Seminare
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Brandschutz Seminare zur Vermeidung von Sach- und Personenschäden

Ein Feuer im Büro oder Betrieb ist der Alptraum jedes Unternehmers. Um die Sicherheit zu gewährleisten und im Notfall gut ausgestattet zu sein, treffen fast alle Betriebe daher Brandschutzmaßnahmen. Die Anforderungen an einzelne Unternehmen unterscheiden sich dabei nach Branche und Tätigkeitsumfang – schon im Büro ist der Brandschutz Teil des Arbeitsschutzes. In der Produktion oder Logistik erhalten die einschlägigen Vorkehrungen nochmals eine größere Bedeutung. Dies gilt umso mehr, wenn im Arbeitsablauf etwa mit Chemikalien hantiert wird oder komplexe elektrische Anlagen involviert sind. Ein Brandschutz Lehrgang ist aber nicht nur etwas für Brandschutzbeauftragte. Gerade bei industriellen Anlagen beginnen Brandschutzmaßnahmen schon bei der Planung durch die Vermeidung von Brandrisiken. Das Angebot an Brandschutz Seminaren nimmt diese Herausforderungen in ihrer ganzen Breite auf.


Welche Rolle spielt der Brandschutz in Unternehmen?

Selbst dort, wo Produktionsprozesse selbst keine Feuergefahren bergen, ist der Brandschutz ein bedeutender Teil des Arbeitsschutzes. Bereits im Rahmen von Büroarbeit gehören Notfallpläne, das Auszeichnen von Fluchtwegen und die Durchführung von Notfallübungen zum Sicherheitsprotokoll. Insgesamt werden Brandschutzaspekte aufgeteilt in organisatorischen, anlagentechnischen und baulichen Brandschutz. Außerdem wird zwischen vorbeugenden und abwehrenden Schutzmaßnahmen unterschieden.

Zu den organisatorischen Aspekten gehören die Bestellung von Brandschutzhelfern und -beauftragten sowie die Erstellung von Fluchtplänen und Notfallprozeduren. Beim baulichen Brandschutz geht es um die Verringerung von Brandrisiken etwa durch die Verwendung von Baustoffen mit geringer Brandlast. Auch die Planung von Fluchtwegen, Brandschutztüren und sicheren Lagerstätten für Gefahrstoffe gehört dazu. Die anlagentechnische Dimension umfasst die Technik, die zur Eindämmung und Bekämpfung von Bränden eingesetzt werden, also etwa Feuermelder, Handfeuerlöscher oder automatische Sprinkler- und Löschanlagen.

Diese drei Aspekte machen zusammen die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen aus. Sie sollen die Entstehung von Bränden durch getroffene Vorkehrungen verhindern. Der abwehrende Brandschutz hingegen bezieht sich auf das Eindämmen und Löschen von Bränden und damit primär auf die Aufgaben von (Betriebs-)Feuerwehren. Übrigens: Ein Brandschutzbeauftragter ist in deutschen Betrieben nicht generell gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings kann die Baubehörde dessen Bestellung von Unternehmen fordern, wenn die Produktionsvorgänge dies nötig machen. Brandschutz Seminare erlauben je nach Ausrichtung die Ausbildung zum Brandschutzhelfer, eine Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten oder die Vermittlung von Expertenwissen zu einzelnen Anwendungsgebieten.


Was lernt man in Brandschutz Seminaren?

Die maßgeblichen Richtlinien zur Brandvermeidung in Deutschland stammen vom Verein für die Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb). Egal ob TÜV, Handelskammer oder privater Anbieter – die regelmäßig aktualisierten vfdb-Richtlinien gehören zu den wichtigsten Vorgaben, die den Rahmen für qualitativ hochwertige Brandschutz Seminare bilden. Ebenfalls dazu gehören die Vorgaben der europäischen Feuerwehrvereinigung CFPA. Zum breit gefächerten Inhalt einzelner Brandschutz Weiterbildungen gehören etwa:

  • Umgang mit und Handhabung von Löschgeräten
  • Konzipierung von Notfallübungen und -prozeduren
  • Rechtsgrundlagen der Arbeitssicherheit in ihren brandschutzrechtlichen Anwendungen
  • Vorbereitung auf die amtliche Brandschau
  • Kenntnis der verschiedenen Brandklassen
  • Brandvermeidung und Löschvorgänge bei Chemikalien, Besonderheiten bei Gas, Dampf oder Staub
  • Lagerung von Gefahrstoffen und Explosionsschutz
  • Brandschutz bei chemischen Produktionsvorgängen, in elektrischen Betriebsräumen oder Kraftwerken

Spezielle Brandschutz Fortbildungen bauen auf Grundlagenwissen auf und vermitteln Neuerungen bei geltenden Regelungen oder sie vertiefen oder erweitern bestehende Kenntnisse. Auf diese Weise deckt das Angebot die Bedürfnisse ganz unterschiedlicher Branchen und Einsatzgebiete ab. Brandschutz Seminare bieten sich daher für Bürobetriebe ebenso an wie für Unternehmen, die Lagerhaltung oder industrielle Produktion betreiben.


