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Betriebsverfassungsrecht - Auffrischung

Seminar - Poko-Institut OHG

In diesem Seminar werden Sie in kompakter Form auf den aktuellen Stand der einschlägigen betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsprechung und der Gesetzgebung gebracht. Sie erhalten das notwendige Update, um Ihre Betriebsratsarbeit rechtssicher und überzeugend fortzuführen.

Termin Ort Preis*
26.11.2024- 29.11.2024 Trier 1.902,81 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

In diesem Seminar werden Sie in kompakter Form auf den aktuellen Stand der einschlägigen betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsprechung und der Gesetzgebung gebracht. Sie erhalten das notwendige Update, um Ihre Betriebsratsarbeit rechtssicher und überzeugend fortzuführen.


Viele langjährige Betriebsräte müssen erkennen, dass ein vor langer Zeit erworbenes fachliches Wissen und die Rechtskenntnisse nicht mehr ausreichen, um den Anforderungen ihres Amts gerecht zu werden – gerade vor dem Hintergrund der sich stetig wandelnden Gesetze und Rechtsprechung. Grundlegendes betriebsverfassungsrechtliches Know-how ist aber ein wesentlicher Erfolgsgarant für die Betriebsratsarbeit und damit ein überzeugendes Argument zur Auffrischung der vorhandenen Kenntnisse.

Rechte und Pflichten der Betriebsratsmitglieder


  • Freistellung von der Arbeit und Vergütung – wie geht das in der Praxis?
  • Erforderliche Kosten trägt der Arbeitgeber – auch für notwendige (präsente) Schulungsveranstaltungen
  • Sachmittel i. S. d. § 40 Abs. 2 BetrVG: Wann ist moderne Informations- und Kommunikationstechnik erforderlich?
  • Teilhabe an betriebsüblicher beruflicher Entwicklung einfordern


Organisation des Betriebsrats – neu definiert


  • Auch in Zukunft erste Wahl: die Präsenzsitzung des Betriebsrats
  • Sitzung als Video- oder Telefonkonferenz – der neue § 30 Abs. 2, 3 BetrVG
  • Die gewachsene Bedeutung der Geschäftsordnung
  • Problemfeld Betriebsversammlung – nur noch in präsenter Form?


Personelle Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats


  • Einstellung, Eingruppierung und Co. – die starke Mitbestimmung in § 99 BetrVG
  • Besonders wichtig: das qualifizierte Anhörungsrecht bei Kündigungen
  • Die erstarkte Mitbestimmung bei betrieblicher Aus- und Weiterbildung
  • Neu im Homeoffice oder Rückkehrer? Ein Fall der Versetzung?


Soziale Angelegenheiten nach § 87 BetrVG – stark für den Betriebsrat


  • Wichtig: Arbeits- und Gesundheitsschutz – auch im Homeoffice und bei mobiler Arbeit
  • Alles rund um die Arbeitszeit – jetzt mit neuen Vorschriften zur Arbeitszeit-erfassung
  • Beteiligungsrechte beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) – erste Erfahrungen
  • Anspruch auf externe Sachverständige beim Einsatz von KI
  • Gestaltung der mobilen Arbeit – jetzt mitbestimmungspflichtig
  • Hinweisgeberschutzgesetz: Mitbestimmung bei der Umsetzung


Wirtschaftliche Angelegenheiten in der Praxis


  • Betriebsänderungen des § 111 BetrVG – die wichtigsten Formen in der Praxis
  • Mitbestimmungsinstrumente: Interessenausgleich und Sozialplan
  • Sachverständige und Berater: Darf man sie hinzuziehen?


Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat


  • Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit
  • Einigung im Betrieb: Kooperation, Verständigung, Schlichtung
  • Streitverfahren mit dem Arbeitgeber: Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren

Zielgruppe:
Betriebsrat
Seminarkennung:
0199AD24
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