Webinar - Akademie der Deutschen Medien
Termin | Ort | Preis* |
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auf Anfrage | online | auf Anfrage |
Nutzen auch Sie Produkt- und Marketing-Videos mit musikalischer Untermalung – ob auf Ihrer Website oder Social Media-Kanälen wie Facebook, TikTok und Instagram? Dann sollten Sie wissen, dass die Verwendung von fremden Musiktiteln Urheberrechtsschutz genießt und dass das Recht, diese Musiktitel öffentlich zugänglich zu machen, dem jeweiligen Rechteinhaber vorbehalten ist. Was genau müssen Sie also tun, um rechtliche Risiken zu umgehen und Musik künftig rechtssicher auf all den von Ihnen bespielten Kanälen – ob in Web oder Social Media – einzusetzen?
Genau hier setzt unser eintägiger Crashkurs an und zeigt, worauf es bei der sehr komplexen Klärung von Musikrechten ankommt: Wie können Sie individuelle Lizenzen erwerben, etwa von Musikverlagen oder Plattenlabels? Welche Rolle spielen Verwertungsgesellschaften, insbesondere die GEMA und die GVL? Was ist bei der Musiknutzung in sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook und TikTok zu beachten? Welche Rechte gilt es grundsätzlich zu klären? Und: Mit welchen Kosten und mit welchem Aufwand ist eine solche Rechteklärung verbunden?
In diesem Seminar erfahren Sie ...
Ziel des Seminars
Das Seminar vermittelt Ihnen einen überblick über die wichtigsten Eckdaten des rechtskonformen Einsatzes von Musik in digitalen Medienangeboten und zeigt die grundsätzlichen Zuständigkeiten im Musikgeschäft. Sie lernen die Funktionen und Wirkungsweisen der klassischen Verwertungsgesellschaften (wie GEMA und GVL) auf nationaler und internationaler Ebene kennen. Zudem erfahren Sie, welche Rolle die neuen, auf das internationale Lizenzgeschäft ausgerichteten Organisationen (wie ICE und MINT) sowie Musikverlage und Plattenlabels spielen. Darüber hinaus wird die Nutzung von Musik in sozialen Netzwerken wie Instagram, TikTok und Facebook näher beleuchtet. Denn hier kommen Fragen der grundsätzlichen Verantwortlichkeit bei der Klärung von Rechten hinzu, die das im August 2021 in Kraft getretene Urheberrechts-Diensteanbietergesetz in Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie vereinfachen soll.
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