Brandschutz Weiterbildung – wer profitiert davon?

Aufgrund der vielfältigen Anwendungsbereiche von Kenntnissen im Brandschutzbereich wenden sich Brandschutz Seminare an eine Vielzahl von Personengruppen aus zahlreichen Branchen. Dazu gehören unter anderem:

  • Fachkräfte in der Arbeitssicherheit
  • Freiberufliche Brandschutzsachverständige
  • Betriebliche Sicherheitsbeauftragte
  • Mitglieder und Leiter von Werksfeuerwehren
  • Architekten und Bauingenieure in der Anlagenplanung
  • Betreiber elektrischer Anlagen
  • Mitarbeiter, die zu Brandschutzhelfern und -beauftragten ausgebildet werden sollen


Brandschutz Seminare können darüber hinaus für Mitarbeiter von Versicherungen relevant sein, die sich über die neuesten Entwicklungen bei Arbeits- und Brandschutzrichtlinien informieren möchten. Bereits ausgebildete Mitarbeiter wiederum können sich über ausgewählte Brandschutz Fortbildungen zusätzliche Expertise aneignen, die genau auf ihr Einsatzgebiet abgestimmt ist.


Der Nutzen von Brandschutz Seminaren für Betriebe und Mitarbeiter

Brandschutz Seminare vermitteln auf unterschiedlichen Niveaus Fachkenntnisse, die je nach Unternehmen amtlich gefordert sein können, die aber in jedem Fall wichtige Fertigkeiten verleihen. So erlaubt ein Brandschutz Lehrgang für ausgewählte Mitarbeiter, die innerbetriebliche Arbeitssicherheit zu erhöhen und effektive Maßnahmen für den Ernstfall zu treffen. Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass auch Feuerversicherungen bei der Festsetzung von Prämien auf Umfang und Qualität der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen achten. Die Bestellung eines zertifizierten Brandschutzbeauftragten kann hier also durchaus Vorteile mit sich bringen.



Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 677 Schulungen (mit 2.090 Terminen) zum Thema Brandschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

E-Learning

  • 20.05.2025- 23.05.2025
  • online
  • 1.939,70 €



„Ich bin eigentlich kein Freund von Online-Schulungen, aber die Tatsache, dass nur online und nicht hybrid unterrichtet wurde, hat mich überzeugt. Unser Coach hat uns das Wissen sehr verständlich und strukturiert vermittelt. Anders als bei anderen Weiterbildungen bekommt man hier auch Zugriff auf die Norm(en). So etwas habe ich mir immer gewünscht. Schön, dass ich das noch einmal erleben durfte. Ich kann diesen Kurs und auch die Umsetzung der VdS100xx-Richtlinien ganz klar empfehlen.“
Dirk Borbe | Datenschutzbeauftragter / Auditor, ISO 27001 Lead Auditor, IT Sicherheit, Compliance bei D&C Datenschutz und Consulting



„Vielen Dank für diese ausgezeichnete, geballt praxisnahe und sympathische Schulung. Vor allem das Online-Format und die Aufteilung der Inhalte auf vier Vormittage mit kurzer Retrospektive jeden Nachmittag haben mich begeistert. Mir wollen einfach keine Nachteile gegenüber einer Präsenzveranstaltung einfallen. Relaxtes Lernen aus meinem Homeoffice – hier bin ich sowieso am liebsten – besser geht’s für mich nicht. Auch der Austausch mit dem Trainer und den anderen Teilnehmern hat, dank der Technik, sehr gut geklappt. Weiterbildung, wie sie in 2020 Standard sein sollte. Herzlichen Dank an Frau Schriewer und das Team von VdS und natürlich den 10000er-Experten Mark „Uffpasse!“ Semmler.“
Jonathan Schulz | Berater für IT-Sicherheit, HiQ sec



