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Gefährdungsbeurteilung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Gefährdungsbeurteilung Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 386 Schulungen (mit 1.724 Terminen) zum Thema Gefährdungsbeurteilung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 22.09.2025
  • Wuppertal
  • 750,00 €
1 weiterer Termin

Die große Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle macht deutlich, wie wichtig die regelmäßige Fortbildung durch die jährliche Pflichtunterweisung im Bereich Elektrotechnik ist. Es ist notwendig, die eigenen Kenntnisse und Fertigkeiten immer wieder auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen.

Das Seminar zeigt anhand von typischen Unfallbeispielen aus der Praxis Gefahrenpunkte auf, bewertet sie und erarbeitet gemeinsam den richtigen Umgang mit elektrotechnischen Risiken.

Gut informiert können Sie im Anschluss dann auch Ihre Mitarbeitenden entsprechend anweisen. So erhöhen Sie die Betriebssicherheit, senken das Unfallrisiko und kommen der gesetzlichen Pflicht nach.

  • 04.12.2025
  • Wuppertal
  • 750,00 €


Die große Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle macht deutlich, wie wichtig die regelmäßige Fortbildung durch die jährliche Pflichtunterweisung im Bereich Elektrotechnik ist. Es ist notwendig, die eigenen Kenntnisse und Fertigkeiten immer wieder auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen.

Das Seminar zeigt anhand von typischen Unfallbeispielen aus der Praxis Gefahrenpunkte auf, bewertet sie und erarbeitet gemeinsam den richtigen Umgang mit elektrotechnischen Risiken.

Gut informiert können Sie im Anschluss dann auch Ihre Mitarbeitenden entsprechend anweisen. So erhöhen Sie die Betriebssicherheit, senken das Unfallrisiko und kommen der gesetzlichen Pflicht nach.

Webinar

  • 14.03.2025
  • online
  • 416,50 €
1 weiterer Termin

Fachkräfte an Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle müssen gem. TRGS 520 Nr. 5.4 einmal jährlich eine aufgabenspezifische Fortbildung zur Aktualisierung und Auffrischung ihres Wissensstandes besuchen.

Dort heißt es unter Punkt 5.4 Fortbildung:
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte mindestens einmal jährlich, in Bezug auf die Lagerung mindestens alle zwei Jahre, aufgabenspezifisch fortgebildet werden. Die Fortbildungsmaßnahmen und die Teilnehmer sind zu dokumentieren. Hilfskräfte sind  entsprechend einzuweisen.

Wir bieten Ihnen dieses Seminar zur Wahrnehmung dieser Fortbildungspflicht an. Es vermittelt Ihnen die aktuellen Entwicklungen und Änderungen im Bereich Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe, Pflichten, Verantwortlichkeiten und technische Neuerungen. Darüber hinaus dient es dem Erfahrungsaustausch unter den fachkundigen Personen bzw. Fachkräften zu aktuellen Themen aus der Praxis bei Errichtung und Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle.

Praxisnah und anhand von Fallbeispielen aus dem Betriebsalltag, werden der Umgang, die Klassifizierung und die Sortierung von schadstoffhaltigen Abfällen behandelt. Ebenso werden Ordnungswidrigkeiten und Sanktionen, die aus der Missachtung gefahrgutrechtlicher und angrenzender Vorschriften (Arbeitssicherheit) resultieren können, besprochen.

Zur geforderten Dokumentation der Fortbildungsmaßnahme erhalten alle Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.

E-Learning

  • 08.01.2025- 08.04.2025
  • online
  • 1.779,05 €
11 weitere Termine

Der Gesetzgeber verpflichtet nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden, mindestens eine/n ausgebildeten Sicherheitsbeauftragte/n zu benennen. Zwar müssen alle Beschäftigten im Betrieb im Arbeitsschutz mitwirken und sich entsprechend verhalten. Doch nur Sicherheitsbeauftragte haben das geforderte Fachwissen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und darauf aufmerksam zu machen. Insbesondere als Beschäftigte vor Ort sind sie in die Arbeitsabläufe integriert und können dadurch schnell und sicher tätig werden.


Dieses E-Learning beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebene Grundausbildung und den Aufbaulehrgang für Industrie und technische Arbeitsbereiche




  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 493,85 €


03-20 - Koordination der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen nach ArbSchG § 8, BetrSichV § 13 (3) und DGUV Vorschrift 1 § 6 Fortbildung im Bereich Umgang mit Fremdfirmen

Webinar

  • 24.02.2025- 25.02.2025
  • online
  • 520,00 €
3 weitere Termine

Um das Präventionsinstrument des betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) erfolgreich umzusetzen, bedarf es der richtigen Instrumente und auch Werkzeuge. Dazu gehören nicht nur das einladende (schriftliche) Angebot an die Betroffenen und ein erfolgreiches Integrationsgespräch, sondern auch die Konzeption und Umsetzung wirksamer Präventionsmaßnahmen.

