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Erwerb der Asbest-Sachkunde für Prüfung, Wartung und den Ausbau von Brandschutzklappen

Seminar - Umweltinstitut Offenbach GmbH - Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Bundesweit staatlich anerkanntes viertägiges Kompaktseminar zum Erwerb der Sachkunde nach den
Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 3
Termin Ort Preis*
09.12.2024- 12.12.2024 Offenbach am Main 1.490,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Brandschutzklappen sind Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung (Feuer und Rauch) von einem Brandabschnitt in einen anderen durch Lüftungsleitungen. Brandschutzklappen sind regelmäßig auf ihre Funktionssicherheit zu prüfen.

Bei der Funktionsprüfung muss die Klappe fallen, beim Aufprall auf die Anschlagdichtung lösen sich Asbestfasern. Diese dringen durch die Revisionsöffnung nach außen, der Prüfende ist dem Asbest unmittelbar ausgesetzt. Zusätzlich können Asbestfasern über den Lüftungskanal in die Bürogebäude gelangen. Daher sind bei Wartungsarbeiten und Funktionsprüfungen die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) anzuwenden.

Es ist ein Sachkundenachweis für leichtflüchtigen Asbest gem. TRGS 519, Anlage 3 erforderlich. Ein zweitägiger Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4, der nur fest gebundenen Asbestzement zum Inhalt hat, ist nach der neuen Gefahrstoffverordnung vom Dezember 2010 nicht ausreichend und bietet keinen Versicherungsschutz.

Die Schulung vermittelt in Theorie und Praxis das relevante Grundlagenwissen für das Erkennen sowie den Umgang mit Gefahren, die notwendigen Kenntnisse zur Brandverhütung sowie zur Einleitung der erforderlichen Sofortmaßnahmen.

Asbest in Lüftungsanlagen von Gebäuden

Bis in die 80er Jahre hinein war Asbest das Isoliermaterial Nummer 1 für die feuerhemmende Isolierung in Lüftungsanlagen. Erst dann wurde auf die gesundheitsschädliche Wirkung der Asbestfaser reagiert; die Hersteller von Lüftungsanlagen ersetzten asbesthaltige Komponenten durch ungefährliches Isoliermaterial, wie zum Beispiel Promat.

Seit 1993 dürfen in Deutschland keine Asbestprodukte mehr eingesetzt werden. Damit war das Asbest aber nicht über Nacht aus den Gebäuden verschwunden. In Objekten, die bis Ende der 80er Jahre gebaut und seitdem nicht saniert wurden, befindet sich Asbest praktisch noch in der kompletten Lüftungsanlage: als Dichtungs- und Isoliermaterial in den Lüftungskanälen sowie in den Einbauteilen von Lüftungskomponenten, in Brandschutzklappen als Klappenblätter und Dichtschnüre.

Die Gefahr, dass Asbest freigesetzt wird, ist permanent vorhanden, z. B. wenn das Blatt einer Brandschutzklappe bricht oder sich Dichtungen auflösen. Selbst die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen können bei Klappen mit einem Baujahr vor 1988 zu einer Gefahr werden.

Beim Prüfen der Funktion muss die Klappe fallen, beim Aufprall auf die Anschlagdichtung lösen sich Asbestfasern. Diese gelangen durch die Revisionsöffnung nach außen, der Prüfende ist dem Asbest unmittelbar ausgesetzt. Zusätzlich können Asbestfasern über den Lüftungskanal in die Büroräume gelangen.

Auch wenn dabei nicht die Belastungen erreicht werden, denen die Installateure beim Einbau ausgesetzt waren: Die Verantwortlichen in den Unternehmen stehen vor der Entscheidung, ob sie ihre Mitarbeiter dieser potenziellen Gefahr weiter aussetzen wollen oder ob sie mittelfristig alle asbesthaltigen Komponenten ihrer Lüftungsanlage austauschen lassen.


Inhalte

  • Das Mineral Asbest - Vorkommen und Eigenschaften, Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten
  • Erkennung, Verwendung und Bewertung von Asbestprodukten
  • Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest: ChemG, ChemVerbotsV, GefStoffV, TRGS 519, TRGS 521, GGVS, u. a.
  • Personelle und bauordnungsrechtliche Anforderungen / sachkundiger Verantwortlicher
  • Anforderungen an ausführende Firmen und Personal, Bauherren und Planer
  • Anforderungen an eine Asbestsanierung / Sanierungsmethoden / spezielle Regelungen
  • Arbeitsunfälle und Störfälle bei Asbestsanierungen
  • Vorsorge- und sicherheitstechnische Maßnahmen, Schutzausrüstung (Praxiseinweisung)
  • Abschließende Arbeiten, Reinigung, Messmethoden und Grenzwerte, Erfolgskontrolle
Dauer/zeitlicher Ablauf:
4
Ziele/Bildungsabschluss:
  • Kenntnis über den ordnungsgemäßen Umgang mit leichtflüchtigem Asbest und dem Schadstoff Asbest im Allgemeinen
  • Zeugnis über den Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS 519 Anlage 3 aufgrund einer behördlich anerkannten Sachkundeprüfung
Zielgruppe:
  • Personen, die Brandschutzklappen prüfen, kontrollieren oder warten, wie Brandschutzbeauftragte oder Mitarbeiter aus Instandhaltungsabteilungen
  • Personen, die für den fachgerechten Einbau verantwortlich sind, wie Montage- oder Bauleiter und dergleichen
  • Planer und Brandschutzsachverständige, die sich sehr praxisnah mit dem Thema befassen müssen
Seminarkennung:
127
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