Seminare
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Brandschutz Seminare zur Vermeidung von Sach- und Personenschäden

Ein Feuer im Büro oder Betrieb ist der Alptraum jedes Unternehmers. Um die Sicherheit zu gewährleisten und im Notfall gut ausgestattet zu sein, treffen fast alle Betriebe daher Brandschutzmaßnahmen. Die Anforderungen an einzelne Unternehmen unterscheiden sich dabei nach Branche und Tätigkeitsumfang – schon im Büro ist der Brandschutz Teil des Arbeitsschutzes. In der Produktion oder Logistik erhalten die einschlägigen Vorkehrungen nochmals eine größere Bedeutung. Dies gilt umso mehr, wenn im Arbeitsablauf etwa mit Chemikalien hantiert wird oder komplexe elektrische Anlagen involviert sind. Ein Brandschutz Lehrgang ist aber nicht nur etwas für Brandschutzbeauftragte. Gerade bei industriellen Anlagen beginnen Brandschutzmaßnahmen schon bei der Planung durch die Vermeidung von Brandrisiken. Das Angebot an Brandschutz Seminaren nimmt diese Herausforderungen in ihrer ganzen Breite auf.


Welche Rolle spielt der Brandschutz in Unternehmen?

Selbst dort, wo Produktionsprozesse selbst keine Feuergefahren bergen, ist der Brandschutz ein bedeutender Teil des Arbeitsschutzes. Bereits im Rahmen von Büroarbeit gehören Notfallpläne, das Auszeichnen von Fluchtwegen und die Durchführung von Notfallübungen zum Sicherheitsprotokoll. Insgesamt werden Brandschutzaspekte aufgeteilt in organisatorischen, anlagentechnischen und baulichen Brandschutz. Außerdem wird zwischen vorbeugenden und abwehrenden Schutzmaßnahmen unterschieden.

Zu den organisatorischen Aspekten gehören die Bestellung von Brandschutzhelfern und -beauftragten sowie die Erstellung von Fluchtplänen und Notfallprozeduren. Beim baulichen Brandschutz geht es um die Verringerung von Brandrisiken etwa durch die Verwendung von Baustoffen mit geringer Brandlast. Auch die Planung von Fluchtwegen, Brandschutztüren und sicheren Lagerstätten für Gefahrstoffe gehört dazu. Die anlagentechnische Dimension umfasst die Technik, die zur Eindämmung und Bekämpfung von Bränden eingesetzt werden, also etwa Feuermelder, Handfeuerlöscher oder automatische Sprinkler- und Löschanlagen.

Diese drei Aspekte machen zusammen die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen aus. Sie sollen die Entstehung von Bränden durch getroffene Vorkehrungen verhindern. Der abwehrende Brandschutz hingegen bezieht sich auf das Eindämmen und Löschen von Bränden und damit primär auf die Aufgaben von (Betriebs-)Feuerwehren. Übrigens: Ein Brandschutzbeauftragter ist in deutschen Betrieben nicht generell gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings kann die Baubehörde dessen Bestellung von Unternehmen fordern, wenn die Produktionsvorgänge dies nötig machen. Brandschutz Seminare erlauben je nach Ausrichtung die Ausbildung zum Brandschutzhelfer, eine Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten oder die Vermittlung von Expertenwissen zu einzelnen Anwendungsgebieten.


Was lernt man in Brandschutz Seminaren?

Die maßgeblichen Richtlinien zur Brandvermeidung in Deutschland stammen vom Verein für die Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb). Egal ob TÜV, Handelskammer oder privater Anbieter – die regelmäßig aktualisierten vfdb-Richtlinien gehören zu den wichtigsten Vorgaben, die den Rahmen für qualitativ hochwertige Brandschutz Seminare bilden. Ebenfalls dazu gehören die Vorgaben der europäischen Feuerwehrvereinigung CFPA. Zum breit gefächerten Inhalt einzelner Brandschutz Weiterbildungen gehören etwa:

  • Umgang mit und Handhabung von Löschgeräten
  • Konzipierung von Notfallübungen und -prozeduren
  • Rechtsgrundlagen der Arbeitssicherheit in ihren brandschutzrechtlichen Anwendungen
  • Vorbereitung auf die amtliche Brandschau
  • Kenntnis der verschiedenen Brandklassen
  • Brandvermeidung und Löschvorgänge bei Chemikalien, Besonderheiten bei Gas, Dampf oder Staub
  • Lagerung von Gefahrstoffen und Explosionsschutz
  • Brandschutz bei chemischen Produktionsvorgängen, in elektrischen Betriebsräumen oder Kraftwerken

Spezielle Brandschutz Fortbildungen bauen auf Grundlagenwissen auf und vermitteln Neuerungen bei geltenden Regelungen oder sie vertiefen oder erweitern bestehende Kenntnisse. Auf diese Weise deckt das Angebot die Bedürfnisse ganz unterschiedlicher Branchen und Einsatzgebiete ab. Brandschutz Seminare bieten sich daher für Bürobetriebe ebenso an wie für Unternehmen, die Lagerhaltung oder industrielle Produktion betreiben.