Um diese Maßnahmen aber systematisch und passgenau zu entwickeln, bedarf es zunächst einer sorgfältigen Erhebung von objektiven Belastungen und subjektiven Beanspruchungen, wozu auch die Erfassung psychischer Belastungen gehört. Dabei stellen sich folgende Fragen:

  • Wie ist eine systematische Bestandsaufnahme bei „BEM-Fällen“ durchzuführen?
  • Welche Werkzeuge können und dürfen von den BEM-Verantwortlichen angewandt werden?
  • Welche Methoden sind Praxis orientiert und handhabbar?
  • Welche Grundkonzeptionen bei der Entwicklung von Maßnahmen sind möglich?
  • Wie kann Betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) sinnvoll in gesamtbetriebliche Prozesse des gesetzlichen Arbeitsschutzes, einer gesundheitsförderlichen Arbeitsplatzgestaltung und interner wie auch externer Fort-und Weiterbildungsangebote verzahnt werden kann?

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage


Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen zur jährlichen Sicherheitsunterweisung des elektrotechnischen Personals (z. B. Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen). Denn bei Arbeitsunfällen wird sofort geprüft, ob dies rechtzeitig und ausreichend getan wurde. Wäre es da nicht enorm hilfreich, wenn mit der Unterweisung kein Aufwand entsteht und die Mitarbeiter zeitgleich auch noch die erforderliche Fachkunde aufrechterhalten

E-Learning

  • 01.04.2025
  • online
  • 166,60 €



„Ich habe die drei kurzen Online-Seminare „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“, „Einsatz von Kohlendioxidfeuerlöschern in Räumen“ und „Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Zahl von Brandschutzhelfern“ besucht, weil es für meine Tätigkeit als BSB sinnvoll war, diese Themen zu vertiefen. Ich war sehr zufrieden mit meiner Wahl. Mir gefiel der starke Praxisbezug und dass die Inhalte sehr verständlich aufbereitet waren. Gut fand ich auch, dass es neben dem Referenten auch einen Moderator gab. So konnten noch während des laufenden Seminars die Fragen der Teilnehmer geklärt und beantwortet werden. Insgesamt ein sehr stimmiges Konzept.“
Ralf Helwig | TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH


Damit ein Brand frühzeitig gelöscht werden kann, müssen geeignete tragbare Feuerlöscher im Unternehmen bereitgehalten werden (§ 4 Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“). Dabei ist es wichtig, dass im Brandfall der „richtige“ Feuerlöscher am „richtigen“ Ort zu finden ist. Jedes Unternehmen muss anhand der spezifischen Brandgefährdungen (Brandklassen) entscheiden, welches Löschmittel zum Löschen eines Brandes geeignet ist: Wasser, Schaum, Kohlendioxid oder Pulver. Auch wie viele Feuerlöscher bereitgestellt werden müssen, hängt von der Brandgefährdung ab, außerdem von der Grundfläche der Arbeitsstätte und vom Löschvermögen der jeweiligen Handfeuerlöscher.
In unserem Online-Seminar zeigen wir Ihnen praxisnah, wie Sie Ihre Arbeitsstätte schnell gemäß den Vorgaben der ASR A2.2 mit den erforderlichen Feuerlöschern ausrüsten.
Das Online-Seminar findet live statt und bietet Ihnen die Gelegenheit, Fragen zu stellen und ein Fallbeispiel zu bearbeiten.
2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bzw. 1,5 Zeitstunden gemäß IDDGeeignet als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß dem gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS, sowie als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeitende nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“.

  • 21.01.2025
  • Frankfurt am Main
  • 666,40 €
5 weitere Termine

Das technische Regelwerk und die gesetzlichen Anforderungen der neuen Trinkwasserverordnung 2023 (TrinkwV)

E-Learning

  • Beginn jederzeit möglich
  • online
  • 889,53 €


Der Gesetzgeber verpflichtet nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden, mindestens eine/n ausgebildeten Sicherheitsbeauftragte/n zu benennen. Zwar müssen alle Beschäftigten im Betrieb im Arbeitsschutz mitwirken und sich entsprechend verhalten. Doch nur Sicherheitsbeauftragte haben das geforderte Fachwissen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und darauf aufmerksam zu machen. Insbesondere als Beschäftigte vor Ort sind sie in die Arbeitsabläufe integriert und können dadurch schnell und sicher tätig werden.


ACHTUNG: Nur Aufbaulehrgang ohne Grundausbildung!
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