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Krankenhaus Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Krankenhaus Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 227 Schulungen (mit 373 Terminen) zum Thema Krankenhaus mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 07.10.2025- 10.10.2025
  • Frankfurt am Main
  • 1.902,81 €


In diesem Seminar lernen Sie, wie der Betriebsrat mit gut gestalteten Dienstplänen die Gesundheit der – oft überlasteten – Kollegen im Pflegedienst schützen kann. Sie erfahren, welche umfangreichen rechtlichen Regeln z. B. im Arbeitszeitgesetz zu beachten und wie sie anzuwenden sind. Wir vermitteln Ihnen das Know-how, um moderne Arbeitsmodelle und Dienstpläne zu entwickeln, die dazu beitragen, arbeitnehmerfreundliche Lösungen im Gesundheits-, Sozial- und Pflegebereich zu finden.

  • 27.05.2025
  • Bremen
  • 749,70 €
5 weitere Termine

Errichten und Betreiben nach den aktuellen Regelwerken

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 827,05 €


01-127 - Der Nachhaltigkeits (Sustainability) -Check So kommt Ihr Unternehmen ins Handeln

  • 03.11.2025- 22.04.2026
  • Dresden
  • 4.175,00 €


Für Brandschutzkonzepte von Standardbauten dient dem Konzeptersteller die Landesbauordnung mit den explizit benannten materiellen Anforderungen als Bewertungsgrundlage für den Nachweis des Brandschutzes. Für Sonderbauten reichen die üblichen Vorschriften jedoch häufig nicht aus, da diese Bauten wegen ihrer Nutzung, Größe oder hoher Personenzahlen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial bergen. Hier ist der Entwurfsverfasser, der Fachplaner Brandschutz in der Pflicht, in einem objektspezifischen Brandschutzkonzept das Erreichen der Schutzziele des Brandschutzes zu belegen.

Die Fachfortbildung vermittelt aufbauend auf dem Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz vertiefende Kenntnisse zu den in Sonderbauvorschriften beschriebenen besonderen Anforderungen und möglichen Erleichterungen. Ziel ist es, schlüssige und schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte für Sonderbauten erarbeiten zu können sowie Konzepte anderer Verfasser zu bewerten und fortzuschreiben. Fachplaner mit mehrjähriger und umfassender Berufserfahrung können damit ihre berufliche Qualifizierung fortsetzen und sich auf ein Anerkennungsverfahren entsprechend den Regelungen ihres Bundeslandes vorbereiten.

Webinar

  • Termin auf Anfrage
  • online
  • 410,00 €


Blitzschutzanlagen werden durch den §46 der MBO und in einigen Sonderbauverordnungen gefordert. Als Planungsgrundlage wird die VDE 0185-305 (Teile 1, 3 und 4) als anerkannte Regel der Technik herangezogen. Teil 2 dieser Norm umfasst eine Risikoanalyse, um unzulässige Gefährdungen für Personen und eine Brandentstehung auszuschließen. Diese Analyse kann jedoch ergeben, dass eine Blitzschutzanlage für Sonderbauten (z.B. Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten) nicht notwendig ist.


Widersprechen sich somit das Baurecht und die Blitzschutz-Norm? Um einer möglichen Fehleinschätzung und dem daraus resultierenden fehlerhaften Blitzschutz für ein Gebäude entgegenzuwirken, ist die richtige Interpretation der Risikoanalyse notwendig.


Das Seminar bietet Brandschutzkonzepterstellern, Elektrofachkräften und Mitarbeitern von Bauämtern eine schutzzielorientierte Bewertung des Risikos durch Blitzeinschläge. Anhand von Beispielen werden Konflikte bei der Bewertung von Gebäuden mittels DIN VDE 0185-305 dargelegt und Lösungsansätze erläutert. Auch das Thema Blitzschutz und Photovoltaikanlagen wird betrachtet.

  • 18.09.2025- 13.02.2026
  • München
  • 4.175,00 €


Für Brandschutzkonzepte von Standardbauten dient dem Konzeptersteller die Landesbauordnung mit den explizit benannten materiellen Anforderungen als Bewertungsgrundlage für den Nachweis des Brandschutzes. Für Sonderbauten reichen die üblichen Vorschriften jedoch häufig nicht aus, da diese Bauten wegen ihrer Nutzung, Größe oder hoher Personenzahlen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial bergen. Hier ist der Entwurfsverfasser, der Fachplaner Brandschutz in der Pflicht, in einem objektspezifischen Brandschutzkonzept das Erreichen der Schutzziele des Brandschutzes zu belegen.

