werden speziell die typischen Irrtümer erläutert und praxisbezogene Lösungen aufgezeigt. Irren Sie noch oder wissen Sie schon?

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  • 25.02.2025
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Die Kenntnis und erfolgreiche Implementierung von modernen, hybriden Arbeitszeitmodellen wie z. B. Remote Work oder die 4-Tage-Woche als neues Vollzeitmodell können Unternehmen helfen, sich im Recruiting einen Vorsprung zu verschaffen. Ohne diese Zugeständnisse an die Arbeitnehmer*innen, findet man eigentlich keine neuen Mitarbeiter*innen mehr.

New Work verändert die Art, wie wir arbeiten – Flexibilität, Partizipation und unterschiedlichste Arbeitszeitmodelle und Konzepte. New Work bedeutet die Arbeit stärker auf unsere Bedürfnisse auszurichten: Remote Work, 4-Tage-Woche, flexible Arbeitszeiten, Workfromanywhere. All diese Konzepte haben das Ziel, mehr Flexibilität, Selbstbestimmung und Sinn in die eigene Arbeit zu bringen.

Welche New Work Konzepte gibt es? Welche Arbeitsmodelle gibt es und wie verändert sich dadurch der Arbeitsalltag?

Lernen Sie in unserem Online-Seminar sowohl die Vorteile der modernen Arbeitszeitmodelle als auch deren Hürden kennen und positionieren Sie sich als attraktiver Arbeitgeber!

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  • 29.07.2025
  • online
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Mit dem Urteil zur Zeiterfassung ist nun auch ein Entwurf des neuen Arbeitszeitgesetzes auf den Weg gebracht worden. Beides hat enorme Auswirkungen auf jedes Unternehmen! Die Arbeitgebenden werden verpflichtet, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die täglich geleistete Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers gemessen werden kann. Während vorher nur die Überstunden und die Sonntagsarbeit erfasst werden musste, so muss nun die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmer erfasst werden – und nicht nur pauschal mit Pausen bestückt, sondern die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Das verändert die Arbeitswelt komplett!

Erfahren Sie in unserem Online-Seminar, wie Sie in Zukunft die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter*innen rechtssicher erfassen können und müssen, wie Sie die übliche und beliebte Vertrauensarbeitszeit erfolgreich umstellen und welche Zeiterfassung überhaupt für Ihr Unternehmen in Frage kommt.

  • 04.02.2025- 07.02.2025
  • Freiburg im Breisgau
  • 1.307,81 €
71 weitere Termine

Dieses Seminar vermittelt Ihnen unverzichtbares arbeitsrechtliches Basiswissen, das Sie zur Wahrnehmung Ihrer Beteiligungsrechte benötigen – bis hin zu einem Überblick über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sie erfahren, worauf Sie, z. B. bei Einstellungen und Versetzungen, achten müssen und können so die Kollegen hinsichtlich ihrer arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten kompetent unterstützen.

Webinar

  • 27.02.2025
  • online
  • 355,81 €
3 weitere Termine

Durch die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für jeden Mitarbeiter ergibt sich eine ganz neue Dimension von Überstunden. In manchen Bereichen gibt es schon Regelungen zur Überstundenvergütung. Jetzt werden aber in Bereichen und Positionen Überstunden anfallen, wo man bisher nicht einmal über Überstunden nachgedacht hat. Wenn die Arbeitszeit erfasst wird, fallen die Überstunden ganz anders ins Gewicht. Hier setzt unser Online-Seminar an. Wie können Sie als Arbeitgeber auf die neue Dimension von Überstunden reagieren? Was sollte in den Arbeitsverträgen zukünftig stehen? Wie lassen sich die Überstunden im Griff behalten und wie sollen sie abgegolten werden?

Natürlich werden auch die Auswirkungen des aktuellen Urteils zur erhöhten Überstundenvergütung bei Teilzeitbeschäftigten behandelt und die Initiative, dass Überstunden künftig steuer- und beitragsfrei werden sollen.

  • 27.01.2025- 28.01.2025
  • Berlin
  • 1.892,10 €
3 weitere Termine

Interne Ermittlungen bei Verdachtsfällen stellen komplexe Herausforderungen für Compliance-Manager dar. Das Training beleuchtet zunächst praxisnah, welche rechtlichen Rahmenbedingungen es zu beachten gilt. Darüber hinaus lernen Sie, mit Unterstützung eines erfahrenen Praktikers der Kriminalpolizei, wie Sie interne Ermittlungen bei Compliance-Ereignissen und -Verstößen planen und welche vernehmungspsychologischen Gesichtspunkte Sie beachten sollten. Sie trainieren an Praxisfällen, wie Sie Aussagen beurteilen und Befragungen richtig durchführen. Das Seminar ist auch Teil der Ausbildungen zum/zur Compliance Officer/Compliance Manager:in.

Webinar

  • 20.02.2025
  • online
  • 702,10 €
3 weitere Termine

Die Arbeitszeit spielt eine enorm wichtige Rolle. Seit dem Grundsatzurteil muss sie von jedem Unternehmen erfasst und eingehalten werden – aber wie geht das? Was sind zulässige Abweichungen und was sind wirkliche Arbeitszeitverstöße? Was wird aus der üblichen Vertrauensarbeitszeit und wie sind Überstunden in diesem Zusammenhang einzuordnen?

In unserem Online-Seminar werden Probleme und Konflikte rund ums Thema Arbeitszeit erläutert und anhand von praxisbezogenen Lösungen nahegelegt. Dabei werden die Grundlagen der Arbeitszeitthematik anhand kurzer Fälle erläutert. Natürlich werden Sie auch bezüglich des Gesetzgebungsverfahrens zum neuen Arbeitszeitgesetz auf dem Laufenden gehalten.

  • 11.02.2025- 14.02.2025
  • Köln
  • 1.843,31 €
37 weitere Termine

Im letzten Teil unserer Seminarreihe zum Arbeitsrecht vervollständigen Sie Ihr bisheriges Wissen über weitere Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Insbesondere erhalten Sie wertvollen Input zu Vergütungsfragen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und zum Einsatz von Drittpersonal. Außerdem nehmen Sie an einer Verhandlung am Arbeitsgericht* teil – inklusive inhaltlicher Vor- und Nachbereitung durch unsere Referenten. So wird ein wichtiger Bezug zwischen Theorie und Praxis hergestellt, der das Verständnis der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und deren Umsetzung optimiert.

  • 03.09.2025- 04.09.2025
  • Hamburg
  • 1.664,81 €


In diesem Symposium erhalten Sie umfassende Einblicke in die aktuellen Entwicklungen rund um Arbeitszeitmodelle und deren Auswirkungen. Erfahren Sie, wie Sie Mehrarbeit, flexible Arbeitszeiten und Vergütung effektiv gestalten und überwachen können. Diskutieren Sie rechtliche Aspekte der Arbeitszeitregelung, von der Entgeltfortzahlung bis zur elektronischen Zeiterfassung. Zudem beleuchten wir, wie Sie Überlastung und Stress frühzeitig erkennen und präventiv handeln können. Nutzen Sie praxisnahe Tipps und Lösungen, um Ihre Betriebsratsarbeit zu optimieren und Ihre Belegschaft zu schützen. Ein unentbehrliches Symposium für Ihre tägliche Arbeit!

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