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Live-Online: Meldewesen in der Sozialversicherung - Spezialfälle: Besonderheiten und Praxisfälle vertiefen

Webinar - Haufe Akademie GmbH & Co. KG

Zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigen die Sozialversicherungsträger Informationen über beschäftigte Arbeitnehmer. Aus diesem Grund erstatten alle Arbeitgeber für die bei ihnen Beschäftigten Meldungen. Insbesondere die Spezialfälle sorgen für teilweise erheblichen Arbeitsaufwand aufgrund von Rückfragen oder erforderlichen Berichtigungen. Erfahren Sie hier, wie Sie diese Praxisfälle schnell und korrekt bearbeiten können und welche Hintergründe die einzelnen Meldungen haben. Außerdem erhalten Sie Informationen rund um die A1-Bescheinigung, die Arbeitnehmer:innen benötigen, wenn sie ihre Beschäftigung vorübergehend im EU-Ausland ausüben.
Termin Ort Preis*
24.02.2025 online 880,60 €
04.09.2025 online 880,60 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Grundsätze des Meldeverfahrens

  • Meldetatbestände.
  • Personengruppenschlüssel.
  • Beitragsgruppenschlüssel.
  • Abgabegründe.

An- und Abmeldungen in Sonderfällen

  • Erkrankung bei Arbeitsaufnahme.
  • Beschäftigung mit Rentenbezug.
  • Ende der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
    - bei Krankheit.
    - unbezahltem Urlaub.
    - Arbeitskampfmaßnahmen.

Meldungen bei Arbeitsunterbrechungen durch

  • Entgeltersatzleistungen.
  • Elternzeit.
  • Pflegezeit.
  • Familienpflegezeit.
  • Sabbatical.

Änderungsmeldungen

  • Krankenkassenwechsel.
  • Beitragsgruppenwechsel wegen Eintritt/Wegfall der Versicherungspflicht (z. B. höherverdienende Arbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte).

Meldungen im Zahlstellenverfahren

  • Laufende Versorgungsbezüge.
  • Kapitalleistungen.

UV-Meldeverfahren

  • Digitaler Lohnnachweis (LNdigital), elektronischer Abgleich der Stammdaten.
  • UV-Jahresmeldung.

A1-Bescheinigung

  • Überblick über die Regelungen bei Beschäftigung im EU-Ausland.
  • Beantragungsverfahren.

Dauer/zeitlicher Ablauf:
1 Tag
Ziele/Bildungsabschluss:
  • Sie wissen, welche Meldungen nach der DEÜV in Sonderfällen zu erstellen sind.
  • Sie sparen Zeit durch den Wegfall von Rückfragen und berichtigten Meldungen.
  • Sie können den Arbeitnehmer:innen im Unternehmen gewünschte Hintergrundinformationen zu den Meldungen geben.

 

Zielgruppe:

Personalsachbearbeiter:innen und Mitarbeiter:innen der Entgeltabrechnung mit Basiswissen, die ihre Kenntnisse erweitern und vertiefen wollen.

Seminarkennung:
32962
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