„Ein Webinar, das meine Erwartungen weit übertroffen hat. Mit viel Spaß und Hochspannung wurden mir die Inhalte der VdS 10000 durch die Moderatorin Frau Schriewer und den Referenten Herrn Semmler präsentiert. Mehr geht nicht!“
Michael Steinfatt | Geschäftsführer bei tenzing – Dr. Müller & Partner GmbH IT-Solutions, Lübeck

Online-Seminar für Personen, die beraten, entscheiden und auf das Audit vorbereiten
Informationssicherheit sollte in Unternehmen den gleichen Stellenwert besitzen wie der Brandschutz. In beiden Fällen werden reale Werte gegen reale Bedrohungen geschützt und in beiden Fällen kann die Schadenhöhe ruinös sein. Auf dem Gebiet der Cyber-Sicherheit mangelte es aber lange an einem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) handhabbaren und angemessenen Standard.
Die VdS-Richtlinien „Informationssicherheitsmanagement für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“ (VdS 10000) schaffen hier Abhilfe: Sie ermöglichen es KMU, sich angemessen vor Cyber-Gefahren zu schützen und dies durch ein Zertifikat einer unabhängigen Institution zu belegen. Das Online-Seminar erläutert die Inhalte der VdS-Richtlinien 10000 und gibt allen Teilnehmenden konkrete Vorgehensweisen an die Hand, Informationssicherheit effektiv zu implementieren, überprüfen und auditieren.
Dieses Online-Seminar finden Sie hier auch als Präsenzveranstaltung.
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD (geeignet als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“).
Dauer
Das Online-Seminar ist in acht Blöcke zu je 90 Minuten gegliedert.An vier aufeinanderfolgenden Vormittagen werden jeweils (durch eine Pause getrennt) zwei Blöcke stattfinden.An jedem Nachmittag wird zusätzlich ein virtuelles Treffen angeboten, in dem frei miteinander diskutiert, Fragen beantwortet und einzelne Aspekte bei Bedarf vertieft werden.
Information zur Anerkennung als Berater
Die Teilnahme an diesem Onlie-Seminar berechtigt nicht zur Werbung mit dem Titel „VdS-anerkannter Berater für Cyber-Security“. Die Voraussetzungen sowie das Verfahren zur Anerkennung sind in den Anerkennungsrichtlinien VdS 10003 beschrieben.Die Teilnahme an diesem oder einem vergleichbaren Lehrgang sowie das Bestehen der Prüfung sind notwendige aber nicht hinreichende Voraussetzungen für die Anerkennung.Nach Abschluss des Lehrgangs gibt es die Möglichkeit, innerhalb von 24 Stunden eine einstündige Online-Prüfung mit dem eigenen Endgerät abzulegen. Einstündig bedeutet: Wenn die Prüfung einmal begonnen wurde, bleibt ein Zeitfenster von 1 Stunde, um die Prüfung abzuschließen.Weitere Fragen zur Berateranerkennung bzw. zur Prüfung/Prüfungsanmeldung beantwortet cyber(at)vds.de

E-Learning

  • 06.10.2025- 09.10.2025
  • online
  • 1.939,70 €



„Ich bin eigentlich kein Freund von Online-Schulungen, aber die Tatsache, dass nur online und nicht hybrid unterrichtet wurde, hat mich überzeugt. Unser Coach hat uns das Wissen sehr verständlich und strukturiert vermittelt. Anders als bei anderen Weiterbildungen bekommt man hier auch Zugriff auf die Norm(en). So etwas habe ich mir immer gewünscht. Schön, dass ich das noch einmal erleben durfte. Ich kann diesen Kurs und auch die Umsetzung der VdS100xx-Richtlinien ganz klar empfehlen.“
Dirk Borbe | Datenschutzbeauftragter / Auditor, ISO 27001 Lead Auditor, IT Sicherheit, Compliance bei D&C Datenschutz und Consulting



„Vielen Dank für diese ausgezeichnete, geballt praxisnahe und sympathische Schulung. Vor allem das Online-Format und die Aufteilung der Inhalte auf vier Vormittage mit kurzer Retrospektive jeden Nachmittag haben mich begeistert. Mir wollen einfach keine Nachteile gegenüber einer Präsenzveranstaltung einfallen. Relaxtes Lernen aus meinem Homeoffice – hier bin ich sowieso am liebsten – besser geht’s für mich nicht. Auch der Austausch mit dem Trainer und den anderen Teilnehmern hat, dank der Technik, sehr gut geklappt. Weiterbildung, wie sie in 2020 Standard sein sollte. Herzlichen Dank an Frau Schriewer und das Team von VdS und natürlich den 10000er-Experten Mark „Uffpasse!“ Semmler.“
Jonathan Schulz | Berater für IT-Sicherheit, HiQ sec



