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Sinne Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Sinne Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.715 Schulungen (mit 8.971 Terminen) zum Thema Sinne mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

Webinar

  • 13.08.2024- 14.08.2024
  • online
  • 1.499,40 €
2 weitere Termine

Nachhaltigkeit ist jetzt mehr als nur ein Trend, unabhängig davon, in welcher Branche Ihr Unternehmen tätig ist. Als Führungskraft bringen Ihnen grundlegende Kenntnisse der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ebene des Nachhaltigkeitsmanagements viel Mehrwert. Sie schaffen damit die Basis für eine solide Nachhaltigkeitsstrategie, um Ihr Unternehmen zukunftsorientiert zum Erfolg zu leiten.Mit unserem Seminar können Sie als Führungskraft Ihren Blick für die Nachhaltigkeitsthemen Ihres Unternehmens schärfen und lernen, diese in Ihre Unternehmensstrategie zu integrieren. Wir vermitteln Ihnen anwendungsnah, welche Gesetze und Standards für die CSR-Berichtpflicht Sie kennen m...

  • Termin auf Anfrage
  • Köln
  • 1.535,10 €
1 weiterer Termin

Nachwuchsführungskräftetraining: Werteorientiert und motivierend Führen!

Führungskräfte können und sollen im Sinne ihres Unternehmens wirtschaftlich denken und handeln – und auf diese Weise Profit generieren. Dabei erfährt Führung in Zeiten von technologischem, gesellschaftlichem und globalem Wandel grundlegende Veränderungen. Die gesellschaftlichen Erwartungen an Unternehmen und Führungskräfte und Nachwuchsführungskräfte steigen. Erarbeiten Sie als Nachwuchsführungskraft mit uns Ihr persönliches Wertebild und lernen Sie, wie Sie sich und Ihr Team erfolgreich und wertebasiert durch die Komplexität der heutigen Arbeitswelt navigieren.

  • 07.10.2024- 11.10.2024
  • Dortmund
  • 1.307,81 €


Anerkannter Grundlehrgang zum Erwerb der Sachkunde im Sinne des § 3 der GBV

Unternehmen, in denen regelmäßig gefährliche Güter verpackt, verladen oder transportiert werden, müssen Gefahrgutbeauftragte bestellen. Innerhalb der Transportkette von gefährlichen Gütern darf niemand ohne entsprechende Schulung tätig werden.
Gefahrgutbeauftragte müssen bei einem von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Schulungsträger für ihre zukünftige Tätigkeit geschult werden und eine schriftliche Prüfung vor der IHK ablegen.

Mit der Teilnahme an dieser von der IHK Dortmund anerkannten Schulung und anschließender Absolvierung der Prüfung erwerben die Teilnehmenden die erforderliche Sachkunde als Gefahrgutbeauftragte.
Der von der IHK nach bestandener Prüfung ausgestellte EG-Schulungsnachweis ist fünf Jahre gültig. Es ist auch möglich, nur den Teil „Straße” zu besuchen. Sprechen Sie uns an.

Neukundenrabatt von 10% auf die erste Anmeldung,
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt um ca. 7:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet nach der IHK Prüfung ca. gegen 18:00 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit drei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit drei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.

  • 25.07.2024- 26.07.2024
  • Hamburg
  • 642,60 €
4 weitere Termine

Vorsprung durch Qualifizierung

  • 13.08.2024- 16.08.2024
  • Köln
  • 2.939,30 €


Behördlich anerkannte Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde im Sinne § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV, im Sinne § 60 Abs. 3 KrWG und § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV und zum Erhalt der Fachkunde nach § 64 WHG.

In einigen Unternehmen liegen die Funktionen der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie des Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten bei einer einzigen Person. Zum Erhalt der Fachkunde fordert der Gesetzgeber den Besuch einer anerkannten Fortbildung alle zwei Jahre.

Die Abfall-, Immissionsschutz- und Gewässerschutzbeauftragten erhalten einen aktuellen Überblick über das Umweltrecht. Der Lehrgang trägt den zahlreichen Schnittstellen zwischen den einzelnen Umweltbereichen Rechnung. Wiederholungen werden zugunsten von mehr Effizienz vermieden und die Teilnehmenden sparen sowohl Seminar- und Reisekosten als auch Zeit im Vergleich zu separat gebuchten Veranstaltungen.

Die Veranstaltung kann auch modular gebucht werden, abhängig davon welche Fachkunden Sie auffrischen möchten.Sprechen Sie uns gerne an.

Bitte beachten Sie:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall weisen wir darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Übergangsfristen des §10 AbfBeauftrVO die Teilnehmenden bereits einen Grundlehrgang zum Fachkundenachweis nach §9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrVO absolviert haben müssen.

Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen
Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.

Neukundenrabatt von 10% auf die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 15:00 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit drei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.

  • 10.09.2024- 13.09.2024
  • Dresden
  • 2.939,30 €


Behördlich anerkannte Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde im Sinne § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV, im Sinne § 60 Abs. 3 KrWG und § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV und zum Erhalt der Fachkunde nach § 64 WHG.

In einigen Unternehmen liegen die Funktionen der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie des Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten bei einer einzigen Person. Zum Erhalt der Fachkunde fordert der Gesetzgeber den Besuch einer anerkannten Fortbildung alle zwei Jahre.

Die Abfall-, Immissionsschutz- und Gewässerschutzbeauftragten erhalten einen aktuellen Überblick über das Umweltrecht. Der Lehrgang trägt den zahlreichen Schnittstellen zwischen den einzelnen Umweltbereichen Rechnung. Wiederholungen werden zugunsten von mehr Effizienz vermieden und die Teilnehmenden sparen sowohl Seminar- und Reisekosten als auch Zeit im Vergleich zu separat gebuchten Veranstaltungen.

