17. § 377 HGB (unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht)
18. Abbedingung von § 377 HGB ganz oder in Teilen
mindestens 32 weitere Klauseln
Dauer/zeitlicher Ablauf:
2 Tages-Seminar
Ziele/Bildungsabschluss:
Die Teilnehmer/innen lernen durch Vortrag, eigene Fallübungen und durch Erfahrungs- austausch, die Grundlagen der Gestaltung von Qualitätssicherungsvereinbarungen die
Prinzipien einer sicheren und zeitgemäßen Vertragsgestaltung kennen.
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