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Live-Online: Umsatz- und Ertragsteuer im gemeinnützigen Krankenhaus: Gemeinnützigkeit nach AO, Umsatzsteuerrecht und aktuelle Brennpunkte

Webinar - Haufe Akademie GmbH & Co. KG

Die ertrag- und umsatzsteuerlichen Regelungen im Gesundheits- und Sozialwesen sind komplex. Alle Entscheidungsträger im Krankenhaus sollten daher über steuerrechtliche Grundkenntnisse verfügen, um die Gemeinnützigkeit ihres Hauses zu sichern und umsatzsteuerliche Risiken zu vermeiden. In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur ertrag- und umsatzsteuerlichen Beurteilung von Sachverhalten im Krankenhausbereich. So können Sie z. B. danach beurteilen, welche Tätigkeiten (nicht) steuerbefreit sind, für welche Mittelzuflüsse das Krankenhaus (keine) Zuwendungsbestätigungen ausstellen darf und bei welchen Geschäftsvorfällen eine Umsatzsteuerpflicht und ggf. ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Anhand von Praxisbeispielen lernen Sie, die theoretischen Konzepte in Ihre tägliche Arbeit zu integrieren und Risiken zu erkennen.
Termin Ort Preis*
23.01.2025- 24.01.2025 online 821,10 €
07.04.2025- 08.04.2025 online 821,10 €
14.08.2025- 15.08.2025 online 821,10 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Ertragsteuern


  • Rechtliche Grundlagen der Ertragsteuerbefreiung: KStG, EstG, AO, Anforderungen an Satzung und tatsächliche Tätigkeit.
  • Abgrenzung der steuerbegünstigen Zwecke: mildtätige Zwecke, gemeinnützige Zwecke, kirchliche Zwecke.
  • Die 4 Sphären des gemeinnützigen Unternehmens: Abgrenzung von ideellem Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
  • Zweckbetriebe beim Krankenhaus: § 65 AO Zweckbetrieb allgemein, § 66 AO Wohlfahrtspflege, § 67 AO Krankenhäuser.
  • Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe im Krankenhaus: § 64 AO, Beispiele für typische steuerpflichtige Tätigkeiten, Abgrenzungsfragen.
  • Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen: Abgrenzung Spende vs. Sponsoring.
  • Gemeinnützigkeitsreform 2020, insbesondere Auswirkungen und Möglichkeiten bei Kooperationen.


Umsatzsteuer


  • Der umsatzsteuerliche Leistungsaustausch: Abgrenzung Lieferungen / Sonstige Leistung, Ort der Leistung.
  • Relevante Umsatzsteuerbefreiungen beim Krankenhaus: Abgrenzung steuerfreie / steuerpflichtige Betätigung.
  • Vorsteuerabzug und Vorsteuerberichtigung: Abgrenzung von ideellem Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
  • Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen: inhaltliche Anforderungen, Aktuelles zu elektronischen Rechnungen.
  • Reverse Charge: Risiken bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
  • Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei steuerbegünstigten Organisationen: Personalgestellungen und andere Kooperationsformen.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
2 mal 3,5 Stunden
Ziele/Bildungsabschluss:

In diesem Seminar lernen Sie anhand praktischer Fallbeispiele zu erkennen,


  • welche Tätigkeiten Ihres Krankenhauses ertragsteuerpflichtig sein können,
  • für welche Sachverhalte Sie Zuwendungsbestätigungen ausstellen dürfen,
  • bei welchen Tätigkeiten umsatzsteuerrechtlich ein Leistungsaustausch vorliegt und
  • ob umsatzsteuerlich korrekte Rechnungen vorliegen.


Mit diesem Know-how können Sie steuerliche Vorteile korrekt und rechtssicher ausnutzen und Risiken vermeiden.

Zielgruppe:

Fach- und Führungskräfte von Krankenhäusern aus dem Finanz- und Rechnungswesen sowie Controlling. Mitarbeitende von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Krankenhäuser prüfen oder beraten.

Seminarkennung:
36470
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