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LkSG-Bericht fertigstellen

Webinar - Verlag Dashöfer GmbH

Unser Online-Seminar unterstützt Sie bei der Ausgestaltung Ihres LkSG-Jahresberichts. Ziel des Online-Seminars ist es, Ihnen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, um den Bericht effektiv und effizient fertigstellen zu können.

Die Verlängerung der Abgabefrist für die LkSG-Jahresberichte bis zum 31. Dezember 2024 hat zu ein wenig Entspannung bei den verpflichteten Unternehmen geführt. Dennoch ist nun auch klar, dass Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2023 nach dem LkSG verpflichtet sind, in jedem Fall für das erste Berichtsjahr einen Jahresbericht abzugeben haben.

Lernen Sie in unserer Veranstaltung, welche Punkte in dem Jahresbericht in jedem Fall aufzuführen sind, ob für Sie die vollständige oder die verkürzte Berichtpflicht einschlägig ist und welche Fallstricke bei der Erstellung des Berichts auftauchen können.

Hierbei liegt der Fokus nicht nur auf dem eigenen Geschäftsbereich Ihres Unternehmens, sondern schließt auch unmittelbare und mittelbare Zulieferer mit ein.

Profitieren Sie dabei von den praxisbezogenen Hinweisen unserer Referentin, die als Anwältin verschiedenste Unternehmen umfassend zu ESG-Compliance Themen berät.

Termin Ort Preis*
30.07.2024 online 404,60 €
24.09.2024 online 404,60 €
27.11.2024 online 404,60 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
  1. Inhalt des LkSG-Jahresberichts
    • Überblick über den BAFA-Fragebogen
    • Darstellung der Facts & Figures
    • Verkürzte Berichtspflicht vs. vollständige Berichtspflicht
  2. Praktische Hinweise zur Berichtserstellung
    • Aufbau eines übersichtlichen LkSG-Berichts
    • Vertragliche Vereinbarungen mit Zulieferern dokumentieren
    • Nachweispflichten einhalten
    • Umgang mit Zertifizierungen
    • Dos & Don’ts (Pflichtfragen und Fallstricke)
    • Sanktionsmöglichkeiten des BAFA
    • Exemplarische Beispiele
  3. LkSG-Jahresbericht vs. CSRD-Bericht
    • Gemeinsamkeiten und Unterschiede
    • Kurze inhaltliche Übersicht über die CSRD-Berichterstattung
    • Berichterstattung nach LkSG, CSDDD, CSRD
    • Wer ist wann verpflichtet?
    • Wie muss berichtet werden?
  4. Ihre Anliegen und Fragen bei der Erstellung des LkSG-Jahresberichts
Teilnahmevoraussetzungen:
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.
Zielgruppe:
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mindestens 1. 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab 2024 einen Bericht zu erstellen. Das Online-Seminar richtet sich an Personen, die für die Erstellung des LkSG-Jahresberichts verantwortlich sind, einschließlich der Geschäftsführung.
Seminarkennung:
24X-LKB11
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