„Ein Webinar, das meine Erwartungen weit übertroffen hat. Mit viel Spaß und Hochspannung wurden mir die Inhalte der VdS 10000 durch die Moderatorin Frau Schriewer und den Referenten Herrn Semmler präsentiert. Mehr geht nicht!“
Michael Steinfatt | Geschäftsführer bei tenzing – Dr. Müller & Partner GmbH IT-Solutions, Lübeck

Online-Seminar für Personen, die beraten, entscheiden und auf das Audit vorbereiten
Informationssicherheit sollte in Unternehmen den gleichen Stellenwert besitzen wie der Brandschutz. In beiden Fällen werden reale Werte gegen reale Bedrohungen geschützt und in beiden Fällen kann die Schadenhöhe ruinös sein. Auf dem Gebiet der Cyber-Sicherheit mangelte es aber lange an einem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) handhabbaren und angemessenen Standard.
Die VdS-Richtlinien „Informationssicherheitsmanagement für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“ (VdS 10000) schaffen hier Abhilfe: Sie ermöglichen es KMU, sich angemessen vor Cyber-Gefahren zu schützen und dies durch ein Zertifikat einer unabhängigen Institution zu belegen. Das Online-Seminar erläutert die Inhalte der VdS-Richtlinien 10000 und gibt allen Teilnehmenden konkrete Vorgehensweisen an die Hand, Informationssicherheit effektiv zu implementieren, überprüfen und auditieren.
Dieses Online-Seminar finden Sie hier auch als Präsenzveranstaltung.
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD (geeignet als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“).
Dauer
Das Online-Seminar ist in acht Blöcke zu je 90 Minuten gegliedert.An vier aufeinanderfolgenden Vormittagen werden jeweils (durch eine Pause getrennt) zwei Blöcke stattfinden.An jedem Nachmittag wird zusätzlich ein virtuelles Treffen angeboten, in dem frei miteinander diskutiert, Fragen beantwortet und einzelne Aspekte bei Bedarf vertieft werden.
Information zur Anerkennung als Berater
Die Teilnahme an diesem Onlie-Seminar berechtigt nicht zur Werbung mit dem Titel „VdS-anerkannter Berater für Cyber-Security“. Die Voraussetzungen sowie das Verfahren zur Anerkennung sind in den Anerkennungsrichtlinien VdS 10003 beschrieben.Die Teilnahme an diesem oder einem vergleichbaren Lehrgang sowie das Bestehen der Prüfung sind notwendige aber nicht hinreichende Voraussetzungen für die Anerkennung.Nach Abschluss des Lehrgangs gibt es die Möglichkeit, innerhalb von 24 Stunden eine einstündige Online-Prüfung mit dem eigenen Endgerät abzulegen. Einstündig bedeutet: Wenn die Prüfung einmal begonnen wurde, bleibt ein Zeitfenster von 1 Stunde, um die Prüfung abzuschließen.Weitere Fragen zur Berateranerkennung bzw. zur Prüfung/Prüfungsanmeldung beantwortet cyber(at)vds.de

Webinar

  • 08.07.2025
  • online
  • 827,05 €
    744,35 €


Die Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 910 gelten für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen. Nach der
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die
Arbeitsplatzgrenzwerte (gemäß § 2 Absatz 8 GefStoffV) eingehalten werden (§ 10 Absatz 2 GefStoffV). Seit Dezember 2024 gilt nun eine Verschärfung dieser Grenzwerte (§ 20 Absatz 4 GefStoffV). Aus diesem Grund ist eine Gefährdungsbeurteilung und ein Risikobezogenes Maßnahmenkonzept gemäß §10 Absatz 1 GefStoffV zu erstellen. Nun müssen sich Unternehmen informieren, was nach wie vor in der GefStoffV wichtig zu beachten ist und was diese Neuerungen konkret für sie und ihre Mitarbeitenden bedeuten und wie diese bestmöglich umgesetzt werden können.
Wie diese Neuerungen konkret im Arbeitsalltag beachtet werden, insbesondere in Anwendung auf die TRGSen 526, 527, 554, 559 und 561 zeigt die erfahrene Gefahrstoff-Expertin im Online-Live-Seminar.

