Brandschutz Seminare zur Vermeidung von Sach- und Personenschäden
Ein Feuer im Büro oder Betrieb ist der Alptraum jedes Unternehmers. Um die Sicherheit zu gewährleisten und im Notfall gut ausgestattet zu sein, treffen fast alle Betriebe daher Brandschutzmaßnahmen. Die Anforderungen an einzelne Unternehmen unterscheiden sich dabei nach Branche und Tätigkeitsumfang – schon im Büro ist der Brandschutz Teil des Arbeitsschutzes. In der Produktion oder Logistik erhalten die einschlägigen Vorkehrungen nochmals eine größere Bedeutung. Dies gilt umso mehr, wenn im Arbeitsablauf etwa mit Chemikalien hantiert wird oder komplexe elektrische Anlagen involviert sind. Ein Brandschutz Lehrgang ist aber nicht nur etwas für Brandschutzbeauftragte. Gerade bei industriellen Anlagen beginnen Brandschutzmaßnahmen schon bei der Planung durch die Vermeidung von Brandrisiken. Das Angebot an Brandschutz Seminaren nimmt diese Herausforderungen in ihrer ganzen Breite auf.
Welche Rolle spielt der Brandschutz in Unternehmen?
Selbst dort, wo Produktionsprozesse selbst keine Feuergefahren bergen, ist der Brandschutz ein bedeutender Teil des Arbeitsschutzes. Bereits im Rahmen von Büroarbeit gehören Notfallpläne, das Auszeichnen von Fluchtwegen und die Durchführung von Notfallübungen zum Sicherheitsprotokoll. Insgesamt werden Brandschutzaspekte aufgeteilt in organisatorischen, anlagentechnischen und baulichen Brandschutz. Außerdem wird zwischen vorbeugenden und abwehrenden Schutzmaßnahmen unterschieden.
Zu den organisatorischen Aspekten gehören die Bestellung von Brandschutzhelfern und -beauftragten sowie die Erstellung von Fluchtplänen und Notfallprozeduren. Beim baulichen Brandschutz geht es um die Verringerung von Brandrisiken etwa durch die Verwendung von Baustoffen mit geringer Brandlast. Auch die Planung von Fluchtwegen, Brandschutztüren und sicheren Lagerstätten für Gefahrstoffe gehört dazu. Die anlagentechnische Dimension umfasst die Technik, die zur Eindämmung und Bekämpfung von Bränden eingesetzt werden, also etwa Feuermelder, Handfeuerlöscher oder automatische Sprinkler- und Löschanlagen.
Diese drei Aspekte machen zusammen die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen aus. Sie sollen die Entstehung von Bränden durch getroffene Vorkehrungen verhindern. Der abwehrende Brandschutz hingegen bezieht sich auf das Eindämmen und Löschen von Bränden und damit primär auf die Aufgaben von (Betriebs-)Feuerwehren. Übrigens: Ein Brandschutzbeauftragter ist in deutschen Betrieben nicht generell gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings kann die Baubehörde dessen Bestellung von Unternehmen fordern, wenn die Produktionsvorgänge dies nötig machen. Brandschutz Seminare erlauben je nach Ausrichtung die Ausbildung zum Brandschutzhelfer, eine Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten oder die Vermittlung von Expertenwissen zu einzelnen Anwendungsgebieten.
Was lernt man in Brandschutz Seminaren?
Die maßgeblichen Richtlinien zur Brandvermeidung in Deutschland stammen vom Verein für die Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb). Egal ob TÜV, Handelskammer oder privater Anbieter – die regelmäßig aktualisierten vfdb-Richtlinien gehören zu den wichtigsten Vorgaben, die den Rahmen für qualitativ hochwertige Brandschutz Seminare bilden. Ebenfalls dazu gehören die Vorgaben der europäischen Feuerwehrvereinigung CFPA. Zum breit gefächerten Inhalt einzelner Brandschutz Weiterbildungen gehören etwa:
- Umgang mit und Handhabung von Löschgeräten
- Konzipierung von Notfallübungen und -prozeduren
- Rechtsgrundlagen der Arbeitssicherheit in ihren brandschutzrechtlichen Anwendungen
- Vorbereitung auf die amtliche Brandschau
- Kenntnis der verschiedenen Brandklassen
- Brandvermeidung und Löschvorgänge bei Chemikalien, Besonderheiten bei Gas, Dampf oder Staub
- Lagerung von Gefahrstoffen und Explosionsschutz
- Brandschutz bei chemischen Produktionsvorgängen, in elektrischen Betriebsräumen oder Kraftwerken
Spezielle Brandschutz Fortbildungen bauen auf Grundlagenwissen auf und vermitteln Neuerungen bei geltenden Regelungen oder sie vertiefen oder erweitern bestehende Kenntnisse. Auf diese Weise deckt das Angebot die Bedürfnisse ganz unterschiedlicher Branchen und Einsatzgebiete ab. Brandschutz Seminare bieten sich daher für Bürobetriebe ebenso an wie für Unternehmen, die Lagerhaltung oder industrielle Produktion betreiben.
Brandschutz Weiterbildung – wer profitiert davon?
Aufgrund der vielfältigen Anwendungsbereiche von Kenntnissen im Brandschutzbereich wenden sich Brandschutz Seminare an eine Vielzahl von Personengruppen aus zahlreichen Branchen. Dazu gehören unter anderem:
- Fachkräfte in der Arbeitssicherheit
- Freiberufliche Brandschutzsachverständige
- Betriebliche Sicherheitsbeauftragte
- Mitglieder und Leiter von Werksfeuerwehren
- Architekten und Bauingenieure in der Anlagenplanung
- Betreiber elektrischer Anlagen
- Mitarbeiter, die zu Brandschutzhelfern und -beauftragten ausgebildet werden sollen
Brandschutz Seminare können darüber hinaus für Mitarbeiter von Versicherungen relevant sein, die sich über die neuesten Entwicklungen bei Arbeits- und Brandschutzrichtlinien informieren möchten. Bereits ausgebildete Mitarbeiter wiederum können sich über ausgewählte Brandschutz Fortbildungen zusätzliche Expertise aneignen, die genau auf ihr Einsatzgebiet abgestimmt ist.
Der Nutzen von Brandschutz Seminaren für Betriebe und Mitarbeiter
Brandschutz Seminare vermitteln auf unterschiedlichen Niveaus Fachkenntnisse, die je nach Unternehmen amtlich gefordert sein können, die aber in jedem Fall wichtige Fertigkeiten verleihen. So erlaubt ein Brandschutz Lehrgang für ausgewählte Mitarbeiter, die innerbetriebliche Arbeitssicherheit zu erhöhen und effektive Maßnahmen für den Ernstfall zu treffen. Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass auch Feuerversicherungen bei der Festsetzung von Prämien auf Umfang und Qualität der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen achten. Die Bestellung eines zertifizierten Brandschutzbeauftragten kann hier also durchaus Vorteile mit sich bringen.
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Webinar
Live-Online: Crashkurs Arbeitssicherheit: Rechtliche Grundlagen - wesentliche Arbeitgeberpflichten
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Hinweis: Dieses Webinar stellt keine Grundausbildung zum Sicherheitsbeauftragten da und ist nicht BG und VDS zertifiziert.