Brandschutz Weiterbildung – wer profitiert davon?

Aufgrund der vielfältigen Anwendungsbereiche von Kenntnissen im Brandschutzbereich wenden sich Brandschutz Seminare an eine Vielzahl von Personengruppen aus zahlreichen Branchen. Dazu gehören unter anderem:

  • Fachkräfte in der Arbeitssicherheit
  • Freiberufliche Brandschutzsachverständige
  • Betriebliche Sicherheitsbeauftragte
  • Mitglieder und Leiter von Werksfeuerwehren
  • Architekten und Bauingenieure in der Anlagenplanung
  • Betreiber elektrischer Anlagen
  • Mitarbeiter, die zu Brandschutzhelfern und -beauftragten ausgebildet werden sollen


Brandschutz Seminare können darüber hinaus für Mitarbeiter von Versicherungen relevant sein, die sich über die neuesten Entwicklungen bei Arbeits- und Brandschutzrichtlinien informieren möchten. Bereits ausgebildete Mitarbeiter wiederum können sich über ausgewählte Brandschutz Fortbildungen zusätzliche Expertise aneignen, die genau auf ihr Einsatzgebiet abgestimmt ist.


Der Nutzen von Brandschutz Seminaren für Betriebe und Mitarbeiter

Brandschutz Seminare vermitteln auf unterschiedlichen Niveaus Fachkenntnisse, die je nach Unternehmen amtlich gefordert sein können, die aber in jedem Fall wichtige Fertigkeiten verleihen. So erlaubt ein Brandschutz Lehrgang für ausgewählte Mitarbeiter, die innerbetriebliche Arbeitssicherheit zu erhöhen und effektive Maßnahmen für den Ernstfall zu treffen. Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass auch Feuerversicherungen bei der Festsetzung von Prämien auf Umfang und Qualität der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen achten. Die Bestellung eines zertifizierten Brandschutzbeauftragten kann hier also durchaus Vorteile mit sich bringen.



Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 573 Schulungen (mit 2.184 Terminen) zum Thema Brandschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 21.10.2024
  • Ostfildern
  • 620,00 €


Obwohl die Ermittlung von Brandursachen in die Zuständigkeit der Polizei fällt, kommen deren Brandermittler nicht immer ohne Sachverständige aus. Auch nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden noch Sachverständige von Rechtsanwälten oder Versicherungen beauftragt, die eigenständig den Brandort untersuchen.

Es werden theoretische Grundlagen des Brennens und der Brandursachenermittlung vermittelt, aufbauend auf konkreten Brandfällen. Auch Fehler bei der Brandursachenermittlung und bei der Erstellung von Gutachten werden angesprochen. Den Seminarteilnehmern wird die Arbeit von der Brandursachenermittlung über die möglichen Brandursachen bis hin zur Aussage und Beschreibung eines möglichen Brandverlaufs vermittelt.
Natürlich wird auch auf die Gefahren an Brandstellen eingegangen.

Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW (mit 8 Unterrichtseinheiten) anerkannt.

– Polizeibeamte; Angehörige der Kriminaltechnik
– Sachverständige, die in die Brandermittlung einsteigen wollen
– Mitarbeiter von Versicherungen
– Brandschutzbeauftragte
– Sicherheitsbeauftragte
– Fachleute von Feuerwehren

  • 05.11.2024- 06.11.2024
  • Oberding
  • 1.570,80 €



In diesem Workshop werden Spezialbereiche der Arbeit von Brandschutzbeauftragten praxisnah vorgestellt. Es wird vermittelt, wie brandschutztechnische Gegebenheiten zutreffend beurteilt und Unternehmensbereiche sinnvoll umgestaltet werden. Ein Highlight dieser Weiterbildung ist eine fachkundig geführte Exkursion z. B. in der Allianz Arena (Termine in München), bei BMW (Termine in München, Berlin und Leipzig), bei STAEDTLER (Termin in Nürnberg), bei Porsche (Termin in Stuttgart), bei John Deere (Termin in Mannheim) oder beim Flughafen Fraport in Frankfurt.
In diesem Jahr findet die Exkursion zum Flughafen München statt.
16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD
Gemäß der vfdb-Richtlinie 12-09/01* sollen Brandschutzbeauftragte sich durch den Besuch von Themen- oder Branchen-bezogenen Brandschutzlehrgängen, im Umfang von mindestens 16 UE innerhalb von 3 Jahren, fortbilden.
* Richtlinie „Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“ der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb)

