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Kündigung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Kündigung Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.047 Schulungen (mit 4.593 Terminen) zum Thema Kündigung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

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Die Vertragscheckliste – was muß ´drin sein ?
( hier ein kleiner Auszug von min. 51 Klauseln)
1. Salvatorische Klausel
2. Pönale
3. Gefahrübergang
4. AEB
5. Geheimhaltungsklausel
6. Mängelhaftung versus Garantie
7. Gerichtsstand
8. Haftungsausschluß für Dritte
9. Weitergabe von Aufträgen
10. zugesicherte Eigenschaften ?
11. Verletzung von Schutzrechten Dritter
12. Personenbezogene Daten speichern ?
13. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen
14. zufälliger Untergang der Ware, zufällige Verschlechterung
15. Konkurs- und Vergleichsfall, Zahlungsfähigheit d.
Lieferanten
16. Bürgschaften
17. Nebenabreden, Änderungen, Erweiterungen, Ergänzungen
18. Vertragslaufzeit, Beginn, Ende, Kündigungsmodalitäten, -
fristen
19. § 377 HGB (unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht)
20. mindestens 32 weitere Klausel
21. Die Besonderheiten von Rahmen-Lieferverträgen

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Seminarziel

In diesem Microsoft Teams Grundlagen Seminar zeigen wir Ihnen, wie Sie mit Microsoft Teams ein Team erstellen und mit Ihren Kollegen effizient zusammenarbeiten. Mit Planner und OneNote haben Sie Ihre Aufgaben gut im Blick und tauschen rasch Dokumente und Informationen im Team aus.

 

Anmerkung: Die MS Teams Schulung kann zudem bundesweit als Einzeltraining, Workshop, Inhouse-Schulung vor Ort, Firmenschulung oder Online Kurs / Webinar mit individuellen Inhalten und Terminen stattfinden.

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Die Vertragscheckliste – was muß ´drin sein ?
( hier ein kleiner Auszug von min. 51 Klauseln)
1. Salvatorische Klausel
2. Pönale
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4. AEB
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6. Mängelhaftung versus Garantie
7. Gerichtsstand
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10. zugesicherte Eigenschaften ?
11. Verletzung von Schutzrechten Dritter
12. Personenbezogene Daten speichern ?
13. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen
14. zufälliger Untergang der Ware, zufällige Verschlechterung
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18. Vertragslaufzeit, Beginn, Ende, Kündigungsmodalitäten, -
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19. § 377 HGB (unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht)
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21. Die Besonderheiten von Rahmenverträgen

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Personalgespräche führen
- Motivationsgespräche
- Beurteilungsgespräche
- Versetzungsgespräche
- Beförderungsgespräche
- Führungsgespräche
- Verbesserungsgespräche
- Feedbackgespräche
- Kündigungsgespräche

Mitarbeiterzufriedenheit

Reaktionen/Emotionen

Körpersprache
- Gestik
- Mimik

Die richtige „Sprache“
- Rhetorik
- Wortwahl
- offene Fragetechnik
- Betonung

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Die Vertragscheckliste – was muß ´drin sein ?
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1. Salvatorische Klausel
2. Pönale
3. Gefahrübergang
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5. Geheimhaltungsklausel
6. Werknutzungsrecht
7. Gerichtsstand
8. Haftungsausschluß für Dritte
9. Weitergabe von Aufträgen
10. garantierte Eigenschaften ?
11. Verletzung von Schutzrechten Dritter
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13. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen
14. zufälliger Untergang der Ware, zufällige Verschlechterung
15. Insolvenz- und Vergleichsfall, Zahlungsfähigkeit d.
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2. Pönale
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5. Geheimhaltungsklausel
6. Mängelhaftung versus Garantie
7. Gerichtsstand
8. Haftungsausschluß für Dritte
9. Weitergabe von Aufträgen
10. zugesicherte Eigenschaften ?
11. Verletzung von Schutzrechten Dritter
12. Personenbezogene Daten speichern ?
13. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen
14. zufälliger Untergang der Ware, zufällige Verschlechterung
15. Konkurs- und Vergleichsfall, Zahlungsfähigheit d.
Lieferanten
16. Bürgschaften
17. Nebenabreden, Änderungen, Erweiterungen, Ergänzungen
18. Vertragslaufzeit, Beginn, Ende, Kündigungsmodalitäten, -
fristen
19. § 377 HGB (unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht)
20. mindestens 32 weitere Klausel
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1. Die Baustellenverordnung
- Sinn und Zweck der BaustellV und Ihre Stellung im Arbeitsschutzsystem
-Anwendungsbereich der BaustellV
-Inhaltliche Anforderungen der BaustellV
-Aufgaben und Pflichten des Bauherrn oder des von ihm beauftragten Dritten
-Aufgaben und Pflichten des Koordinators
-Zweck und Inhalt der Vorankündigung

