Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
- Marketingstrategien entwickeln
- Marketingkonzepte und -projekte planen und umsetzen
- Marketingprozesse analysieren, bewerten und weiterentwickeln
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit
Ziele/Bildungsabschluss:
Die Beziehung zum Kunden entscheidet heute maßgeblich über den Erfolg einer Firma oder Marke. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer marktorientierten Unternehmensführung. Der Kunde will ernst genommen werden und möchte in Dialog mit der Firma treten. Seine Kaufentscheidung trifft er oft erst nach Prüfung der Kundenmeinungen im Internet.
Als geprüfte/r Fachwirt/in für Marketing haben Sie ein breites Marketingwissen. So sind Sie eine der wichtigsten Schaltstellen in Ihrer Firma und haben beste Chancen auf Führungsaufgaben. Die immer kürzeren Produktzyklen machen das Marketing zu einer schnellen und wissensintensiven Disziplin. Ihr Know-How wird für Ihre Firma ein unschätzbarer Marktvorteil sein.
Der anerkannte Abschluss „Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Marketing“ ist im Deutschen Qualifikationsrahmen auf Niveau 6 eingeordnet, also auf dem gleichen Niveau wie die Bachelorabschlüsse der Hochschulen.
Weitere Informationen zum Deutschen Qualifikationsrahmen finden Sie unter www.dqr.de.
Teilnahmevoraussetzungen:
Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus der Verordnung vom 21. August 2014)
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung
in dem anerkannten Ausbildungsberuf zum Kaufmann
für Marketingkommunikation oder zur Kauffrau für Marketingkommunikation und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Technische Voraussetzungen:
Technische Voraussetzung ist ein PC mit Office-Anwendungs-Programmen, PDF-Reader, Internet-Zugang, Internet Browser mit Flash-Plug-in und aktiviertem Javascript.
Seminarkennung:
551FWM