  • 17.12.2025
  • Köln
  • 309,40 €


Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Personen bereitzustellen, die Entstehungsbrände bekämpfen und sicherstellen, dass die Beschäftigten das Gebäude selbstständig verlassen.
Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung (wie etwa in typischen Bürogebäuden) ausreichend.
Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern ist erforderlich bei erhöhter Brandgefährdung beispielweise beim Umgang mit Gefahrstoffen, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte (siehe ASR A2.2 Tabelle 4 Betriebe und Betriebsbereiche mit erhöhter Brandgefährdung).
Des Weiteren sind bei der Anzahl der Brandschutzhelfer auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit zu berücksichtigen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen und regelmäßig zu schulen.Es wird empfohlen, die Unterweisung mit Löschübung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen (siehe ASR A2.2 7.3 Brandschutzhelfer).
Zum Unterweisungsinhalt bei normaler Brandgefährdung (gemäß DGUV Information 205 -023 Brandschutzhelfer, Ausbildung und Befähigung) gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen sowie das Verhalten im Brandfall und eine praktische Löschübung.
5 Unterrichtseinheiten bzw. 3,8 Zeitstunden nach IDD

Webinar

  • 23.07.2025
  • online
  • 523,60 €
3 weitere Termine

Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutzausschuss, Betriebsarzt: Arbeitssicherheit in Unternehmen kann ein komplexes Thema sein. Dabei steht lediglich ein großes Ziel im Vordergrund: die Wahrung der Gesundheit der Beschäftigten. Welche Maßnahmen und Prozesse sind in Ihrem Unternehmen bereits implementiert, um Unfälle zu vermeiden und potenzielle Gefahren für Ihre Mitarbeiter:innen erkennen und beherrschen zu können? Ist Ihre Unternehmenskultur für Sicherheitsaspekte sensibilisiert und erfüllen Sie alle gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Anforderungen?

Hinweis: Dieses Webinar stellt keine Grundausbildung zum Sicherheitsbeauftragten da und ist nicht BG und VDS zertifiziert.

  • 26.06.2025- 27.06.2025
  • München
  • 1.594,60 €
8 weitere Termine

Die ständig steigende Regelungsdichte unserer Gesellschaft macht sich zunehmend im Wirtschaftsleben und damit auch im Unternehmensalltag bemerkbar. Unternehmen müssen darauf mit einer eindeutig festgelegten, gut dokumentierten Aufbau- und Ablauforganisation reagieren. Dazu gehört die klare Delegation von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung genauso wie der Nachweis aller Anweisungs-, Auswahl- und Überwachungspflichten. Nur dadurch sind Sie in der Lage, Ihren Mitarbeitern eine gerichtsfeste Betriebsorganisation zu garantieren und potenzielle Rechtsfallen sicher zu umgehen.

Blended Learning

  • Termin auf Anfrage
  • Friedberg (Hessen)
  • 7.600,00 €


Facility Management ist eine branchenübergreifende Managementdisziplin und professionalisiert den Betrieb von Gebäuden und Liegenschaften. Von der Planung über die Realisierung und die Nutzungsphase bis hin zur Sanierung oder dem Abriss – Facility Management wird zur Optimierung aller kostenrelevanten Vorgänge rund um den gesamten Lebenszyklus von Immobilien eingesetzt.

Facility Manager beherrschen klassische Managementtechniken. Sie organisieren, analysieren und strukturieren kundenorientiert. Facility Manager sind Dienstleister für verschiedene Ansprechpartner und verfügen über Fach- und Methodenkompetenzen sowie über Sozialkompetenz.Während des Studiums werden sowohl technische als auch betriebswirtschaftliche und infrastrukturelle Kenntnisse für Fach- und Führungsaufgaben im Facility Management vermittelt.

Das Besondere an diesem Master-Fernstudium ist die Komprimierung auf vier Semester inklusive eines Thesis-Semesters. Das kommt vor allem den Berufstätigen zugute, die berufsbegleitend und in zeitlich überschaubarem Rahmen einen qualifizierten akademischen Abschluss erlangen möchten. Das Fernstudium schließt mit dem akademischen Grad Master of Science ab.