2. Koordinierung während der Planung der Ausführung

2.1 Aufgaben des Koordinators

2.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
-Zweck und Inhalt des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
-Ausarbeitung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen für verschiedene
Bauaufgaben
-Umgang mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Bauzeitenplan,
Baustelleneinrichtungsplan, Baustellenordnung, Baustellenver- und
-entsorgungsregelungen

2.3 Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
-Zweck und Inhalt der Unterlage
-Ausarbeitung der Unterlage für spätere Arbeiten für verschiedene bauliche
Anlagen
3. Koordinierung während der Ausführung eines Bauvorhabens

3.1 Aufgaben des Koordinators


3.2 Instrumente für die Tätigkeit des Koordinators und deren Nutzung
- Informationssystem des Koordinators zur Unterrichtung der Arbeitgeber und der
Beschäftigten auf der Baustelle
-Organisation von Sicherheitsbesprechungen und Baustellenbegehungen
-Umgang mit den während der Planung der Ausführung erstellten Plänen und
Unterlagen
-Hinwirken auf das Umsetzen der Inhalte von Protokollen, Plänen und Konzepten
während der Ausführung

3.3 Umgang mit Konfliktsituationen

4. Rechtliche Grundlagen
-Die rechtliche Stellung des Koordinators im Verhältnis zum Bauherrn und zu den
am Bau Beteiligten
-Befugnisse des Koordinators
-Zivilrechtliche Beziehungen des Koordinators zu allen am Bau Beteiligten
(Vertragstypen, Vertragsinhalte)
-Berücksichtigung der BaustellV in den vom Bauherrn abzuschließenden Verträgen
-Einschlägige Grundkenntnisse der VOB
-Auswirkungen unzureichender vertraglicher Regelungen und Ausschreibungsmängel,
Grenzen vertraglicher Regelungen (§ 305 ff BGB)
-Verantwortung und Haftung des Koordinators
-Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in den ausführende Unternehmen.


- schriftliche Prüfung -

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1) Die Besonderheiten und die Schwierigkeiten der Werkverträge
2) Unterschiede zu anderen Vertragstypen
3) Die verschiedenen Formen
4) Gestaltungsempfehlungen
5) Unterschiedliche Ansprüche aus Werkverträgen
6) Gestaltung der Haftungsansprüche
7) Die Vertragscheckliste – was muß ´drin sein ?
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1. Salvatorische Klausel
2. Pönale
3. Gefahrübergang
4. AEB
5. Geheimhaltungsklausel
6. Werknutzungsrecht
7. Gerichtsstand
8. Haftungsausschluß für Dritte
9. Weitergabe von Aufträgen
10. garantierte Eigenschaften ?
11. Verletzung von Schutzrechten Dritter
12. Personenbezogene Daten speichern ?
13. Erfüllungsort für Leistungen
14. Insolvenz- und Vergleichsfall, Zahlungsfähigheit d.
Lieferanten
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16. Nebenabreden, Änderungen, Erweiterungen, Ergänzungen
17. Vertragslaufzeit, Beginn, Ende, Kündigungsmodalitäten, -
fristen
18. § 640 BGB Abnahme und weitere Klauseln

8) Die gesetzlichen Grundlagen des equal treatment/equal payment
9) Abgrenzung zu anderen Vertragstypen
10) Vertragliche Gestaltung des equal treatment/equal payment
11) Typische Fallen und Stricke beim equal treatment/equal payment


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Wir starten gemeinsam da, wo im Beratungsalltag Ihre rechtlichen Fragen entstehen. Im Live-Seminar erwartet Sie statt trockener Juristenmaterie exklusives Wissen von Praktikern für Praktiker und konkrete Umsetzungshilfe. Denn interessant ist nicht allein der Wortlaut eines Gesetzes, sondern wie man es auslegt und daraus Nutzen zieht!
Gesetzlicher Auftrag und Mindeststandards im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) 
Agenda 
Welche Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit seinem Auftrag an Arbeitgeber und was sind die gesetzlichen Mindeststandards in einem BEM-Prozess? 
Der (messbare) Nutzen bei einer systematischen Durchführung aus Sicht von Mitarbeitern und Arbeitgebern. 
Feststellung der Anspruchsberechtigung und andere Merkmale eines rechtsgültigen BEM-Einleitungsprozesses mit Formularempfehlungen. 
Bedeutung von ablehnenden Entscheidungen der BEM-Berechtigten vor und im Verlauf des BEMProzesses. Rechtsbegriffe wie „Freiwilligkeit, Verpflichtungen und Zumutbarkeit“ aus der Perspektive von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. 
Arbeitsrechtliche Bedeutung einer BEM-Ablehnung mit Blick auf den gesetzlichen Kündigungsschutz oder dem besonderen Kündigungsschutz nach dem Schwerbehindertenrecht.

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