  • 10.09.2024- 12.09.2024
  • Hamburg
  • 1.380,40 €


Entlassung von radioaktiven Stoffen aus dem Geltungsbereich des Strahlenschutzrechtes

E-Learning

  • Beginn jederzeit möglich
  • online
  • auf Anfrage


Alles aus einer Hand: kompetent, nachhaltig, technisch versiert, lösungsorientiert und verantwortungsbewusst. So könnte man heutzutage die Funktion eines:einer klassischen Objekttechniker:in beschreiben. Ein Job, in dem Du eine Schlüsselrolle übernehmen kannst und im Mittelpunkt bei der Umsetzung vieler baulicher und gebäudetechnischer Projekte stehst. Interessiert? Dann hol Dir mit Deiner Weiterbildung zum:zur Objekttechniker:in das nötige Know-how.

Zuallererst lernst Du die Grundlagen des klassischen Projektmanagements kennen, um mit modernen Methoden bautechnische Vorhaben gezielt zu planen und umzusetzen. Nach Deiner Online Weiterbildung in der Objekttechnik hast Du die wichtigsten technischen Grundlagen zu Bauweisen, Baumaterialien und baulichen Standards verinnerlicht. Inklusive Anforderungen des Baugrund- und Bauplanungsrechtes. Als Objekttechniker:in weißt Du, wie die Haustechnik funktioniert und kannst Kosten-Nutzen-Relationen klar einschätzen. Außerdem machst Du Dich fit in der Gebäudetechnik. Vor allem in den Bereichen Planung und Betrieb von Anlagen zur Ver- und Entsorgung von Gebäuden mit/von Energien, Stoffen und Informationen. Doch Deine Weiterbildung kann noch mehr: Du erweiterst Dein Wissen zu den Themen ökologisches und nachhaltiges Bauen. In Zukunft wirst Du Anlagen energieeffizient planen und in Betrieb halten - ressourcenschonend mit dem Einsatz regenerativen Energietechniken. Schließlich macht der technologische Wandel auch vor Gebäuden nicht halt. Abschließend lernst Du, den Bedarf zu analysieren und konkret zu planen. Das Flächenmanagement stellt hier eine zentrale Aufgabe dar. Ein Bereich, der technische, infrastrukturelle und kaufmännische Aspekte gekonnt miteinander verknüpft.

Webinar

  • 22.07.2024
  • online
  • 464,10 €
4 weitere Termine

Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutzausschuss, Betriebsarzt: Arbeitssicherheit in Unternehmen kann ein komplexes Thema sein. Dabei steht lediglich ein großes Ziel im Vordergrund: die Wahrung der Gesundheit der Beschäftigten. Welche Maßnahmen und Prozesse sind in Ihrem Unternehmen bereits implementiert, um Unfälle zu vermeiden und potenzielle Gefahren für Ihre Mitarbeiter:innen erkennen und beherrschen zu können? Ist Ihre Unternehmenskultur für Sicherheitsaspekte sensibilisiert und erfüllen Sie alle gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Anforderungen?

  • 13.12.2024
  • Köln
  • 303,45 €


Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Personen bereitzustellen, die Entstehungsbrände bekämpfen und sicherstellen, dass die Beschäftigten das Gebäude selbstständig verlassen.
Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung (wie etwa in typischen Bürogebäuden) ausreichend.
Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern ist erforderlich bei erhöhter Brandgefährdung beispielweise beim Umgang mit Gefahrstoffen, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte (siehe ASR A2.2 Tabelle 4 Betriebe und Betriebsbereiche mit erhöhter Brandgefährdung).
Des Weiteren sind bei der Anzahl der Brandschutzhelfer auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit zu berücksichtigen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen und regelmäßig zu schulen.Es wird empfohlen, die Unterweisung mit Löschübung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen (siehe ASR A2.2 7.3 Brandschutzhelfer).
Zum Unterweisungsinhalt bei normaler Brandgefährdung (gemäß DGUV Information 205 -023 Brandschutzhelfer, Ausbildung und Befähigung) gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen sowie das Verhalten im Brandfall und eine praktische Löschübung.
5 Unterrichtseinheiten bzw. 3,8 Zeitstunden nach IDD

  • 29.07.2024- 30.07.2024
  • Frankfurt am Main
  • 1.594,60 €
9 weitere Termine

Die ständig steigende Regelungsdichte unserer Gesellschaft macht sich zunehmend im Wirtschaftsleben und damit auch im Unternehmensalltag bemerkbar. Unternehmen müssen darauf mit einer eindeutig festgelegten, gut dokumentierten Aufbau- und Ablauforganisation reagieren. Dazu gehört die klare Delegation von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung genauso wie der Nachweis aller Anweisungs-, Auswahl- und Überwachungspflichten. Nur dadurch sind Sie in der Lage, Ihren Mitarbeitern eine gerichtsfeste Betriebsorganisation zu garantieren und potenzielle Rechtsfallen sicher zu umgehen.