Die Fachfortbildung vermittelt aufbauend auf dem Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz vertiefende Kenntnisse zu den in Sonderbauvorschriften beschriebenen besonderen Anforderungen und möglichen Erleichterungen. Ziel ist es, schlüssige und schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte für Sonderbauten erarbeiten zu können sowie Konzepte anderer Verfasser zu bewerten und fortzuschreiben. Fachplaner mit mehrjähriger und umfassender Berufserfahrung können damit ihre berufliche Qualifizierung fortsetzen und sich auf ein Anerkennungsverfahren entsprechend den Regelungen ihres Bundeslandes vorbereiten.

  • 22.05.2025- 12.11.2025
  • Mainz
  • 4.175,00 €


Für Brandschutzkonzepte von Standardbauten dient dem Konzeptersteller die Landesbauordnung mit den explizit benannten materiellen Anforderungen als Bewertungsgrundlage für den Nachweis des Brandschutzes. Für Sonderbauten reichen die üblichen Vorschriften jedoch häufig nicht aus, da diese Bauten wegen ihrer Nutzung, Größe oder hoher Personenzahlen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial bergen. Hier ist der Entwurfsverfasser, der Fachplaner Brandschutz in der Pflicht, in einem objektspezifischen Brandschutzkonzept das Erreichen der Schutzziele des Brandschutzes zu belegen.

Die Fachfortbildung vermittelt aufbauend auf dem Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz vertiefende Kenntnisse zu den in Sonderbauvorschriften beschriebenen besonderen Anforderungen und möglichen Erleichterungen. Ziel ist es, schlüssige und schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte für Sonderbauten erarbeiten zu können sowie Konzepte anderer Verfasser zu bewerten und fortzuschreiben. Fachplaner mit mehrjähriger und umfassender Berufserfahrung können damit ihre berufliche Qualifizierung fortsetzen und sich auf ein Anerkennungsverfahren entsprechend den Regelungen ihres Bundeslandes vorbereiten.

  • 11.09.2025- 14.02.2026
  • Hamburg
  • 4.175,00 €


Für Brandschutzkonzepte von Standardbauten dient dem Konzeptersteller die Landesbauordnung mit den explizit benannten materiellen Anforderungen als Bewertungsgrundlage für den Nachweis des Brandschutzes. Für Sonderbauten reichen die üblichen Vorschriften jedoch häufig nicht aus, da diese Bauten wegen ihrer Nutzung, Größe oder hoher Personenzahlen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial bergen. Hier ist der Entwurfsverfasser, der Fachplaner Brandschutz in der Pflicht, in einem objektspezifischen Brandschutzkonzept das Erreichen der Schutzziele des Brandschutzes zu belegen.

Die Fachfortbildung vermittelt aufbauend auf dem Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz vertiefende Kenntnisse zu den in Sonderbauvorschriften beschriebenen besonderen Anforderungen und möglichen Erleichterungen. Ziel ist es, schlüssige und schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte für Sonderbauten erarbeiten zu können sowie Konzepte anderer Verfasser zu bewerten und fortzuschreiben. Fachplaner mit mehrjähriger und umfassender Berufserfahrung können damit ihre berufliche Qualifizierung fortsetzen und sich auf ein Anerkennungsverfahren entsprechend den Regelungen ihres Bundeslandes vorbereiten.

  • 27.05.2025- 28.05.2025
  • Bremen
  • 1.225,70 €
3 weitere Termine

Neubau und Instandsetzung

Webinar

  • 26.06.2025
  • online
  • 345,10 €


Trotz der Absicht des Gesetzgebers, in Deutschland einen weitgehend lückenlosen Schutz bei Krankheit zu schaffen, hat eine größere Zahl von Menschen in Deutschland keinen Krankheitsschutz. Die Schätzungen schwanken zwischen 80.000 und 100.000 Menschen. Hiervon sind unterschiedliche Personen betroffen, so z. B. Obdachlose, Solo-Selbständige, ausländische Einwanderer ohne Aufenthaltstitel. Probleme gibt es aber auch bei deutschen Staatsangehörigen, die nach einem Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland zurückkehren. Leistungserbringer, wie insbesondere Krankenhäuser, sind ebenfalls betroffen, wenn sie solche Menschen behandeln müssen, die keinen Kostenträger haben. Die Veranstaltung führt in die Problematik ein und bietet unter Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung der Sozial- und Zivilgerichte sowie der Literatur einen „Leitfaden“ aus der Sicht der ungesicherten Person, einen Krankheitsschutz zu erhalten und die Kosten einer Behandlung zu decken. Davon profitieren auch die Leistungserbringer, die infolge der Ermittlung des Kostenträgers die Möglichkeit erhalten, ihre Leistungen abzurechnen.
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