Zulassungsvoraussetzungen (für die HK-Prüfung) eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens dreijährige Berufspraxis, oder einen der folgenden Abschlüsse und eine darauf folgende mindestens zweijährige Berufspraxis: a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie oder eine mindestens sechsjährige Berufspraxis Die Berufspraxis muss durch Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum/zur Bilanzbuchhalter/-in dienlich sind und inhaltlich wesentliche Bezüge zum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen haben. Die Berufspraxisjahre müssen erst zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllt sein. Einzelheiten über Zulassungsvoraussetzungen und evtl. Ausnahmeregelungen klären Sie bitte mit der Handelskammer Hamburg (Frau Leverenz, Tel. 040 36138-402). Die Zulassung zur Prüfung sollte vor Beginn des Lehrgangs bei er Handelskammer beantragt werden.
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Präsenzunterricht oder im Live-Webinar
Förderung:
Wenn Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie durch „Aufstiegs-BAföG“ (AFBG) gefördert werden. Erkundigen Sie sich bitte nach den Voraussetzungen bei der Handwerkskammer Hamburg (Tel.040 35905-389) oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de
Zielgruppe:
Zulassungsvoraussetzungen (für die HK-Prüfung) eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens dreijährige Berufspraxis, oder einen der folgenden Abschlüsse und eine darauf folgende mindestens zweijährige Berufspraxis: a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie oder eine mindestens sechsjährige Berufspraxis Die Berufspraxis muss durch Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum/zur Bilanzbuchhalter/-in dienlich sind und inhaltlich wesentliche Bezüge zum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen haben. Die Berufspraxisjahre müssen erst zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllt sein. Einzelheiten über Zulassungsvoraussetzungen und evtl. Ausnahmeregelungen klären Sie bitte mit der Handelskammer Hamburg (Frau Leverenz, Tel. 040 36138-402). Die Zulassung zur Prüfung sollte vor Beginn des Lehrgangs bei er Handelskammer beantragt werden.
Anbieterinformationen
Grone Wirtschaftsakademie GmbH - gemeinnützig -
Frau Sandra Kummert Heinrich-Grone-Stieg 4
20097 Hamburg
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