Webinar - FFD Forum für Datenschutz - eine Marke der TALENTUS GmbH
Fachseminar
Hinweisgeberschutzgesetz – Jetzt muss gehandelt werden!
Inkl. erforderlicher Datenschutz-Folgenabschätzung
Anforderungen an ein rechtskonformes Hinweisgebersystem
Nach dem Verstreichen der eigentlichen Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) am 02.07.2023 in Kraft getreten.
Seit 17.12.2023 müssen alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden sowie Unternehmen des öffentlichen Sektors, d.h. Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohner/-innen, ein sicheres Hinweisgebersystem vorhalten. Verstöße können bußgeldbewehrt sein. Die Umsetzung des HinSchG muss datenschutzkonform ausgestaltet werden. Dies ist Anlass und Chance, Hinweisgebersysteme neu zu implementieren bzw. bestehende Meldesysteme zu überprüfen und gezielt weiterzuentwickeln. Auch die Durchführung einer DSFA vor Einrichtung und Betrieb einer internen Meldestelle ist zu beachten.
Termin | Ort | Preis* |
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22.01.2025 | online | 589,05 € |
26.03.2025 | online | 589,05 € |
15.05.2025 | online | 589,05 € |
02.07.2025 | online | 589,05 € |
Inhalte
Grundwissen
Aufbau Hinweisgebersystem
Umsetzung
Ihr Nutzen
Zielgruppen