Rechtssicherer Umbau von Maschinen und Anlagen - Seminar, Dauer 1 Tag
Webinar - Akademie Herkert - Das Bildungshaus der Forum Verlag Herkert GmbH
In die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wird der Begriff der „substantial modification“ mit in den Anwendungsbereich aufgenommen und rückt damit dieses Thema nochmal verstärkt in den rechtlichen Fokus. Sobald ein Betreiber eine Maschine verändert, muss er prüfen, ob er zum Hersteller i. S. d. Maschinenverordnung wird! Egal, ob eine Maschine verkettet, umgebaut oder modernisiert wird – bei jeder Änderung muss unbedingt geprüft werden, welche rechtlichen Konsequenzen dies für den Betreiber hat. In jedem Fall muss laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nachgewiesen werden, dass die Maschine weiterhin für die Mitarbeiter sicher ist. Bei einer wesentlichen Veränderung der Maschine wird ein Betreiber rechtlich gesehen sogar zum Hersteller – mit allen Pflichten aus der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
Aber wann ist eine Veränderung „wesentlich“? Was muss beachtet werden, wenn die Konformität neu bewertet und eine Risikobeurteilung gemacht werden muss? Und wer trägt wofür die Verantwortung, wenn mehrere Firmen zuliefern bzw. am Umbau beteiligt sind? Kompetente Antworten auf diese Fragen gibt unser eintägiges Praxisseminar.
Rechtliche Grundlagen: Pflichten nach EU-Maschinenrecht und BetrSichV
Maschinenrichtlinie: CE-Konformität
Überblick: Pflichten als Hersteller i. S. d. Maschinenverordnung Anforderungen aus der neuen EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/10 Klärung von Begrifflichkeiten (anhand von Fallbeispielen): Maschine, unvollständige Maschine (Teilmaschine), Anlage/Gesamtheit von Maschinen (neues BMAS Interpretationspapier), Altmaschine, Einstufungskriterien und rechtliche Konsequenzen Technische Dokumentation beim Umbau von Maschinen/Anlagen Risikobeurteilung: Vorgehensweise, Einschätzen der Auswirkungen eines Umbaus auf die Sicherheit der Maschine Produkthaftungsrisiken als Hersteller
BetrSichV: Arbeitsschutzpflichten als Arbeitgeber
Wesentliche oder nicht wesentliche Veränderung? Durchspielen verschiedener Fälle und Klärung der Konsequenzen
Was ist eine „wesentliche Veränderung“? Verkürzte Risikobeurteilung Fallbeispiele Wer gilt als Hersteller i. S. d. Maschinenverordnung – mit allen Pflichten? Welche Änderungen sind auch ohne neue CE-Kennzeichnung möglich?
Schnittstellen zwischen Hersteller(n) und Betreiber, Verantwortlichkeiten
Aufgaben der Betreiber, Hersteller, Teilmaschinenlieferanten (z. B. wer muss was prüfen?; wer muss wem welche Dokumente liefern?) (Vertragliche) Möglichkeiten zur Klärung von Verantwortlichkeiten und zum Ausschluss von Haftungsrisiken Was muss an zugekauften Teilmaschinen geprüft werden? Probebetrieb, Inbetriebnahme, Abnahme: Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Hersteller(n) und Betreiber
Dauer/zeitlicher Ablauf:
1 Tag
Material:
Teilnahmebescheinigung Sie erwerben folgende VDSI-Punkte:
Mit Formaten wie Seminaren, E-Learnings, Blended-Learnings, Lehrgängen oder auch Tagungen und Kongressen hat es sich die AKADEMIE HERKERT zur Aufgabe gemacht, berufliche Weiterbildung in verschiedensten Branchen praxisnah durch Experten umzusetzen %u2013 egal, ob online oder in Präsenz.
Quelle: https://www.akademie-herkert.de/
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