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Facility Management ist eine branchenübergreifende Managementdisziplin und professionalisiert den Betrieb von Gebäuden und Liegenschaften. Von der Planung über die Realisierung und die Nutzungsphase bis hin zur Sanierung oder dem Abriss – Facility Management wird zur Optimierung aller kostenrelevanten Vorgänge rund um den gesamten Lebenszyklus von Immobilien eingesetzt.
Facility Manager beherrschen klassische Managementtechniken. Sie organisieren, analysieren und strukturieren kundenorientiert. Facility Manager sind Dienstleister für verschiedene Ansprechpartner und verfügen über Fach- und Methodenkompetenzen sowie über Sozialkompetenz.Während des Studiums werden sowohl technische als auch betriebswirtschaftliche und infrastrukturelle Kenntnisse für Fach- und Führungsaufgaben im Facility Management vermittelt.
Das Besondere an diesem Master-Fernstudium ist die Komprimierung auf vier Semester inklusive eines Thesis-Semesters. Das kommt vor allem den Berufstätigen zugute, die berufsbegleitend und in zeitlich überschaubarem Rahmen einen qualifizierten akademischen Abschluss erlangen möchten. Das Fernstudium schließt mit dem akademischen Grad Master of Science ab.

E-Learning
Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Zahl von Brandschutzhelfern
- 24.09.2025
- online
- 166,60 €
„Ich habe die drei kurzen Online-Seminare „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“, „Einsatz von Kohlendioxidfeuerlöschern in Räumen“ und „Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Zahl von Brandschutzhelfern“ besucht, weil es für meine Tätigkeit als BSB sinnvoll war, diese Themen zu vertiefen. Ich war sehr zufrieden mit meiner Wahl. Mit gefiel der starke Praxisbezug und dass die Inhalte sehr verständlich aufbereitet waren. Gut fand ich auch, dass es neben dem Referenten auch einen Moderator gab. So konnten noch während des laufenden Seminars die Fragen der Teilnehmer geklärt und beantwortet werden. Insgesamt ein sehr stimmiges Konzept.“
Ralf Helwig | TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
Wie viele Brandschutzhelfer haben Sie in Ihrem Betrieb? Die Anzahl von Brandschutzhelfern, die im einzelnen Unternehmen benötigt werden, wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten meist ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern ist zum Beispiel bei erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit von vielen Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich. Auch ein Schichtbetrieb und die Abwesenheiten einzelner Beschäftigter, zum Beispiel aufgrund von Fortbildung, Urlaub und Krankheit muss berücksichtigen werden.
In unserem Online-Seminar lernen Sie praxisnah, wie Sie die notwendige Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer für Ihre Arbeitsstätte anhand einer Gefährdungsbeurteilung bestimmen.
Das Online-Seminar findet live statt und bietet Ihnen die Gelegenheit, Fragen zu stellen und ein Fallbeispiel zu bearbeiten.
2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bzw. 1,5 Zeitstunden gemäß IDDGeeignet als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß dem gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS, sowie als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeitende nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“.

- 16.10.2025- 17.10.2025
- Köln
- 1.541,05 €
Im Gefahrfall sollen Flucht- und Rettungspläne das sichere Verlassen der Arbeitsstätte gewährleisten. Sie dienen auch als Basis für die gemäß ASR A2.3 regelmäßig durchzuführenden Räumungsübungen. Aus diesen Gründen enthalten die Pläne in klarer und verständlicher Form wichtige Informationen zum Standort, farbige Visualisierungen der Flucht- und Rettungswege sowie der Notausgänge, Hinweise zum Verhalten im Ernstfall und eine Übersicht über Feuerlöscher und andere vor Ort befindliche Einrichtungen zur Selbsthilfe.
Hieraus ergibt sich: Flucht- und Rettungspläne müssen immer aktuell sein. Die zur Anpassung und Änderung erforderlichen Kenntnisse sind ebenso Inhalt dieses Workshops wie die normgerechte Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen aufgrund von bau- und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.
Der Lehrgang erläutert den Umgang mit den relevanten Vorschriften,Geeignet als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß dem gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS sowie als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeiter nach der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD). zeigt praktische Möglichkeiten für eine normkonforme Umsetzung auf und ermutigt zu kreativen Lösungen bei komplexen und nicht geregelten Problemstellungen.
Geeignet als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß dem gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS sowie als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeiter nach der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD).16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