Die Veranstaltung kann auch modular gebucht werden, abhängig davon welche Fachkunden Sie auffrischen möchten.Sprechen Sie uns gerne an.

Bitte beachten Sie:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall weisen wir darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Übergangsfristen des §10 AbfBeauftrVO die Teilnehmenden bereits einen Grundlehrgang zum Fachkundenachweis nach §9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrVO absolviert haben müssen.

Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen
Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.

Neukundenrabatt von 10% auf die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 15:00 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit drei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.

  • 22.10.2024- 25.10.2024
  • Bremen
  • 2.939,30 €


Behördlich anerkannte Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde im Sinne § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV, im Sinne § 60 Abs. 3 KrWG und § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV und zum Erhalt der Fachkunde nach § 64 WHG.

In einigen Unternehmen liegen die Funktionen der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie des Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten bei einer einzigen Person. Zum Erhalt der Fachkunde fordert der Gesetzgeber den Besuch einer anerkannten Fortbildung alle zwei Jahre.

Die Abfall-, Immissionsschutz- und Gewässerschutzbeauftragten erhalten einen aktuellen Überblick über das Umweltrecht. Der Lehrgang trägt den zahlreichen Schnittstellen zwischen den einzelnen Umweltbereichen Rechnung. Wiederholungen werden zugunsten von mehr Effizienz vermieden und die Teilnehmenden sparen sowohl Seminar- und Reisekosten als auch Zeit im Vergleich zu separat gebuchten Veranstaltungen.

Die Veranstaltung kann auch modular gebucht werden, abhängig davon welche Fachkunden Sie auffrischen möchten.Sprechen Sie uns gerne an.

Bitte beachten Sie:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall weisen wir darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Übergangsfristen des §10 AbfBeauftrVO die Teilnehmenden bereits einen Grundlehrgang zum Fachkundenachweis nach §9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrVO absolviert haben müssen.

Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen
Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.

Neukundenrabatt von 10% auf die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 15:00 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit drei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.

  • 26.11.2024- 29.11.2024
  • Dortmund
  • 2.939,30 €


Behördlich anerkannte Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde im Sinne § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV, im Sinne § 60 Abs. 3 KrWG und § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV und zum Erhalt der Fachkunde nach § 64 WHG.

In einigen Unternehmen liegen die Funktionen der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie des Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten bei einer einzigen Person. Zum Erhalt der Fachkunde fordert der Gesetzgeber den Besuch einer anerkannten Fortbildung alle zwei Jahre.

Die Abfall-, Immissionsschutz- und Gewässerschutzbeauftragten erhalten einen aktuellen Überblick über das Umweltrecht. Der Lehrgang trägt den zahlreichen Schnittstellen zwischen den einzelnen Umweltbereichen Rechnung. Wiederholungen werden zugunsten von mehr Effizienz vermieden und die Teilnehmenden sparen sowohl Seminar- und Reisekosten als auch Zeit im Vergleich zu separat gebuchten Veranstaltungen.

Die Veranstaltung kann auch modular gebucht werden, abhängig davon welche Fachkunden Sie auffrischen möchten.Sprechen Sie uns gerne an.

Bitte beachten Sie:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall weisen wir darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Übergangsfristen des §10 AbfBeauftrVO die Teilnehmenden bereits einen Grundlehrgang zum Fachkundenachweis nach §9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrVO absolviert haben müssen.

Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen
Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.

Neukundenrabatt von 10% auf die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 15:00 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit drei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.

Webinar

  • 23.01.2025- 24.01.2025
  • online
  • 1.832,60 €


Das digitale Zeitalter schreitet mit rasender Geschwindigkeit voran. Der technische Fortschritt bietet Ihrem Unternehmen viele Chancen, zeitgleich lassen sich die damit einhergehenden Risiken aufgrund von Komplexität nicht valide und verlässlich abschätzen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie sich mit den gesellschaftlichen Auswirkungen auseinandersetzen und im Rahmen Ihrer unternehmerischen Verantwortung neue Technologien zum Wohle aller Stakeholder einsetzen. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie die Megatrends Digitalisierung und Nachhaltigkeit für Ihre Corporate Responsibility erfolgreich verbinden und als strategischen Wettbewerbsvorteil nutzen.

  • 03.12.2024- 06.12.2024
  • Ulm
  • 2.939,30 €


Behördlich anerkannte Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde im Sinne § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV, im Sinne § 60 Abs. 3 KrWG und § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV und zum Erhalt der Fachkunde nach § 64 WHG.

In einigen Unternehmen liegen die Funktionen der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie des Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten bei einer einzigen Person. Zum Erhalt der Fachkunde fordert der Gesetzgeber den Besuch einer anerkannten Fortbildung alle zwei Jahre.

Die Abfall-, Immissionsschutz- und Gewässerschutzbeauftragten erhalten einen aktuellen Überblick über das Umweltrecht. Der Lehrgang trägt den zahlreichen Schnittstellen zwischen den einzelnen Umweltbereichen Rechnung. Wiederholungen werden zugunsten von mehr Effizienz vermieden und die Teilnehmenden sparen sowohl Seminar- und Reisekosten als auch Zeit im Vergleich zu separat gebuchten Veranstaltungen.

Die Veranstaltung kann auch modular gebucht werden, abhängig davon welche Fachkunden Sie auffrischen möchten.Sprechen Sie uns gerne an.

Bitte beachten Sie:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall weisen wir darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Übergangsfristen des §10 AbfBeauftrVO die Teilnehmenden bereits einen Grundlehrgang zum Fachkundenachweis nach §9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrVO absolviert haben müssen.

Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen
Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.

Neukundenrabatt von 10% auf die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 15:00 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit drei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.
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