Seminare
Seminare

Mobiles Arbeiten & Homeoffice im Ausland

Webinar - Verlag Dashöfer GmbH

Homeoffice und mobiles Arbeiten ist für viele Unternehmen Normalität geworden. Dadurch ergibt sich auch die Möglichkeit, egal von welchem Ort aus zu arbeiten. Sitzt der Mitarbeiter aber im Ausland, müssen ganz andere Regeln erfüllt werden. Neue Herausforderungen sind zu meistern - Datenschutz und Arbeitsschutz müssen beachtet werden.

Fragen wie:

  • In welchem Land ist der Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungspflichtig?
  • Braucht er eine Aufenthaltsgenehmigung?
  • Hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf Homeoffice im Ausland?
  • Löst das Arbeiten im Homeoffice eine Betriebsstätte für das Unternehmen im Ausland aus?
  • Muss ich als Arbeitgeber die Lohnsteuer für meinen Arbeitnehmer im Ausland abführen?

All diese Fragen bekommen Sie von unseren beiden Experten praxisnah gelöst!

Termin Ort Preis*
21.03.2025 online 451,01 €
23.09.2025 online 451,01 €
01.12.2025 online 451,01 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
  1. Arbeitsrecht
    • Telearbeit / Homeoffice / Mobile Arbeit - Begriffsklärung
    • Mobile Arbeit / Homeoffice im Ausland
    • Vertragliche Ausgestaltung / Aspekte
      • Mindestvertragsbestandteile
      • Tätigkeit und Dauer
      • Vergütung
      • Arbeitszeit, Urlaub, Feiertage und Entgeltfortzahlung
      • Reisekosten, sonstige zusätzliche Kosten
      • Auslandskrankenversicherung
      • Zusatzversicherungen
      • Rückrufrecht des Arbeitgebers
      • Rückkehrklausel
      • Anwendbares Recht
    • „Workation“ und „Bleisure“
    • Datenschutz im Homeoffice / Mobile Arbeit
    • Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte
    • Aufenthaltsrechtliche Anforderungen
  2. Sozialversicherungsrecht
    • Anwendbares Sozialversicherungsrecht
    • Fortgeltung des deutschen Sozialversicherungsrechts
      • Nationales Recht
      • EU-Recht
      • Über- und zwischenstaatliches Recht
    • Mobile Arbeit / Homeoffice in EU-Staaten
    • Mobile Arbeit / Homeoffice in Nicht-EU-Staaten (sog. Drittstaaten)
    • Besonderheiten bei den einzelnen Sozialversicherungszweigen
      • Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung
    • Mobile Arbeit / Homeoffice in mehreren Staaten
  3. Steuerrecht
    • Auswirkungen für den Arbeitnehmer
      • Mobiles Arbeiten / Homeoffice im Ausland und Auswirkungen auf das Besteuerungsrecht (Einkommensteuer)
        • Nationale Besteuerungsrechte
        • Auswirkungen bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
    • Auswirkungen für den Arbeitgeber
      • Begründung einer Betriebsstätte durch die Verlagerung der Tätigkeit
      • Auflösung einer inländischen Betriebsstätte durch Verlagerung der Tätigkeit
      • Lohnsteuerabzugsverpflichtungen im Ausland
Teilnahmevoraussetzungen:
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.
Zielgruppe:
Das Online-Seminar richtet sich an Leiterinnen und Leiter sowie Mitarbeitende aus den Abteilungen Personal, Steuern sowie Finanzen und Entgelt in Unternehmen, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter. Dieses Online-Seminar kann nach § 15 FAO anerkannt werden!.
Seminarkennung:
25X-MAA03
Nach unten
Nach oben
Wir setzen Analyse-Cookies ein, um Ihre Zufriedenheit bei der Nutzung unserer Webseite zu verbessern. Diese Cookies werden nicht automatisiert gesetzt. Wenn Sie mit dem Einsatz dieser Cookies einverstanden sind, klicken Sie bitte auf Akzeptieren. Weitere Informationen finden Sie hier.
Akzeptieren Nicht akzeptieren









Um Spam abzuwehren, geben Sie bitte die Buchstaben auf dem Bild in das Textfeld ein:

captcha



Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Kontaktfunktion beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Unsere ausführlichen Datenschutzinformationen finden Sie hier. Bei der Kontakt-Funktion erhobene Daten werden nur an den jeweiligen Anbieter weitergeleitet und sind nötig, damit der Anbieter auf Ihr Anliegen reagieren kann.







Um Spam abzuwehren, geben Sie bitte die Buchstaben auf dem Bild in das Textfeld ein:

captcha