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Online-Unterweisung: Büro- und Bildschirmarbeitsplätze

Seminar - TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG

Gesundheitsprävention und Sicherheit an Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen
Termin Ort Preis*
31.12.2025 Hamburg 35,70 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
Medizinische Vorsorge

Arbeitsumgebung

Ergonomische Einrichtung des Arbeitsplatzes

Elektrische Geräte am Arbeitsplatz

Telearbeit und mobile Arbeit



Ziele/Bildungsabschluss:
Ist der Arbeitsplatz so eingerichtet, dass Unfälle vermieden werden und die Gesundheit nicht gefährdet ist? Unsere Online-Unterweisung Bildschirmarbeitsplatz zeigt den aktuellen Stand der bestehenden DGUV- und Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.2. Mit dieser 25- menütigen Unterweisung werden Büro- und Bildschirmarbeitsplatz richtig eingerichtet, damit sicher und bequem gearbeitet werden kann.

Zur Unfallverhütung und Gesundheitsprävention am Büro- und Bildschirmarbeitsplatz sollte bei der Einrichtung des Arbeitsplatzes beispielsweise folgendes beachtet werden:

- Ist Ihr Arbeitsplatz ausreichend beleuchtet?
- Ist Ihr Stuhl bequem und verstellbar, sodass Sie eine gesundheitsfördernde Haltung einnehmen können?
- Befindet sich Ihr Bildschirm auf Augenhöhe und passt der Abstand zu Ihren Augen?
- Sind Tastatur und Maus in entspannter Haltung bedienbar?
- Ist der Boden unter Ihrem Stuhl frei von Hindernissen?
- Ist die Raumtemperatur angenehm und gesundheitsfördernd?
- Ist der Geräuschpegel im Arbeitsbereich auf ein Minimum beschränkt?


Wenn diese Richtlinien befolgt werden, sollte ein sicherer und gesunder Computerarbeitsplatz, der auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist, eingerichtet werden können.

Zusätzlich informiert die Online-Unterweisung Bildschirmarbeitsplatz über die speziellen Vorgaben zur Einrichtung Ihres Bildschirmarbeitsplatzes in Telearbeit oder während der mobilen Arbeit.

Die Vorgaben der § 4 DGUV Vorschrift 1 als auch die Richtlinien der Arbeitsstättenverordnung ArbStättV §6 (1) 4 und des Arbeitsschutzgesetzes ArbSchG §12 (1) sind damit erfüllt. Die jährliche Teilnahme an Ihrer Pflichtunterweisung Bildschirmarbeitsplätze auch.

Die Verantwortung zur Erfüllung der Unterweisungspflichten verbleibt beim Arbeitgeber. Unsere Unterweisungsmodule unterstützen Sie bei der Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen. Jeder Arbeitgeber prüft, inwieweit Einweisungen, praktische oder theoretische Unterweisungen, sowie individuelle Anweisungen für seinen Betrieb relevant sind.
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Präsenzseminar
Zielgruppe:
Alle Mitarbeitende mit Bildschirmarbeitsplätzen
Seminarkennung:
EX/A51/50202207/01012025-1
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