E-Learning

  • 24.09.2025
  • online
  • 166,60 €



„Ich habe die drei kurzen Online-Seminare „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“, „Einsatz von Kohlendioxidfeuerlöschern in Räumen“ und „Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Zahl von Brandschutzhelfern“ besucht, weil es für meine Tätigkeit als BSB sinnvoll war, diese Themen zu vertiefen. Ich war sehr zufrieden mit meiner Wahl. Mit gefiel der starke Praxisbezug und dass die Inhalte sehr verständlich aufbereitet waren. Gut fand ich auch, dass es neben dem Referenten auch einen Moderator gab. So konnten noch während des laufenden Seminars die Fragen der Teilnehmer geklärt und beantwortet werden. Insgesamt ein sehr stimmiges Konzept.“
Ralf Helwig | TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH


Wie viele Brandschutzhelfer haben Sie in Ihrem Betrieb? Die Anzahl von Brandschutzhelfern, die im einzelnen Unternehmen benötigt werden, wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten meist ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern ist zum Beispiel bei erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit von vielen Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich. Auch ein Schichtbetrieb und die Abwesenheiten einzelner Beschäftigter, zum Beispiel aufgrund von Fortbildung, Urlaub und Krankheit muss berücksichtigen werden.
In unserem Online-Seminar lernen Sie praxisnah, wie Sie die notwendige Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer für Ihre Arbeitsstätte anhand einer Gefährdungsbeurteilung bestimmen.
Das Online-Seminar findet live statt und bietet Ihnen die Gelegenheit, Fragen zu stellen und ein Fallbeispiel zu bearbeiten.
2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bzw. 1,5 Zeitstunden gemäß IDDGeeignet als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß dem gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS, sowie als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeitende nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“.

  • 16.10.2025- 17.10.2025
  • Köln
  • 1.541,05 €


Flucht- und Rettungspläne werden nach DIN ISO 23601 erstellt und regelmäßig überarbeitet. Doch wie funktioniert das in der Praxis? Dieser zweitägige Workshop mit begrenzter Teilnehmerzahl vermittelt nicht nur das nötige Faktenwissen, sondern legt auch besonderen Wert auf die konkrete Umsetzung. Im Rahmen des Lehrgangs wird unter anderem durch eine praktische Übung das systematische Vorgehen bei Begehungen trainiert.
Im Gefahrfall sollen Flucht- und Rettungspläne das sichere Verlassen der Arbeitsstätte gewährleisten. Sie dienen auch als Basis für die gemäß ASR A2.3 regelmäßig durchzuführenden Räumungsübungen. Aus diesen Gründen enthalten die Pläne in klarer und verständlicher Form wichtige Informationen zum Standort, farbige Visualisierungen der Flucht- und Rettungswege sowie der Notausgänge, Hinweise zum Verhalten im Ernstfall und eine Übersicht über Feuerlöscher und andere vor Ort befindliche Einrichtungen zur Selbsthilfe.
Hieraus ergibt sich: Flucht- und Rettungspläne müssen immer aktuell sein. Die zur Anpassung und Änderung erforderlichen Kenntnisse sind ebenso Inhalt dieses Workshops wie die normgerechte Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen aufgrund von bau- und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.
Der Lehrgang erläutert den Umgang mit den relevanten Vorschriften,Geeignet als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß dem gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS sowie als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeiter nach der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD). zeigt praktische Möglichkeiten für eine normkonforme Umsetzung auf und ermutigt zu kreativen Lösungen bei komplexen und nicht geregelten Problemstellungen.
Geeignet als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß dem gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS sowie als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeiter nach der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD).16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

  • 27.05.2025- 28.05.2025
  • Köln
  • 1.654,10 €


Mit diesem Lehrgang bietet VdS in Kooperation mit FM ein Ausbildungsprogramm an, das sich mit der
Installation von Sprinkleranlagen auf Basis der FM-Richtlinien befasst.

Bitte beachten Sie, dass dieser Lehrgang auf dem Lehrgang Sprinkleranlagen nach FM - Teil 1 aufbaut.

Der 2-tägige Lehrgang vermittelt praxisnah die notwendigen Kenntnisse für die Installation dieser Anlagen. Er
umfasst neben den Vorträgen Workshops in denen die Teilnehmer in Gruppenarbeit lernen automatische
Sprinkleranlagen und ihre Wasserversorgungen nach den neuesten FM-Richtlinien korrekt zu installieren.

Die beiden Lehrgänge Sprinkleranlagen nach FM – Teil 1 und Teil 2 dienen VdS-anerkannten Errichtern als
Vorbereitung auf das Anerkennungsverfahren als FM-Errichter.

Hinweis: Dieser Lehrgang erfordert technisches Grundwissen über die generellen Anforderungen an die Installation von
Sprinkleranlagen.

Der Lehrgang umfasst 13,3 Unterrichtseinheiten bzw. 10 Zeitstunden gemäß IDD

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