Blended Learning

  • Termin auf Anfrage
  • Friedberg (Hessen)
  • 7.600,00 €


Facility Management ist eine branchenübergreifende Managementdisziplin und professionalisiert den Betrieb von Gebäuden und Liegenschaften. Von der Planung über die Realisierung und die Nutzungsphase bis hin zur Sanierung oder dem Abriss – Facility Management wird zur Optimierung aller kostenrelevanten Vorgänge rund um den gesamten Lebenszyklus von Immobilien eingesetzt.

Facility Manager beherrschen klassische Managementtechniken. Sie organisieren, analysieren und strukturieren kundenorientiert. Facility Manager sind Dienstleister für verschiedene Ansprechpartner und verfügen über Fach- und Methodenkompetenzen sowie über Sozialkompetenz.Während des Studiums werden sowohl technische als auch betriebswirtschaftliche und infrastrukturelle Kenntnisse für Fach- und Führungsaufgaben im Facility Management vermittelt.

Das Besondere an diesem Master-Fernstudium ist die Komprimierung auf vier Semester inklusive eines Thesis-Semesters. Das kommt vor allem den Berufstätigen zugute, die berufsbegleitend und in zeitlich überschaubarem Rahmen einen qualifizierten akademischen Abschluss erlangen möchten. Das Fernstudium schließt mit dem akademischen Grad Master of Science ab.

  • 17.10.2024- 18.10.2024
  • Köln
  • 1.541,05 €


Flucht- und Rettungspläne werden nach DIN ISO 23601 erstellt und regelmäßig überarbeitet. Doch wie funktioniert das in der Praxis? Dieser zweitägige Workshop mit begrenzter Teilnehmerzahl vermittelt nicht nur das nötige Faktenwissen, sondern legt auch besonderen Wert auf die konkrete Umsetzung. Im Rahmen des Lehrgangs wird unter anderem durch eine praktische Übung das systematische Vorgehen bei Begehungen trainiert.
Im Gefahrfall sollen Flucht- und Rettungspläne das sichere Verlassen der Arbeitsstätte gewährleisten. Sie dienen auch als Basis für die gemäß ASR A2.3 regelmäßig durchzuführenden Räumungsübungen. Aus diesen Gründen enthalten die Pläne in klarer und verständlicher Form wichtige Informationen zum Standort, farbige Visualisierungen der Flucht- und Rettungswege sowie der Notausgänge, Hinweise zum Verhalten im Ernstfall und eine Übersicht über Feuerlöscher und andere vor Ort befindliche Einrichtungen zur Selbsthilfe.
Hieraus ergibt sich: Flucht- und Rettungspläne müssen immer aktuell sein. Die zur Anpassung und Änderung erforderlichen Kenntnisse sind ebenso Inhalt dieses Workshops wie die normgerechte Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen aufgrund von bau- und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.
Der Lehrgang erläutert den Umgang mit den relevanten Vorschriften,Geeignet als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß dem gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS sowie als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeiter nach der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD). zeigt praktische Möglichkeiten für eine normkonforme Umsetzung auf und ermutigt zu kreativen Lösungen bei komplexen und nicht geregelten Problemstellungen.
Geeignet als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß dem gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS sowie als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeiter nach der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD).16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

  • 22.07.2024
  • München
  • 827,05 €


Laut den Landesbauordnungen und der Betriebssicherheitsverordnung sind die Betreiber baulicher Anlagen dazu verpflichtet, Brand- und Rauchschutztüren und -tore jederzeit sicher und funktionstüchtig zu halten. Daher müssen diese nach dem Einbau, nach Veränderungen und regelmäßig wiederkehrend durch eine sachkundige Person geprüft werden. In diesem Lehrgang werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um Brandschutztüren und -tore fachgerecht zu beurteilen und gegebenenfalls Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen oder zu veranlassen.Zusatzlich bietet VdS die Moglichkeit mit Absolvierung dieses Lehrgangs die notwendige fachliche Einweisung zu erhalten, um im Sinne der DIN 14677-1 die monatlichen Sicht- und Funktionsprufung an Feststellanlagen/Freilaufturschliesern (Offenhaltung) durchzufuhren.
Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer Fachkraft für Feststellanlagen mit Kompetenznachweis (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“) erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,2 Zeitstunden.
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