Sprinkleranlagen nach FM – Teil 1
- 23.04.2025- 24.04.2025
- Köln
- 1.654,10 €
Planung von Sprinkleranlagen auf Basis der FM-Richtlinien befasst.
Der 2-tägige Lehrgang vermittelt praxisnah die notwendigen Kenntnisse für die Auslegung dieser Anlagen. Er
umfasst neben den Vorträgen Workshops in denen die Teilnehmer in Gruppenarbeit lernen automatische
Sprinkleranlagen und ihre Wasserversorgungen nach den neuesten FM-Richtlinien korrekt auszulegen.
Die beiden Lehrgänge Sprinkleranlagen nach FM – Teil 1 und Teil 2 sind für VdS-anerkannte Errichter
als Vorbereitung auf das Anerkennungsverfahren als FM-Errichter konzipiert.
Hinweis: Dieser Lehrgang erfordert technisches Grundwissen über die generellen Anforderungen an die Auslegung von
Sprinkleranlagen.
Der Lehrgang umfasst 13,3 Unterrichtseinheiten bzw. 10 Zeitstunden gemäß IDD

- 28.04.2025- 30.04.2025
- Köln
- 1.892,10 €
SAA sind nach der DIN VDE 0833 Teil 4 auszuführen. Hier wird das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Anlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung mittels Durchsagen thematisiert, die von einer Brandmeldeanlage entsprechend der DIN VDE 0833 Teil 2 und DIN 14675 angesteuert werden.
24,6 Unterrichtseinheiten bzw. 18,5 Zeitstunden gemäß IDD

Brandschutztüren und -tore sowie Eingewiesene Person für Feststellanlagen
- 05.05.2025
- Köln
- 862,75 €
Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer Fachkraft für Feststellanlagen mit Kompetenznachweis (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“) erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,2 Zeitstunden.

Fachkraft für Feststellanlagen
- 05.05.2025- 06.05.2025
- Köln
- 1.422,05 €
Information zum LehrgangHinweis: Beim Besuch dieses insgesamt zweitägigen Lehrgangs wird automatisch als erster Tag der VdS-Lehrgang „Brandschutztüren und -tore sowie Eingewiesene Person für Feststellanlagen“ gebucht. Er bildet die Grundlage für den hier beschriebenen zweiten Tag.
Zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung und zur Sicherung der Fluchtwege im Brandfall ist die fehlerfreie Funktion von Feststellanlagen (FStA) besonders wichtig. Deshalb wird die jährliche Wartung dieser Anlagen nach DIN 14677 verlangt. (siehe Infoblatt Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen). Um die Aufgabe der Wartung durchführen zu können ist eine vertiefte Kenntnis von Feuerschutzabschlüssen, im besonderen von Brandschutztüren und -toren, unbedingt erforderlich. Lernen Sie deshalb an Tag eins alle wichtigen Grundlagen und Prinzipien von Einbau und Wartung ebendieser Feuerschutzabschlüsse, um an Tag zwei die notwendigen Kenntnisse über Aufbau und Wirkweise der Feststellanlagen zu erfahren. Nur im Zusammenspiel dieser Kenntnisse kann die sichere Funktionsweise der Brandschutzeinrichtungen auch über Jahre garantiert und aufrecht erhalten werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 19,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 14,7 Zeitstunden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs vermittelt zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß DIN 14677-2, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der Normenreihe DIN 14677 die Fähigkeiten zur Durchführung der normgerechten Überprüfung und der jährlichen Wartungen von Feststellanlagen.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen durchgeführt werden.
Ausschluss
Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
* DIN 14677-2:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

- 05.05.2025- 09.05.2025
- Köln
- 3.058,30 €
Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt, die Gefahren und Abwehrmaßnahmen in wirtschaftlich angemessener Weise aufeinander abzustimmen und zu managen (das heißt: zu leiten, zu führen, Grundsatzentscheidungen zu treffen und Anweisungen zu geben).
39,3 Unterrichtseinheiten bzw. 29,5 Zeitstunden gemäß IDD
